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Beim Kauf eines Hauses mit separatem Anbau können Sie unter Umständen die Steuerermäßigung für Mehrfamilienhäuser (Multiple Dwellings Relief, MDR) in Anspruch nehmen und die zu zahlende Grunderwerbsteuer (SDLT) erheblich reduzieren. Die MDR gilt beim Kauf von zwei oder mehr Wohneinheiten.
Zum Beispiel:-
Sie erwerben ein Zweitwohnsitz für 1 Million Pfund. Zu dem Anwesen gehört ein separates Nebengebäude, dessen Wert Sie allein auf 150.000 Pfund geschätzt haben.
Die Grunderwerbsteuer auf 1 Million Pfund beträgt 71.250 Pfund.
Unter Anwendung der MDR-Methode beträgt der durchschnittliche Wert von Haus und Anbau jeweils 500.000 £. Die Grunderwerbsteuer auf 500.000 £ beträgt 27.500 £, multipliziert mit 2 ergibt das 55.000 £.
Durch die Inanspruchnahme der MDR sparen Sie letztendlich 16.250 £.
Aber handelt es sich um eine separate Wohnung?
Damit ein Anbau als separate Wohneinheit gilt, muss er ausreichend in sich abgeschlossen sein, um als „Einzelwohnung“ zu gelten. Die Prüfung, ob eine Immobilie als Einzelwohnung „geeignet“ ist, ist strenger als die Prüfung, ob sie einen eigenständigen Teil eines größeren Wohngebäudes bildet. Darüber hinaus muss bei der Beurteilung, ob sie als Einzelwohnung geeignet ist, geprüft werden, ob sie ausreichend unabhängig ist, um als eigenständige Wohnung zu gelten.
Wenn ein Gebäude mehrere Wohneinheiten umfasst, müssen Nachweise erbracht werden, die belegen, dass jede einzelne Wohneinheit als eigenständige Wohneinheit gilt. Fehlen diese Nachweise, kann entschieden werden, dass es angemessener ist, von einer einzigen Wohneinheit auszugehen.
Bildung eines ausgewogenen Urteils
Bei der Beurteilung, ob ein Grundstück eine oder mehrere Wohneinheiten umfasst, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Kein einzelner Faktor ist allein ausschlaggebend. Allerdings sind auch nicht alle Faktoren gleich gewichtet, und ein starker Faktor kann mehrere schwächere, gegensätzliche Indikatoren überwiegen. Liegen mehrere einander widersprechende Indikatoren vor, ist es daher notwendig, diese abzuwägen, um zu einem ausgewogenen Urteil zu gelangen.
Fragen zur Feststellung, ob ein Anspruch geltend gemacht werden kann
Wir haben bereits mehrere Anträge eingereicht, um Mandanten bei der Geltendmachung von MDR-Leistungen zu unterstützen. Im Rahmen dieses Antragsverfahrens führen wir eine detaillierte Prüfung der Kriterien durch, die die Anspruchsberechtigung bestimmen. Einige dieser Kriterien sind:
Einrichtungen
Separate Eingänge
Es ist wichtig, dass jede Wohneinheit über einen ausreichend unabhängigen Zugang verfügt. Dies könnte ein separater Eingang von außerhalb des Gebäudes sein. Ist der Zugang zum Anbau separat vom Haupthaus und über eine eigene abschließbare Tür möglich?
Bietet der Anbau Privatsphäre gegenüber den Bewohnern des Haupthauses?
Sichtschutz- und Verbindungstüren
Ein Einfamilienhaus benötigt ein gewisses Maß an Privatsphäre gegenüber anderen Wohnungen. Es ist zwar ungewöhnlich, aber möglich, dass benachbarte Wohnungen über Verbindungstüren verfügen. Relevant ist, ob die Verbindungstür abschließbar ist oder sich von beiden Seiten leicht sichern lässt.
Gibt es Verbindungstüren zwischen dem Haupthaus und dem Anbau?
Kontrolle der Versorgungsbetriebe
Ein einzelnes Wohnhaus sollte in der Lage sein, alle oder die meisten der an es gelieferten Versorgungsleistungen selbst zu steuern, wie zum Beispiel:
Wenn eine Immobilie aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten als zwei Wohneinheiten („Hauptgebäude“ und „Anbau“) gelten könnte, die Bewohner des Anbaus jedoch nur wenige oder gar keine Versorgungsleistungen ohne Betreten des anderen Gebäudes steuern können, sollte der Anbau wahrscheinlich nicht als eigenständige Wohneinheit betrachtet werden.
Weitere Faktoren:
Es gibt verschiedene weitere Faktoren wie rechtliche Vorgaben, die Grundsteuer und separate Postgebühren und Rechnungen. All diese Faktoren müssen bei der Beurteilung, ob der Anbau als separate Wohneinheit anzusehen ist, berücksichtigt werden.
Zeitlimit
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der ursprünglichen Grunderwerbsteuererklärung gestellt werden. Wenn Sie glauben, dass Sie anspruchsberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 01902 711370 oder per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk, falls Sie Fragen haben oder unsere fachkundige Unterstützung benötigen.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
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