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Dubai ist zu einem äußerst beliebten Ziel für britische Einwohner geworden, die Karrierechancen, einen besseren Lebensstil und natürlich ein günstiges Steuersystem suchen. Die VAE erheben weder Einkommens- noch Kapitalertrags- oder Erbschaftssteuer und sind damit einer der attraktivsten Orte der Welt für Expats.
Ein Umzug nach Dubai bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre britischen Steuerpflichten automatisch ignorieren können. Wenn Sie Großbritannien dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum verlassen, müssen Sie sicherstellen, dass HMRC ordnungsgemäß informiert ist und Sie verstehen, welche Steuervorschriften für Ihr Einkommen oder Vermögen gelten, das Sie hier noch besitzen.
In diesem Leitfaden behandeln wir alles, was Sie über Steuern in Dubai, Ihre Steuersituation in Großbritannien nach dem Umzug und die wichtigsten Punkte wissen müssen, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie sich jemals entscheiden, zurückzukehren.
Einer der Hauptvorteile eines Umzugs nach Dubai ist die fehlende Einkommenssteuer. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, Sie zahlen in Dubai keine Einkommenssteuer auf Ihr Einkommen.
Allerdings gibt es noch einige andere Steuern und Gebühren, die Sie beachten sollten:
Obwohl Dubai oft als „steuerfrei“ beschrieben wird, ist es zutreffender zu sagen, dass es dort keine Einkommens- oder Kapitalertragssteuer gibt.
Wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen, ist es wichtig, HMRC über Ihren Wohnsitzwechsel zu informieren:
In vielen Fällen haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Split-Year-Behandlung, d. h. Sie zahlen nur für einen Teil des Steuerjahres vor Ihrer Abreise britische Steuern auf Ihr weltweites Einkommen.
Sobald Sie gemäß dem Statutory Residence Test nicht mehr in Großbritannien ansässig sind, zahlen Sie nur noch britische Steuern auf Einkünfte aus britischer Quelle. Typische Beispiele hierfür sind:
Auf Ihr in Dubai erzieltes Einkommen werden Sie im Vereinigten Königreich nicht besteuert, solange Sie korrekt als Nichtansässiger eingestuft werden.
Für viele Expats bleibt der britische Immobilienbesitz eine wichtige Steuerbelastung:
Auch wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen, gelten Sie für Erbschaftssteuerzwecke möglicherweise immer noch als im Vereinigten Königreich ansässig.
Sie gelten als im Vereinigten Königreich ansässig, wenn:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, unterliegt Ihr weltweites Vermögen der britischen Erbschaftssteuer (IHT) in Höhe von 40 % über dem Nullsteuersatz (325.000 £).
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht im Vereinigten Königreich haben, unterliegen nur Ihre Vermögenswerte im Vereinigten Königreich (wie Immobilien oder Bankkonten) der Erbschaftssteuer.
Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Großbritannien haben, bedeutet das nicht, dass Sie das Vereinigte Königreich nicht mehr besuchen können – es gibt jedoch Einschränkungen:
Wenn Sie die Tages-/Zeitlimits überschreiten, besteht die Gefahr, dass Sie wieder Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben und auf Ihr weltweites Einkommen besteuert werden.
Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Ausreise nach Großbritannien zurückkehren, können die Regeln für vorübergehende Nichtansässigkeit gelten. Das bedeutet, dass bestimmte Gewinne oder Einkünfte, die Sie im Ausland erzielt haben, während Sie nicht ansässig waren, bei Ihrer Rückkehr möglicherweise steuerpflichtig werden.
Wenn Sie nach fünf Jahren zurückkehren, müssen Sie in der Regel keine britische Steuer auf Einkünfte und Gewinne zahlen, die Sie während Ihrer Zeit als Nichtansässiger in Dubai erzielt haben.
Bei UK Landlord Tax helfen wir Expats und Vermietern, ihre laufenden Verpflichtungen im Vereinigten Königreich zu verstehen, den Sufficient Ties Test abzuschließen und ihre Steuerangelegenheiten während ihres Auslandsaufenthalts effektiv zu planen.
Wenn Sie einen Umzug nach Dubai in Erwägung ziehen oder bereits im Ausland leben und Klarheit über Ihre Steuersituation im Vereinigten Königreich benötigen, rufen Sie uns unter 01902 711370 an oder senden Sie eine E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk, um fachkundige Beratung zu erhalten.
Eleonore
Thandi Nicholls Ltd
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