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Beratung zur Kapitalertragssteuer für Nicht-EU-Bürger

 Wenn Sie im Ausland leben, eine vermietete Immobilie in Großbritannien besitzen und über deren Verkauf nachdenken, sorgen wir dafür, dass Ihre Steuerlast so gering wie möglich gehalten wird.

Startseite » Unsere Leistungen » Kapitalertragsteuer » Kapitalertragsteuer für Nicht-EU-Bürger

Hallo, ich bin Simon.

Ich bin Geschäftsführer von UK Landlord Tax und selbst Vermieter, genau wie Sie. Immobilien sind unter anderem deshalb eine so attraktive Investition, weil sie nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Familie nach Ihrem Tod finanzielle Vorteile bieten können. Die Erbschaftsteuer kann dieses Erbe schmälern, aber es gibt Möglichkeiten, ihre Auswirkungen zu reduzieren. Sprechen Sie uns an, um mehr zu erfahren.

Lassen Sie sich den Verkauf Ihrer Immobilie in Großbritannien nicht durch die Kapitalertragsteuer erschweren

Wir vereinfachen die Kapitalertragsteuer für Nichtansässige durch…

Berechnung Ihrer Kapitalertragsteuer vor dem Verkauf

Vor dem Verkauf Ihrer Immobilie ist es wichtig zu wissen, wie hoch die anfallende Kapitalertragsteuer ist. Unser Team unterstützt Sie bei der Ermittlung Ihrer Steuerlast und bespricht mit Ihnen Ihre Optionen, bevor Sie verkaufen. So kennen Sie die genaue Höhe der Kapitalertragsteuer. Die Berechnung der Kapitalertragsteuer ist erforderlich, wenn Sie die Immobilie bereits verkauft haben. Nach Abschluss des Verkaufs müssen Sie den erzielten Gewinn dem Finanzamt melden und die fällige Steuer innerhalb von 60 Tagen entrichten.

Entwicklung einer Strategie zur Reduzierung Ihrer Kapitalertragssteuer

Als Nichtansässiger gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Kapitalertragsteuer zu reduzieren, insbesondere wenn Sie die Immobilie vor April 2015 erworben haben. Durch eine vorherige Beratung können wir Ihnen helfen, die Kapitalertragsteuer zu senken.

Umgang mit der britischen Steuerbehörde (HMRC)

Wir übernehmen alle Meldepflichten in Großbritannien zu einem Festpreis, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Wir stellen sicher, dass Ihre Unterlagen korrekt und vollständig sind, sodass Anfragen der britischen Steuerbehörde (HMRC) schnell und unkompliziert bearbeitet werden können. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der Bearbeitung hunderter CGT-Erklärungen pro Jahr sind wir stets für Sie da.

Laden Sie unseren KOSTENLOSEN Leitfaden zur Grundsteuer in Großbritannien herunter.

Ein einfacher Leitfaden zur Besteuerung von Mieteinnahmen und Kapitalertragssteuer auf Immobilien für Vermieter in Großbritannien.

  • Aktuelle Steuerregeln
  • Umgang mit der britischen Steuerbehörde (HMRC)
  • Wie unser Steuersystem außerhalb der Lohnsteuer funktioniert

Häufig gestellte Fragen

Bei möblierten Ferienwohnungen und bestimmten Handelsgütern kann eine Steuererleichterung für die Übertragung von Gewinnen gewährt werden. Sie können den Gewinn möglicherweise aufschieben, indem Sie den gesamten oder einen Teil des Erlöses reinvestieren.

Da BTL-Immobilien nicht in die Entlastung einbezogen sind, haben die meisten Vermieter keinen Anspruch auf die Übertragungsentlastung.

Veräußert eine Person mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens eine Immobilie und besteht eine Kapitalertragsteuerpflicht, so muss die Kapitalertragsteuer innerhalb von 60 Tagen nach dem Verkauf entrichtet werden.

Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie in unserem Leitfaden zur Zahlung der Kapitalertragsteuer.

Im Falle eines Nichtansässigen, der am 5. April 2015/5. April 2019 eine Wohn-/Gewerbeimmobilie besaß, kann er den Immobilienwert zum 5. April 2015/5. April 2019 für die Berechnung der Kapitalertragsteuer verwenden.

finden Sie im Artikel zur Kapitalertragsteuer für Nichtansässige im Vereinigten Königreich Weitere detaillierte Informationen

Jeder Einzelne hat ab dem Steuerjahr 2024/25 einen jährlichen Kapitalertragsteuerfreibetrag von 3.000 £, der für alle gilt.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz für den Zeitraum, in dem Sie die Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz genutzt haben, zuzüglich der letzten neun Monate vor dem Verkauf. Um die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz nach dem 6. April 2015 in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie im betreffenden Steuerjahr mindestens 90 Tage in der Immobilie gewohnt haben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Sie die Steuerbefreiung erhalten, während Sie sich im Ausland aufhalten. Sie können jedoch die Steuerbefreiung für die letzten neun Monate zuzüglich der Zeit, in der Sie die Immobilie bewohnt haben, während Sie in Großbritannien gewohnt haben, erhalten.

Die Kapitalertragsteuer kann unter bestimmten Umständen reduziert oder sogar vermieden werden. Ein Beispiel für einen solchen Umstand wäre:

Frau Bretton besitzt eine Immobilie. Falls Herr Bretton seine Kapitalertragsteuerbefreiung im betreffenden Steuerjahr noch nicht in Anspruch genommen hat, könnte es ratsam sein, die Immobilie vor einem Verkauf auf beider Namen zu übertragen. Dabei ist das Einkommen beider Partner zu berücksichtigen, da der Kapitalertragsteuersatz eines Partners höher sein kann als der des anderen. Vorsicht ist geboten, da die britische Steuerbehörde (HM Revenue and Customs) die Transaktion aufgrund der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften als ungültig anfechten könnte, wenn sie kurz vor einem Verkauf erfolgt. Die Ehepartner müssen zudem alle Einkünfte, die sie nach der Übertragung der Immobilie erzielen, in ihrer Steuererklärung angeben, was zu einer Steuererhöhung führen kann. Darüber hinaus müsste die Immobilie auf beider Namen übertragen werden.

Wenn Sie während Ihrer Besitzzeit eine Immobilie besitzen und diese zu irgendeinem Zeitpunkt als Ihren Hauptwohnsitz nutzen, haben Sie Anspruch auf die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz.

finden Sie im Artikel über CGT PPR Weitere Informationen

Eine Scheidung kann eine stressige Zeit sein, daher sollten Sie professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Geschiedene Ehepartner können von einer verlängerten Steuerbefreiung bei der Kapitalertragsteuer profitieren, jedoch nur bis zum Ende des Steuerjahres, in dem die Trennung erfolgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt zur Kapitalertragsteuer und Scheidung.

Keineswegs. Unternehmen zahlen stattdessen Körperschaftsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Firmeneigentum unterliegen einer Körperschaftsteuer von 19 %.

Ab April 2023 wird die Regierung die ersten 50.000 Pfund mit 19%, die nächsten 200.000 Pfund mit 26,5% und den verbleibenden Gewinn mit 25% besteuern.

Kapitalertragsteuergebühren für Nichtansässige

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Immobilie verkauft haben oder verkaufen möchten. Unsere Gebühren richten sich nach dem Aufwand Ihres Falls, aber keine Sorge – wir legen stets Wert auf ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, Genauigkeit und Effizienz.

Nehmen Sie Kontakt auf, um ein Angebot anzufordern

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir besprechen dann gerne mit Ihnen, was wir für Sie tun können und mit welchen Kosten wir rechnen. Je nach Ihren Bedürfnissen benötigen Sie möglicherweise nur eine Berechnung der Kapitalertragsteuer oder einen umfassenderen Service inklusive der anschließenden Einreichung beim Finanzamt. In jedem Fall begleitet Sie unser Expertenteam durch den gesamten Prozess.

Lasst uns heute über die Grundsteuer sprechen

Wenn es um Steuererklärungen zum Festpreis für Vermieter in Großbritannien geht, ist niemand besser.

Wir kontaktieren Sie nur bezüglich aktueller Neuigkeiten und Updates, von denen wir annehmen, dass sie für Sie von Interesse sind. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und Sie können sich jederzeit von unserer Datenbank abmelden.

Sie sollten unsere Dienstleistungen im Bereich der Kapitalertragsteuer für Nichtansässige in Betracht ziehen, wenn…

Eines Tages möchten Sie vielleicht eine Immobilie in Großbritannien verkaufen

Man weiß nie, wann man verkaufen muss, deshalb ist es nie zu früh, sich vorzubereiten und kluge Entscheidungen zu treffen, die Ihnen helfen, Ihre Kapitalertragsteuerbelastung in der Zukunft zu reduzieren.

Sie möchten jetzt eine Immobilie in Großbritannien verkaufen

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie in Großbritannien ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten und sicherstellen wollen, dass die Abwicklung nicht teurer wird als nötig. Darüber hinaus könnte unsere Leidenschaft für die Vermietung und unsere Steuerexpertise Sie vielleicht davon überzeugen, die Immobilie doch zu behalten.

Sie sind ein Immobilieninvestor

Unser ganzheitlicher Ansatz zur Steuerplanung hilft ausländischen Immobilieninvestoren, ihre Kapitalertragsteuerbelastung im Rahmen eines britischen Immobilienportfolios zu optimieren. UK Landlord Tax unterstützt Sie dabei, Ihre Beteiligung am britischen Immobilienmarkt bestmöglich zu nutzen – von der optimalen Unternehmensstruktur bis hin zur Inanspruchnahme zusätzlicher Steuervergünstigungen.

Sie waren großzügig mit ihrer Zeit und gaben detaillierte Ratschläge

„Ich bin ein in Großbritannien ansässiger Vermieter und habe mich bezüglich der Strukturierung meiner Limited Company und der Gründung einer Family Investment Company (FIC) an UK Landlord Tax gewandt. Manjinder hat mir dabei wertvolle Tipps gegeben. UK Landlord Tax war äußerst hilfsbereit, hat sich viel Zeit für seine Mitarbeiter genommen und mich detailliert beraten. In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt ist das eine absolute Seltenheit. Manjinder konnte mir die Auswirkungen der US-Staatsbürgerschaft meiner Kinder auf die FIC bis ins kleinste Detail erklären, was ein zusätzlicher Pluspunkt war. Was das Preis-Leistungs-Verhältnis angeht, hätte ich mir nichts Besseres wünschen können. Vielen Dank!“

SANDRO G - JUNI 2023

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