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Es wird empfohlen, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen und die Steuern bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Andernfalls erhöht sich nicht nur das Risiko einer Steuerprüfung durch die britische Steuerbehörde (HMRC), sondern es können auch Strafen und Zinsen anfallen, wie unten aufgeführt.
Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht (in der Regel der 31. Januar nach Ende des Steuerjahres), fällt automatisch eine nicht erstattungsfähige Strafe von 100 £ an. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes wird die Strafe erlassen. Als triftiger Grund gelten jedoch nicht Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder die Tatsache, dass eine andere Person die Buchhaltung nicht in Ihrem Namen erstellt oder die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht hat.
Bei einer Verspätung der Steuererklärung um mehr als drei Monate wird für jeden weiteren Tag der Verspätung eine Strafe von 10 £ fällig, bis zu einem Höchstbetrag von 90 Tagen.
Bei einer Verspätung von mehr als sechs Monaten wird eine zusätzliche Strafe von 300 £ oder, falls höher, 5 % der Steuerschuld fällig. Die täglichen Strafgebühren gelten nicht für Kapitalertragsteuererklärungen.
Wird die Steuererklärung mehr als zwölf Monate nach dem Abgabetermin eingereicht (d. h. am 31. Januar, also 22 Monate nach Ende des Steuerjahres bei Selbstveranlagungserklärungen), fällt zusätzlich zur für den vorherigen 31. Juli fälligen Strafe eine weitere Strafe von 300 £ oder 5 % der Steuerschuld an, falls diese höher ist. In schwerwiegenden Fällen kann die Strafe bis zu 100 % der geschuldeten Steuer betragen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen Zinsen auf den verspätet gezahlten Betrag an. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 5 % erhoben, wenn die Steuerschuld für das vorangegangene Steuerjahr nicht bis 30 Tage nach dem 31. Januar des Folgejahres beglichen ist, und ein weiterer Zuschlag von 5 %, wenn die Zahlung nicht bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgt. Wird die Steuer nicht bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres entrichtet, fällt ein dritter Zuschlag von 5 % an.
Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit der britischen Steuerbehörde HMRC zu treffen. Derzeit gibt es eine Hotline des Business Payment Support Service, deren Telefonnummer 0300 200 3835 lautet.
Thandi Nicholls Ltd
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Glaisher Drive
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