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Britischer Staatsbürger verkauft Immobilie in Frankreich

Wenn ein in Großbritannien ansässiger Bürger eine Immobilie in Frankreich verkaufen möchte, muss er zahlreiche steuerliche Aspekte berücksichtigen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Gegebenheiten und die damit verbundenen Meldepflichten.

1. Meldepflicht gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC: Ist sie notwendig?

Wenn Sie in Großbritannien ansässig und dort wohnhaft sind, unterliegen Ihre weltweiten Finanzaktivitäten, einschließlich Immobilienverkäufe im Ausland wie Frankreich, der Prüfung durch die britische Steuerbehörde HMRC. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen:

Die Einkommensteuererklärung: Mit diesem Formular melden Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Frankreich. Der Verkauf und etwaige daraus resultierende Gewinne müssen der britischen Steuerbehörde (HMRC) mithilfe dieses Formulars gemeldet werden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sicherstellt, dass Ihre Einkünfte oder Gewinne nicht in beiden Ländern besteuert werden. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Sie in Frankreich eine bestimmte Kapitalertragsteuer gezahlt haben, wird dieser Betrag mit der gegebenenfalls im Vereinigten Königreich zu entrichtenden Kapitalertragsteuer verrechnet.

2. Eine Analyse der Kapitalertragsteuer (KESt) in Frankreich und Großbritannien:

Die Kapitalertragsteuer ist ein entscheidender Bestandteil von Immobilienverkäufen. Doch wie wird sie in den beiden Ländern berechnet?

Französische CGT für Nichtansässige:

Steuersatz: Einwohner der EU oder des EWR werden in der Regel mit 19 % besteuert. Für Personen außerhalb der EU/des EWR gilt ein Steuersatz von 24 %.

Berechnung: Man beginnt mit dem Verkaufspreis der Immobilie und subtrahiert den Kaufpreis. Von diesem Gewinn werden dann alle abzugsfähigen Kosten abgezogen. Diese können von Anwaltskosten bis hin zu erheblichen Aufwendungen für die Immobilienverbesserung reichen.

Sonderregelung: Seit 2015 konnten Einwohner bestimmter EU- oder EWR-Länder unter Umständen von der Kapitalertragsteuer befreit werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkauften. Nach dem Brexit könnten Einwohner des Vereinigten Königreichs diesen Vorteil jedoch nicht mehr genießen.

Die britische Herangehensweise an die Kapitalertragsteuer:

Steuersatz: Abhängig von Ihrer Einkommensklasse wird Ihnen entweder ein Steuersatz von 18 % oder ein Steuersatz von 28 % berechnet.

Berechnung: Wie in Frankreich wird vom Verkaufspreis der Kaufpreis abgezogen. Zusätzlich werden alle mit dem Kauf, Verkauf oder der Wertsteigerung der Immobilie verbundenen Kosten wie Anwaltskosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren abgezogen.

Auswirkungen des höheren Steuersatzes: Gewinne, die mit dem erhöhten Steuersatz von 28 % besteuert werden, könnten zu zusätzlichen Kapitalertragsteuerabgaben in Großbritannien führen.

Für einen tieferen Einblick in die britische Kapitalertragsteuer (UK CGT) sollten Sie Ressourcen wie den britischen Vermieter-Steuerleitfaden zur Kapitalertragsteuer in Betracht ziehen :- 

So berechnen Sie Ihre Kapitalertragsteuer – Steuer für Vermieter in Großbritannien

3. Berichtspflichten und Nuancen der Offenlegung:

 

Meldepflicht für weltweite Kapitalgewinne: Der Verkauf Ihrer Immobilie in Frankreich zählt als Einwohner des Vereinigten Königreichs zu Ihren weltweiten Kapitalgewinnen und muss daher der britischen Steuerbehörde HMRC gemeldet werden.

Die 60-Tage-Regel und Ausnahmen: Bestimmte Gewinne müssen grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen dem britischen Finanzamt (HMRC) gemeldet werden. Der Verkauf von Immobilien in Frankreich ist jedoch von dieser Regel ausgenommen. Stattdessen muss der Verkauf in Ihrer jährlichen britischen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Abwicklung beim Verkauf ausländischer Immobilien für in Großbritannien ansässige Personen komplex und kompliziert sein kann. Es empfiehlt sich daher, Steuerexperten in beiden Ländern zu konsultieren, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Ihre Steuervorteile optimal zu nutzen.

Sollten Leser weitere Fragen zum Thema Steuern haben, wenden Sie sich bitte an das Team von UK Landlord Tax unter der Telefonnummer 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch als Nächstes Kapitalertragsteuer und Scheidung oder Erbschaftsteuer für Nichtansässige

Simon Thandi

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