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Steuerliche Auswirkungen auf den Umzug nach Dubai aus Großbritannien

Dubai ist zu einem äußerst beliebten Ziel für britische Einwohner geworden, die Karrierechancen, einen besseren Lebensstil und natürlich ein günstiges Steuersystem suchen. Die VAE erheben weder Einkommens- noch Kapitalertrags- oder Erbschaftssteuer und sind damit einer der attraktivsten Orte der Welt für Expats.

Ein Umzug nach Dubai bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre britischen Steuerpflichten automatisch ignorieren können. Wenn Sie Großbritannien dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum verlassen, müssen Sie sicherstellen, dass HMRC ordnungsgemäß informiert ist und Sie verstehen, welche Steuervorschriften für Ihr Einkommen oder Vermögen gelten, das Sie hier noch besitzen.

In diesem Leitfaden behandeln wir alles, was Sie über Steuern in Dubai, Ihre Steuersituation in Großbritannien nach dem Umzug und die wichtigsten Punkte wissen müssen, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie sich jemals entscheiden, zurückzukehren.

Steuern in Dubai: Zahlen Sie welche?

Einer der Hauptvorteile eines Umzugs nach Dubai ist die fehlende Einkommenssteuer. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, Sie zahlen in Dubai keine Einkommenssteuer auf Ihr Einkommen.

Allerdings gibt es noch einige andere Steuern und Gebühren, die Sie beachten sollten:

  • Keine Kapitalertragssteuer – Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Investitionen oder Immobilien in Dubai werden nicht besteuert.
  • Keine Erbschaftssteuer – Vermögen kann ohne Erbschaftssteuer weitergegeben werden.
  • Mehrwertsteuer – Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird eine Mehrwertsteuer von 5 % erhoben.
  • Wohnungs-/Kommunalsteuer – normalerweise etwa 5 % der Jahresmiete für Nicht-VAE-Staatsangehörige.
  • Körperschaftssteuer – ab 2023 gilt ein Satz von 9 % für Unternehmensgewinne über 375.000 AED.

Obwohl Dubai oft als „steuerfrei“ beschrieben wird, ist es zutreffender zu sagen, dass es dort keine Einkommens- oder Kapitalertragssteuer gibt.

Benachrichtigen Sie HMRC, wenn Sie umziehen

Wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen, ist es wichtig, HMRC über Ihren Wohnsitzwechsel zu informieren:

  • Wenn Sie normalerweise eine Selbstveranlagungserklärung einreichen, sollten Sie Ihren neuen Aufenthaltsstatus in dieser Erklärung angeben.
  • Wenn Sie normalerweise keine Selbsteinschätzung durchführen, müssen Sie das Formular P85 online einreichen, um zu bestätigen, dass Sie das Vereinigte Königreich verlassen haben.

In vielen Fällen haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Split-Year-Behandlung, d. h. Sie zahlen nur für einen Teil des Steuerjahres vor Ihrer Abreise britische Steuern auf Ihr weltweites Einkommen.

Ihre britische Steuersituation als Einwohner von Dubai

Sobald Sie gemäß dem Statutory Residence Test nicht mehr in Großbritannien ansässig sind, zahlen Sie nur noch britische Steuern auf Einkünfte aus britischer Quelle. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Mieteinnahmen aus britischen Immobilien.
  • Einkommen aus britischer Arbeit, wenn Sie weiterhin für einen britischen Arbeitgeber arbeiten.
  • Dividenden oder Ausschüttungen von britischen Unternehmen.
  • Britische Renten – obwohl gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten viele Renten brutto ausgezahlt werden können.

Auf Ihr in Dubai erzieltes Einkommen werden Sie im Vereinigten Königreich nicht besteuert, solange Sie korrekt als Nichtansässiger eingestuft werden.

Mieteinnahmen und Kapitalgewinne in Großbritannien

Für viele Expats bleibt der britische Immobilienbesitz eine wichtige Steuerbelastung:

  • Mieteinnahmen – werden mit den üblichen britischen Einkommensteuersätzen (20 %, 40 % oder 45 %) besteuert. Die meisten Bürger Großbritanniens und der EU können weiterhin den persönlichen Freibetrag (12.570 £) geltend machen.
  • Kapitalertragssteuer (CGT) – fällig, wenn Sie eine britische Wohnimmobilie für einen höheren Preis verkaufen, als Sie bezahlt haben. Die Sätze betragen 18 % (Steuerzahler mit Grundsteuersatz) oder 28 % (Steuerzahler mit höherem Steuersatz).
  • Die Vorschriften zur Kapitalertragsteuer für Nichtansässige (NRCGT) bedeuten, dass auch Nichtansässige die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe in Großbritannien melden und zahlen müssen.

Erbschaftssteuer (IHT)

Auch wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen, gelten Sie für Erbschaftssteuerzwecke möglicherweise immer noch als im Vereinigten Königreich ansässig.

Sie gelten als im Vereinigten Königreich ansässig, wenn:

  • Sie haben in den letzten 20 Jahren mindestens 15 Jahre im Vereinigten Königreich gelebt, oder
  • Sie hatten in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod einen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, unterliegt Ihr weltweites Vermögen der britischen Erbschaftssteuer (IHT) in Höhe von 40 % über dem Nullsteuersatz (325.000 £).

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht im Vereinigten Königreich haben, unterliegen nur Ihre Vermögenswerte im Vereinigten Königreich (wie Immobilien oder Bankkonten) der Erbschaftssteuer.

Besuch in Großbritannien nach dem Umzug nach Dubai

Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Großbritannien haben, bedeutet das nicht, dass Sie das Vereinigte Königreich nicht mehr besuchen können – es gibt jedoch Einschränkungen:

  • Wenn Sie in Dubai Vollzeit arbeiten, können Sie in der Regel bis zu 90 Tage pro Jahr im Vereinigten Königreich verbringen, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 30 davon Arbeitstage sind.
  • Ihr Aufenthaltsstatus wird durch den Statutory Residence Test bestimmt, der den Sufficient Ties Test umfasst. Dabei werden Faktoren wie familiäre Bindungen, Eigentum und berufliche Verbindungen berücksichtigt.

Wenn Sie die Tages-/Zeitlimits überschreiten, besteht die Gefahr, dass Sie wieder Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben und auf Ihr weltweites Einkommen besteuert werden.

Zurück nach Großbritannien

Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Ausreise nach Großbritannien zurückkehren, können die Regeln für vorübergehende Nichtansässigkeit gelten. Das bedeutet, dass bestimmte Gewinne oder Einkünfte, die Sie im Ausland erzielt haben, während Sie nicht ansässig waren, bei Ihrer Rückkehr möglicherweise steuerpflichtig werden.

Wenn Sie nach fünf Jahren zurückkehren, müssen Sie in der Regel keine britische Steuer auf Einkünfte und Gewinne zahlen, die Sie während Ihrer Zeit als Nichtansässiger in Dubai erzielt haben.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • In Dubai gibt es keine Einkommens-, Kapitalertrags- oder Erbschaftssteuer. Allerdings können Mehrwertsteuer, Grundsteuer und Körperschaftssteuer anfallen.
  • Sie müssen HMRC über Ihre Abreise mithilfe einer Selbsteinschätzung oder des Formulars P85 informieren.
  • Als Nicht-UK-Bürger zahlen Sie nur britische Steuern auf Einkünfte aus UK-Quellen (Miete, Renten usw.).
  • Britische Immobilien unterliegen weiterhin der Steuerpflicht sowohl hinsichtlich der Mieteinnahmen als auch der Kapitalertragsteuer.
  • Die Erbschaftssteuer hängt vom Wohnsitz ab, nicht nur vom Aufenthaltsort.
  • Eine Rückkehr in das Vereinigte Königreich innerhalb von fünf Jahren kann aufgrund der vorübergehenden Nichtansässigkeitsregeln zu einer rückwirkenden Steuerzahlung führen.

Bei UK Landlord Tax helfen wir Expats und Vermietern, ihre laufenden Verpflichtungen im Vereinigten Königreich zu verstehen, den Sufficient Ties Test abzuschließen und ihre Steuerangelegenheiten während ihres Auslandsaufenthalts effektiv zu planen.

Wenn Sie einen Umzug nach Dubai in Erwägung ziehen oder bereits im Ausland leben und Klarheit über Ihre Steuersituation im Vereinigten Königreich benötigen, rufen Sie uns unter 01902 711370 an oder senden Sie eine E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk, um fachkundige Beratung zu erhalten.

 

Eleonore

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