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Rauch- und Kohlenmonoxidmelder

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Ab dem 1. Oktober 2015 sind Vermieter verpflichtet, die folgenden Bestimmungen einzuhalten:

  • Sie müssen in jeder Etage ihrer Mietimmobilie, die als Wohnraum genutzt wird, mindestens einen Rauchmelder installieren lassen
  • Installieren Sie einen Kohlenmonoxidmelder in jedem Wohnraum, in dem feste Brennstoffe verwendet werden.

Als Wohnraum gilt ein Raum, der primär zum Wohnen genutzt wird oder in dem eine Person einen erheblichen Teil ihrer Zeit verbringt.

In England schreibt das Gesetz vor, dass in jedem Raum mit einem Gerät, das feste Brennstoffe verbrennt (z. B. Kohleöfen oder Holzöfen), ein Kohlenmonoxidmelder installiert sein muss. Da jedoch auch Gasgeräte Kohlenmonoxid freisetzen können, empfehlen wir Vermietern dringend, in Räumen mit solchen Geräten funktionierende Kohlenmonoxidmelder zu installieren.

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass in jeder Etage eines Mietobjekts mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Die Rauchmelder müssen an der Decke in einem Durchgangsbereich angebracht werden, beispielsweise im Flur oder auf dem Treppenabsatz.

Am ersten Tag eines jeden neuen Mietverhältnisses muss der Vermieter überprüfen, ob die Alarmanlagen funktionsfähig sind und den Vorschriften entsprechen. Mieter sollten anschließend selbst für ihre Sicherheit sorgen und alle Alarmanlagen monatlich testen, um deren einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

Es ist unerlässlich, dass Vermieter Aufzeichnungen über die installierten Kohlenmonoxidmelder und alle durchgeführten Prüfungen führen. Bei der Übergabe des Inventars am ersten Tag des Mietverhältnisses sollte der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter das Inventar unterzeichnet, um zu bestätigen, dass die erforderlichen Melder vom Vermieter geprüft wurden und der Mieter deren Funktionsfähigkeit bestätigt hat.

Die Regelungen gelten nicht für Vermieter von Sozialwohnungen. Da derzeit in privaten Mietobjekten weniger funktionierende Rauchmelder installiert sind, sollen die Regelungen sicherstellen, dass alle privat vermieteten Wohnungen zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses mit funktionierenden Rauchmeldern und gegebenenfalls Kohlenmonoxidmeldern ausgestattet sind.

Die Einhaltung der Vorgaben wird von den örtlichen Behörden überwacht, die bei Nichteinhaltung der Abhilfeanordnung durch den Vermieter eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Pfund verhängen können.

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