Höhere Steuersätze für Wohnimmobilien: In Wales wird der Kauf einer zusätzlichen Wohnimmobilie (z. B. einer Kapitalanlageimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes) mit einem separaten, höheren Steuersatz besteuert, anstatt mit einem pauschalen Zuschlag auf den regulären Steuersatz. Wenn Sie Ihren vorherigen Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf verkaufen, können Sie die Differenz zwischen dem höheren und dem regulären Steuersatz möglicherweise von der walisischen Steuerbehörde zurückfordern.
Erstkäufer: Anders als in Schottland und England gibt es in Wales keine Ermäßigung für Erstkäufer bei der Grunderwerbsteuer. Erstkäufer zahlen den regulären Grundsteuersatz für Wohnimmobilien, wobei der Freibetrag von 225.000 £ bedeutet, dass bei den meisten Käufen mit niedrigerem Wert keine Steuer anfällt.