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Project Blue Ltd und die Gründung einer Partnerschaft zur Einsparung der Grunderwerbsteuer (SDLT)

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Sie denken über die Gründung einer Partnerschaft nach, um die Grunderwerbsteuer (SDLT) zu sparen?

Tu es nicht

Besitzen Sie ein bestehendes Immobilienportfolio, das Sie in eine GmbH einbringen möchten? Wurde Ihnen auf einigen Webseiten empfohlen, eine Personengesellschaft zu gründen und diese anschließend in eine GmbH umzuwandeln, um die Grunderwerbsteuer zu sparen? Oder wurde Ihnen gesagt, Sie könnten das wirtschaftliche Eigentum an Ihren Immobilien auf eine GmbH übertragen und dadurch die Grunderwerbsteuer vermeiden? Hier sind die Gründe, warum Sie diese Wege nicht beschreiten sollten. Auch wenn sie im Hinblick auf die vermeintliche Grunderwerbsteuerersparnis verlockend erscheinen mögen: Tun Sie es nicht.

Abschnitt 75A FA 2003

Was ist das und warum ist es wichtig? Paragraph 75A wurde 2006 von der britischen Steuerbehörde HMRC eingeführt, um missbräuchliche SDLT-Modelle zu unterbinden. Diese Modelle beinhalten Transaktionen, bei denen künstliche Schritte eingefügt wurden, um einen SDLT-Vorteil zu erzielen. Beispielsweise konnten diese künstlichen Schritte zu einer oder mehreren Steuererleichterungen führen, die dem Steuerzahler sonst nicht zugestanden hätten. Insbesondere Personengesellschaften wurden zur SDLT-Vermeidung missbraucht. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall HMRC gegen Project Blue Limited, das zugunsten der HMRC ausfiel, aktualisierte die HMRC im Januar 2020 ihre Richtlinien im SDLT-Handbuch. Diese aktualisierten Richtlinien haben weitreichende Konsequenzen für Vermieter. Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Das bedeutet in der Praxis, dass die britische Steuerbehörde HMRC jeden Versuch, die Grunderwerbsteuer (SDLT) künstlich zu senken – sei es durch die Gründung einer Personengesellschaft mit anschließender Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft (entweder sofort oder innerhalb weniger Jahre) oder durch die vollständige Vermeidung der SDLT, beispielsweise durch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Immobilien auf eine Kapitalgesellschaft –, wahrscheinlich anfechten und Paragraph 75A des Financial Act 2003 (FA 2003) anwenden wird. Im Erfolgsfall ist die volle SDLT zu entrichten, gegebenenfalls zuzüglich Strafen und Zinsen.

Besteht eine bona fide Partnerschaft, die bei der Gründung des Immobiliengeschäfts entstanden ist und seit vielen Jahren besteht, sollte gemäß den Sonderregelungen für Partnerschaften keine Grunderwerbsteuer anfallen. Wir gehen davon aus, dass die britische Steuerbehörde (HMRC) die Auffassung vertritt, dass § 75A des Finanzgesetzes 2003 (FA 2003) Anwendung findet, wenn Immobilien in eine Partnerschaft eingebracht und anschließend wieder aus dieser herausveräußert werden. Die Grunderwerbsteuer wäre auf den Marktwert der Immobilien zum Zeitpunkt der Übertragung aus der Partnerschaft in die neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu entrichten, der vermutlich höher ist als der Marktwert der Immobilien zum Zeitpunkt ihrer Einbringung in die Partnerschaft. Diese Regelung gilt unabhängig von Steuervermeidungsabsichten, und unsere jüngsten Erfahrungen zeigen, dass die HMRC diese Regelung häufig anwendet. Vermieter sollten daher vorsichtig sein und keine Maßnahmen ergreifen, die letztendlich zu einer höheren Grunderwerbsteuerzahlung an die HMRC führen könnten, als wenn die Immobilien ohne die Zwischenstufe einer Partnerschaft direkt in eine GmbH übertragen würden.

Möchten Sie die Grunderwerbsteuer sparen?

Es mag legitime Wege geben, wie wir Ihnen helfen können, SDLT zu sparen, aber im Gegensatz zu einigen dieser Webseiten, die Methoden zum Sparen oder zur vollständigen Vermeidung von SDLT bewerben, bieten wir Ihnen nur Ratschläge, auf die Sie sich verlassen können und bei denen Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass die HMRC in Zukunft wegen nicht gezahlter SDLT anklopft.

Es ist jetzt wichtiger denn je, sich von einem vertrauenswürdigen Unternehmen beraten zu lassen, um sich keine Sorgen um die Unsicherheiten rund um Ihre Transaktion machen zu müssen. Beruhigen Sie sich und sprechen Sie mit einem spezialisierten Immobiliensteuerberater, bevor Sie Schritte unternehmen, die zu einer höheren Grunderwerbsteuerbelastung als erwartet führen könnten.

 

Sprechen Sie noch heute mit einem unserer spezialisierten Immobiliensteuerberater, indem Sie uns jetzt unter 01902 711370 oder 0800 907 8633 .

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