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Weitere Änderungen bei der Digitalisierung der Steuererklärung für Vermieter
In seiner Herbstprognose bestätigte Finanzminister Jeremy Hunt, dass die digitale Steuererklärung für die Einkommensteuer vorerst nicht auf Personen mit einem Bruttoeinkommen unter 30.000 £ ausgeweitet wird. Für Vermieter mit ein oder zwei Immobilien bedeutet dies, dass sie voraussichtlich unter diese Grenze fallen und daher auch in absehbarer Zukunft weiterhin Einkommensteuererklärungen abgeben müssen.
Es wurden auch weitere Änderungen angekündigt, die Vermieter betreffen.
Änderungen bei der Berichterstattung zum Jahresende
Eine weitere Änderung, die sich stark auf die Berichterstattung im Rahmen von MTD ITSA auswirken wird, ist die Abschaffung der Pflicht für Steuerzahler, eine End-of-Period-Erklärung (EOPS) einzureichen.
Gemäß den ursprünglichen MTD ITSA-Vorschlägen hätte die Jahresendberichterstattung zwei separate Schritte umfasst:
Es wurde lange argumentiert, dass eine Aufteilung des bisherigen Jahresabschlussverfahrens in zwei separate Schritte bei Steuerzahlern (insbesondere bei nicht vertretenen) erhebliche Verwirrung stiften könnte. Daher ist es eine große Erleichterung, dass die britische Steuerbehörde HMRC mitgeteilt hat, dass die EOPS-Meldung nicht mehr separat erforderlich sein wird, sondern in die endgültige Steuererklärung integriert wird. Da bisher jedoch noch nicht genügend Details bekannt gegeben wurden, werden wir Sie informieren, sobald die HMRC diese Informationen aktualisiert hat. Wir selbst entwickeln derzeit eine eigene Software für Vermieter, die MTD-konform ist und die Meldung vereinfacht. Weitere Details folgen im neuen Jahr.
Änderungen bei den Quartalsberichten
Es wurde erneut erleichtert, die Änderungen zur Kumulierung der Quartalsberichte zu begrüßen. Dies sollte Korrekturen vereinfachen, da Steuerzahler Fehler einfach im nächsten Quartalsbericht korrigieren können, anstatt die Berichte vergangener Quartale erneut einreichen zu müssen. Dies ist etwas, was wir, die Berufsverbände und andere Beteiligte schon seit Längerem gefordert haben.
Gemeinsam besessenes Eigentum
Darüber hinaus wurden begrüßenswerte Änderungen für Vermieter von gemeinschaftlich besessenen Immobilien vorgenommen. Die britische Steuerbehörde HMRC schlägt nun vor, Vermietern von gemeinschaftlich besessenen Immobilien die Möglichkeit zu geben, auf vierteljährliche Aktualisierungen zu verzichten und vereinfachte Aufzeichnungen über gemeinschaftlich besessene Immobilien zu führen.
Dies dürfte die Buchführung und Berichterstattung vereinfachen und den Aufwand für Miteigentümer verringern, Unterlagen mehrmals jährlich auszutauschen. Allerdings bedeutet dies, dass die im Rahmen von MTD (Making Tax Digital) erhaltenen Steuervorauszahlungen für Miteigentümer voraussichtlich noch ungenauer ausfallen werden als üblich. Die britische Steuerbehörde HMRC wird in Kürze weitere Details bekanntgeben, auf die wir gespannt warten. Die vollständigen Details der Vorschläge finden Sie hier:
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 01902 711370 oder per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk, falls Sie Fragen haben oder unsere fachkundige Unterstützung benötigen.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
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UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
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