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Meldefrist für Kapitalertragssteuer auf 60 Tage verlängert

Die Frist für die Meldung der Kapitalertragsteuer wird auf 60 Tage verlängert

Der Herbsthaushalt 2021 beinhaltet die Ankündigung, dass die Frist für die Meldung der Kapitalertragsteuer von 30 auf 60 Tage verlängert wird. Für Veräußerungen von Wohnimmobilien im Vereinigten Königreich, die am oder nach dem 6. April 2020 abgeschlossen wurden, mussten in Großbritannien steuerpflichtige Personen den Gewinn innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Transaktion der britischen Steuerbehörde (HMRC) melden und die fällige Kapitalertragsteuer entrichten. Nicht in Großbritannien steuerpflichtige Personen waren verpflichtet, jegliche Veräußerungen von Immobilien oder Grundstücken im Vereinigten Königreich (Wohn- oder Gewerbeimmobilien) innerhalb derselben Frist zu melden und die fällige Kapitalertragsteuer zu entrichten.

Der Herbsthaushalt 2021 hat dies geändert. Für Veräußerungen, die am oder nach dem 27. Oktober 2021 abgeschlossen wurden, beträgt die Melde- und Zahlungsfrist 60 Tage nach dem Abschlussdatum. Für entsprechende Veräußerungen, die vor dem 27. Oktober 2021 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die 30-Tage-Frist.

Die Verlängerung der Meldefrist für die Kapitalertragsteuer ist zwar erfreulich, doch andere Ankündigungen dazu waren rar. Ich hatte erwartet, dass die Kapitalertragsteuersätze für Zweitimmobilien analog zu den Einkommensteuersätzen steigen würden. Möglicherweise verschiebt Rishi Sunak diese Entscheidung auf nächstes Jahr, angesichts der jüngsten Überprüfung der Kapitalertragsteuer.

Obwohl die Verlängerung der Frist für die Meldung der Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Großbritannien Teil der Gesamtempfehlungen des OTS war, enthielt die OTS-Überprüfung weitaus mehr Empfehlungen, darunter: eine mögliche engere Angleichung der Einkommensteuersätze und der Kapitalertragsteuersätze, eine Reform oder Ersetzung der Steuererleichterung für die Veräußerung von Betriebsvermögen (früher bekannt als Unternehmerentlastung) und die Abschaffung der wenig genutzten Investorenentlastung.

Werden diese Empfehlungen jemals umgesetzt? Das wird die Zeit zeigen. Ich wette, ja. Angesichts der Höhe der Staatsverschuldung und der Tatsache, dass Finanzminister Vermieter offenbar als leichte Beute ansehen, ist es nur eine Frage der Zeit.

Sie erreichen uns unter 0800 907 8633, per E-Mail unter tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular.

Wenn Ihnen dieser Blogbeitrag über die auf 60 Tage verlängerte Meldefrist für Kapitalertragssteuern gefallen hat, schauen Sie sich doch als Airbnb-Steuer in Großbritannien oder zur Vermeidung der Stempelsteuer beim Kauf einer vermieteten Immobilie Nächstes 

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