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Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Wie wir Vermietern helfen

Steuererklärungen für Vermieter

Viele unserer Mandanten mussten zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, als sie durch Erbschaft oder veränderte Lebensumstände eine Immobilie erwarben und dadurch ein zusätzliches Einkommen erzielten. Andere sind schon weiter, besitzen zwei oder mehr Immobilien und bauen daraus ein richtiges Geschäft auf. Ganz gleich, in welcher Situation Sie sich befinden: Unser Steuererklärungsservice ist der einfache Weg, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden und alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Kapitalertragsteuer

Wenn Sie den Verkauf einer Immobilie planen, sollten Sie unbedingt die anfallende Kapitalertragsteuer (KESt) berücksichtigen. Einwohner Großbritanniens, die steuerpflichtig sind, sowie alle Nicht-Einwohner müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs eine Steuererklärung beim britischen Finanzamt (HMRC) einreichen. Wir helfen Ihnen gerne, die voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln, egal ob Sie in Großbritannien ansässig sind oder im Ausland wohnen, und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie KESt sparen können, beispielsweise durch eine gemeinsame Eigentümerschaft mit Ihrem Ehepartner.

Erbschaftssteuer

Im späteren Lebensabschnitt sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Immobilien oder andere Vermögenswerte optimal an Ihre Angehörigen weitergeben können. Das bedeutet insbesondere, die Risiken von Erbschaftssteuerfallen zu minimieren und Möglichkeiten wie Schenkungen an Familienmitglieder bestmöglich zu nutzen. Sprechen Sie mit uns über Steuerplanung, Nachfolgeregelung und darüber, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Immobilienportfolio Ihre Familie auch in Zukunft finanziell absichert.

Immobiliengesellschaften

Wenn Sie über viele Immobilien verfügen oder ein neuer Investor mit einem höheren Steuersatz sind, kann es sinnvoll sein, die Immobilien in einer Kapitalgesellschaft zu halten. In jedem Fall bietet Ihnen UK Landlord Tax strategische Unternehmensberatung, spezialisierte Steuerplanung und übernimmt Ihre Körperschaftsteuererklärungen.
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UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA