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Der Kauf einer Wohnimmobilie in Wales über 225.000 £ unterliegt in der Regel der Grunderwerbsteuer (Land Transaction Tax, LTT). Käufer von Eigentums- oder Pachtimmobilien in Wales entrichten die LTT an die walisische Steuerbehörde (Welsh Revenue Authority). Die Steuer wird vom Käufer auf den steuerpflichtigen Gegenwert erhoben. In den meisten Fällen entspricht dieser dem Preis der Immobilie oder des Grundstücks zuzüglich aller Einbauten und Ausstattungen. Die Steuer muss innerhalb von 30 Tagen nach Kauf oder Pachtvertragsabschluss entrichtet werden.
Die Grunderwerbsteuer (LTT) und die Grunderwerbsteuer (SDLT) unterscheiden sich in einigen Punkten. So ist beispielsweise die Freigrenze für die LTT höher als die für die SDLT, und in Wales haben Erstkäufer keinen Anspruch auf Steuererleichterungen. Die walisische Regierung kündigte im September 2022 an, die Freigrenze für die LTT von 180.000 £ auf 225.000 £ anzuheben. Die Änderung trat am 10. Oktober 2022 vollständig in Kraft. Erwähnenswert ist außerdem, dass zum Zeitpunkt dieser Ankündigung auch der LTT-Satz für den Kauf von Häusern über 345.000 £ leicht erhöht wurde.
Bitte nutzen Sie den unten stehenden Rechner, um zu berechnen, wie viel LTT Sie voraussichtlich auf Basis des Kaufpreises Ihrer Immobilie zahlen müssen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der folgende Rechner und die Erläuterungen lediglich der allgemeinen Information dienen und nicht als Beratung zu verstehen sind. Die Informationen in diesem Abschnitt sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und aktuell, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gelten möglicherweise nicht für alle Wohnimmobilien in Wales.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Buchhaltungsangelegenheiten als Vermieter haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0800 907 8633 , per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk oder über unser Online-Kontaktformular.
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