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Darlehen von Dritten an eine Privatperson (keinen anerkannten Kreditgeber)

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Einzelperson
gezahlt, muss eine CT61-Erklärung eingereicht und die Steuer von der Zinszahlung einbehalten und an die britische Steuerbehörde (HMRC) abgeführt werden. Dies gilt für Personen mit und ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich.

Zusätzlich muss vom Unternehmen ein Formular R185 ausgefüllt und an die betreffende Person ausgegeben werden, damit diese die erhaltenen Zinsen, zuzüglich der von der Zahlung abgezogenen Steuer, in ihrer britischen persönlichen Steuererklärung angeben kann.

Nicht-britische Unternehmen:
Zahlt Ihre britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zinsen an ein ausländisches Unternehmen, kommt das CT61-Verfahren zur Anwendung.

Doppelbesteuerungsabkommen:
Zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen Ländern bestehen verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die in Großbritannien an die britische Steuerbehörde (HMRC) zu zahlende Steuer reduzieren. Um das jeweilige DBA in Anspruch zu nehmen, muss vor der Zahlung von Zinsen ein Antrag auf Steuerbefreiung direkt bei der HMRC gestellt werden. Weitere Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen-Pass (DTTPS) finden Sie unter folgendem Link: Doppelbesteuerungsabkommen-Pass – GOV.UK

In allen Fällen, in denen Zinsen an Privatpersonen oder Unternehmen mit Sitz außerhalb Großbritanniens gezahlt werden, muss die entsprechende CT61-Erklärung beim britischen Finanzamt (HMRC) eingereicht werden. Wurde eine Steuerbefreiung gewährt, kann der entsprechende Befreiungscode in die CT61-Erklärung aufgenommen werden.

Weitere Informationen zu den Einreichungspflichten finden Sie hier: Körperschaftsteuer: Erklärung zur Einkommensteuer auf Unternehmenszahlungen (CT61) – GOV.UK (www.gov.uk)

 

Haftungsausschluss
© Thandi Nicholls Ltd 2026 Alle Rechte vorbehalten – Die obigen Artikel dienen lediglich der Orientierung und decken möglicherweise nicht Ihre persönlichen Umstände ab. Sie sollten sich daher nicht darauf verlassen. Es ist wichtig, dass Sie sich professionell beraten lassen, um Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und alle relevanten Fakten und Dokumente Ihres Falles vorzulegen. Thandi Nicholls Ltd t/a uklandlordtax.co.uk übernimmt keine Haftung für die Folgen von Handlungen oder Unterlassungen.

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