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Vermieter zu sein sollte in jeder Hinsicht lohnend sein.

Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen, sprechen Sie mit uns, bevor Sie verkaufen

Einwohner des Vereinigten Königreichs

Kontaktieren Sie uns für Steuerberatung und -dienstleistungen für Vermieter in Großbritannien, die den Verkauf von Wohnungen oder Häusern planen, die Sie derzeit vermieten. Wenn Sie eine Wohnimmobilie verkauft haben und Kapitalertragsteuer anfällt, müssen Sie dies innerhalb von 60 Tagen (30 Tage vor dem 27. Oktober 2021) nach Abschluss des Verkaufs dem britischen Finanzamt (HMRC) melden und die Steuer entrichten.
Vermieter in Großbritannien

Nichtansässige

Wenn Sie im Ausland leben, Immobilien in Großbritannien besitzen und einen Verkauf erwägen, sprechen Sie mit uns darüber, wie Sie mögliche Steuerfallen vermeiden können. Sie müssen dem britischen Finanzamt (HMRC) innerhalb von 60 Tagen (30 Tage vor dem 27. Oktober 2021) nach Abschluss des Verkaufs eine Meldung erstatten und die Steuer entrichten – unabhängig von der Art des Immobilienverkaufs.
Vermieter im Ausland

Häufig gestellte Fragen

Die Steuererleichterung für die Übertragung von Gewinnen aus möblierten Ferienwohnungen und bestimmten Handelsgütern ist verfügbar. Wenn Sie Ihren Erlös ganz oder teilweise reinvestieren, können Sie die Besteuerung des Gewinns unter Umständen durch Inanspruchnahme der Steuererleichterung für die Übertragung von Gewinnen aufschieben. 

Die Übertragung der Steuererleichterung ist jedoch für die meisten Vermieter nicht möglich, da BTL-Immobilien nicht unter diese Erleichterung fallen.

Für Einwohner des Vereinigten Königreichs gilt: Die Veräußerung von Wohnimmobilien im Vereinigten Königreich muss gemeldet werden, und die Zahlung der Kapitalertragsteuer muss innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Verkaufs erfolgen, sofern eine Kapitalertragsteuerpflicht besteht.

Für Personen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs muss die Veräußerung aller Immobilien gemeldet und die Kapitalertragsteuer innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Verkaufs entrichtet werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern anfallen.

Für detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen lesen Sie bitte unseren Artikel über die Meldung und Zahlung der Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Großbritannien.

Wenn Sie als NichtansässigerGewerbeimmobilie am 5. April 2015 oder5. April 2019 können Sie den Wert zum 5. April 2015 oder5. April 2019 als Anschaffungskosten für die Berechnung der Kapitalertragsteuer verwenden.

lesen Sie bitte den Artikel über die Kapitalertragsteuer für Nichtansässige im Vereinigten Königreich Für detailliertere Informationen

Für den Zeitraum 2020/21 bis 2025/26 gilt für alle ein jährlicher Kapitalertragsteuerfreibetrag von 12.300 £.

Sie erhalten außerdem eine Steuerermäßigung für den Hauptwohnsitz für jeden Zeitraum, in dem Sie die Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz genutzt haben, zuzüglich der letzten 9 Monate.

Um die Kapitalertragsteuer an die britische Steuerbehörde HMRC zu zahlen, können Sie folgende Schritte befolgen:

1. Berechnen Sie Ihren Kapitalgewinn: Ermitteln Sie den erzielten Kapitalgewinn, indem Sie die Kosten des Vermögenswerts (einschließlich etwaiger Aufwertungsaufwendungen) vom Verkaufserlös abziehen, abzüglich etwaiger Verkaufskosten.

2. Gewinnmeldung: Wenn Sie in Großbritannien ansässig sind, müssen Sie den Gewinn innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Verkaufs melden und die gegebenenfalls anfallende Kapitalertragsteuer entrichten. Auch Personen mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens müssen den Gewinn innerhalb von 60 Tagen melden, unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht.

3. Steuererklärung ausfüllen: Sie müssen die entsprechenden Abschnitte der Einkommensteuererklärung ausfüllen, um Ihre Kapitalgewinne anzugeben. Falls Sie bisher nicht jährlich eine Steuererklärung abgeben, müssen Sie sich für die Einkommensteuererklärung registrieren.

4. Steuerzahlung: Nachdem Sie den Gewinn gemeldet haben, müssen Sie die fällige Kapitalertragsteuer an die britische Steuerbehörde (HMRC) entrichten. Die Zahlung kann online oder per Banküberweisung an die von der HMRC bereitgestellten Bankdaten erfolgen.

Im Allgemeinen kann die britische Steuerbehörde HMRC bis zu 4 Jahre nach Ende des Steuerjahres, auf das sich die Veranlagung bezieht, rückwirkend die Kapitalertragsteuer berechnen.

– Wenn es jedoch aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens zu Steuerausfällen gekommen ist, kann die britische Steuerbehörde HMRC bis zu 6 Jahre zurückgehen.

– Im Falle von Betrug oder wenn Sie keine Steuererklärung abgegeben haben, gibt es keine Frist, und die britische Steuerbehörde HMRC kann so weit zurückgehen, wie es für die Ermittlung der Steuerschuld erforderlich ist.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Fristen Änderungen unterliegen können. Es empfiehlt sich daher, stets einen Steuerberater oder die britische Steuerbehörde HMRC zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu Kapitalertragsteuerfestsetzungen zu erhalten.

Unter bestimmten Umständen können Sie die Kapitalertragsteuer reduzieren oder vollständig vermeiden. Zum Beispiel:

Frau Jones besitzt eine Immobilie in ihrem eigenen Namen. Es könnte ratsam sein, die Immobilie vor einem Verkauf in gemeinsames Eigentum mit Herrn Jones zu übertragen, vorausgesetzt, Herr Jones hat seine Kapitalertragsteuerbefreiung im betreffenden Steuerjahr noch nicht in Anspruch genommen. Dabei müssen die Einkommenshöhen beider Partner berücksichtigt werden, da der Kapitalertragsteuersatz für einen Partner höher sein kann als für den anderen. Vorsicht ist geboten, da die britische Steuerbehörde (HM Revenue and Customs) eine kurz vor dem Verkauf durchgeführte Übertragung aufgrund der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften als ungültig anfechten könnte. Zudem müssen alle nach der Übertragung erzielten Einkünfte in der jeweiligen Steuererklärung der Ehepartner angegeben werden, da dies die zu zahlende Einkommensteuer erhöhen kann. Hinzu kommen die Kosten für die Übertragung des Eigentums in gemeinsames Eigentum.

Die Steuererleichterung für den Hauptwohnsitz ist eine Steuererleichterung, die beim Verkauf einer Immobilie gewährt wird, die während Ihrer Besitzzeit zu irgendeinem Zeitpunkt als Ihr Hauptwohnsitz genutzt wurde.

finden Sie in unserem Leitfaden zur PPR-Hilfe Weitere Informationen

 

Eine Scheidung kann eine stressige Zeit sein, daher ist es unerlässlich, dass Sie professionellen Rat einholen.

Befinden Sie sich in einem Scheidungsverfahren, verlängert sich der Zeitraum der Kapitalertragsteuerbefreiung zwischen den Ehegatten, jedoch nur bis zum Ende des Steuerjahres der Trennung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Beitrag zum Thema Kapitalertragsteuer und Scheidung.

Nein. Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer. Wenn Sie Immobilien im Besitz eines Unternehmens halten und diese verkaufen, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer in Höhe von 19 %. Ab dem 1. April 2023 hat die Regierung vorgeschlagen, die ersten 50.000 £ mit 19 %, die nächsten 200.000 £ mit 26,5 % und den verbleibenden Gewinn mit 25 % zu besteuern. Stehen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle, werden die Steuersätze gleichmäßig auf alle verbundenen Unternehmen aufgeteilt. 

Um die Kapitalertragsteuer auf eine Immobilie zu vermeiden, müssen Sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz erfüllen. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen:

– Wohnsitzvoraussetzung: Um die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Immobilie eine bestimmte Zeit lang als Ihren Hauptwohnsitz genutzt haben.

– 90-Tage-Regel: Seit dem 6. April 2015 müssen Sie mindestens 90 Tage im betreffenden Steuerjahr in der Immobilie wohnhaft gewesen sein, um die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen zu können.

– Letzte neun Monate: Auch wenn Sie nicht während der gesamten Besitzdauer in der Immobilie gewohnt haben, können Sie für die letzten neun Monate vor dem Verkauf eine Steuererleichterung erhalten.

– Gemeinsames Eigentum: Wenn Sie das Eigentum gemeinsam mit einer anderen Person besitzen, können beide Eigentümer die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen, sofern sie die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen.

– Eigentumsübertragung: Unter bestimmten Umständen kann die Übertragung des Eigentums auf gemeinsame Namen vor einem Verkauf steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere wenn ein Partner seinen Kapitalertragsteuerfreibetrag nicht in Anspruch genommen hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs gelten. Für Nichtansässige können andere Steuerpflichten und Regelungen hinsichtlich der Kapitalertragsteuer gelten.

In Großbritannien hängt der Kapitalertragsteuersatz von Ihrem Einkommen und der Art des verkauften Vermögenswerts ab. Hier einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Für Privatpersonen beträgt der Kapitalertragsteuersatz 10 % für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz und 20 % für Steuerzahler mit dem höheren und dem Spitzensteuersatz.
Für den Verkauf von Wohnimmobilien beträgt der Steuersatz 18 % für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz und 24 % für Steuerzahler mit dem höheren und dem Spitzensteuersatz.
Es gibt einen jährlichen Kapitalertragsteuerfreibetrag von 3.000 £ für Privatpersonen (2024/25). Das bedeutet, dass Gewinne bis zu diesem Betrag steuerfrei sind.
Nichtansässige können ebenfalls zur Zahlung von Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe in Großbritannien verpflichtet sein.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Sätze und Freibeträge Änderungen unterliegen können. Daher ist es immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich an UK Landlord Tax zu wenden, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Laden Sie unseren KOSTENLOSEN Leitfaden zur Grundsteuer in Großbritannien herunter.

Ein einfacher Leitfaden zur Besteuerung von Mieteinnahmen und Kapitalertragssteuer auf Immobilien für Vermieter in Großbritannien.

  • Aktuelle Steuerregeln
  • Umgang mit der britischen Steuerbehörde (HMRC)
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Ob Sie nun zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen, weil Sie eine Immobilie erworben haben, oder ob Sie ein erfahrener Geschäftsmann sind, der wertvolle Zeit sparen möchte – wir können Ihnen helfen. 

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Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA