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Kann man eine Firma einfach „aus dem Handelsregister löschen lassen“, indem man keine Unterlagen beim Handelsregister einreicht?

Diese Frage hören wir erstaunlich oft: 

„Wenn das Unternehmen über kein Vermögen verfügt und nichts unternimmt, können wir dann einfach keine weiteren Anträge stellen und das Handelsregister löschen lassen?“ 

Auch wenn dies wie ein einfacher Weg zur Auflösung einer GmbH erscheinen mag, lautet die kurze Antwort: Nein – dies ist kein sicherer oder angemessener Ansatzund verursacht oft mehr Probleme, als er löst. 

Im Folgenden erläutern wir, wie die LöschungHandelsregistergenau funktioniert, warum die Nichtanmeldungriskantist und was Geschäftsführer stattdessen tun sollten. 

 

Companies Housedurchwirklich funktioniert 

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht werden kann: 

  1. Freiwillige Streichung(aus dem Handelsregister beantragt von den Geschäftsführern) oder 
  1. ZwangslöschungVorschrifteneingeleitet von Companies House wegen Nichteinhaltungder). 

Nur die erste Option bietet den Geschäftsführern Kontrolle, Sicherheit und Schutz. 

Die Richtlinien von Companies House stellen klar, dass die freiwillige Löschungderrichtige Weg für Unternehmen ist, die ruhen oder nicht mehr geschäftlich tätig sind und ihre Angelegenheiten abgeschlossen haben.  

 

Was passiert, wenn Sie einfach keine Unterlagen mehr einreichen? 

Wenn ein Unternehmen die fristgerechte Einreichung von Bestätigungserklärungen oder Jahresabschlüssen versäumt, Companies House letztendlich zur obligatorischen Löschung einleiten.Verfahren 

  • Dies geschieht nicht automatisch. 
  • Es kann viele Monate oder sogar Jahre 
  • Das Unternehmen bleibt.in der Zwischenzeit rechtlich aktiv (und nicht gesetzeskonform) 

Während dieses Zeitraums: 

  • Verspätungszuschläge können weiterhin anfallen 
  • Die Direktoren bleiben rechtlich verantwortlich 
  • Eine Strafverfolgung wegen Nichtvorlage bleibt eine Möglichkeit 

Entscheidend ist, dass Companies House darauf hinweist, dass die Löschung eines UnternehmenswegenNichteinhaltungderdarstellt keine Alternative zur ordnungsgemäßen Schließung eines Unternehmens 

 

Die Löschungausdem Handelsregister beseitigt nicht die Verbindlichkeiten 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass mit der Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister auch dessen Steuer- und sonstige Verbindlichkeiten einfach verschwinden. 

Das ist nicht der Fall. 

Auch wenn ein Unternehmen (freiwillig oder zwangsweise) gelöscht wird: 

  • Ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC bleiben bestehen 
  • HMRC oder andere Gläubiger können gegen die Löschung EinsprucherhebenSteuerbehörde, 
  • Beantragen Sie die Wiedereintragung des Unternehmens ins Handelsregister, manchmal erst Jahre später.  

Die Restaurierung kann Folgendes zur Folge haben: 

  • rückwirkende Einreichungspflichten 
  • Strafen und Zinsen 
  • Erneute Durchsetzungsmaßnahmen 

Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuererklärungen ausstehen. 

 

Was ist mit Unternehmen ohne Vermögen? 

Das Fehlen von Vermögenswerten schützt nicht vor der Löschung. 

TatsächlichHandelsregisterist die ideale Lösung, wenn ein Unternehmen: 

  • Der Handel wurde eingestellt 
  • Hat kein Vermögen mehr 
  • Alle Verbindlichkeiten wurden beglichen 
  • Ist nicht mehr erforderlich 

Die Geschäftsführer müssen jedoch sicherstellen, dass alle Angelegenheiten ordnungsgemäß abgeschlossen sind, bevor sie den Antrag stellen. Die britische Steuerbehörde (HMRC) muss benachrichtigt werden, und alle Beteiligten (einschließlich Aktionäre und Gläubiger) müssen über die Absicht der Löschung informiert werden.  

 

Warum die freiwillige StreichungBerufsregisterdie sicherere Option ist 

Antrag auf freiwillige Streichungausdem Berufsregister (unter Verwendung des Formulars DS01): 

  • Gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Geschäftsleitung 
  • Vermeidet unnötige Strafen und Durchsetzungsrisiken 
  • Sorgt für Gewissheit hinsichtlich des Zeitpunkts 
  • Verringert das Risiko künftiger Wiederherstellungsmaßnahmen 
  • Firmenabschluss. sauberen und ordnungsgemäßen 

Das Verfahren ist unkompliziert undkostengünstig,sofern das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, und vermeidet die Risiken und den Stress, die mit der Nichteinhaltung der Vorschriften verbundensind. 

 

Wenn Streichungnichtangebracht ist 

Durchstreichen:sollte nicht verwendet werden, wenn 

  • Das Unternehmen kann seine Schulden nicht begleichen 
  • Es gibt ungelöste Probleme mit der britischen Steuerbehörde HMRC 
  • Es gibt laufende Streitigkeiten oder Ermittlungen 

In solchen Fällen kann ein formelles Insolvenzverfahren (wie z. B. eine Liquidation) erforderlich sein. Die Löschungausdem Handelsregister ist keine Abkürzung, um die Insolvenzregeln zu umgehen.  

 

Die wichtigste Erkenntnis für Regisseure 

Auch wenn es verlockend sein mag, „nichts zu tun“ und darauf zu hoffen, dass Companies House das Unternehmen löscht, ist dieser Ansatz riskant und schlechtzuempfehlen. 

Ein freiwilliger Austrittausdem Berufsregister ist, wenn er korrekt abgewickelt wird, fast immer: 

  • Schneller 
  • Reiniger 
  • auf lange Sicht günstiger 
  • und weitaus sicherer für Regisseure 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, lassen Sie sich beraten, bevor es zuVerstößenkommt. 

Simon Thandi

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