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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

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Überblick

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben, für Ihr weltweites Einkommen im jeweiligen Steuerjahr steuerlich besteuert werden. Wenn Sie beispielsweise im Vereinigten Königreich ansässig sind und eine vermietete Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie die ausländischen Mieteinnahmen in Ihrer britischen Steuererklärung angeben und die Gewinne versteuern. Wenn Sie keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben (was nicht dasselbe ist wie gewöhnlicher Aufenthalt), können Sie unter Umständen die Besteuerung nach dem Überweisungsprinzip in Anspruch nehmen, sofern Sie die ausländischen Einkünfte nicht nach Großbritannien überweisen. Aber ich zahle in Spanien bereits Steuern auf dieses Einkommen. Warum muss ich doppelt Steuern zahlen? Ein ausgezeichneter Punkt. Sofern die Einkünfte nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) befreit sind, ist das Land, in dem die Einkünfte erzielt werden, berechtigt, diese zu besteuern. Sind die Einkünfte nicht durch ein DBA befreit, werden sie im Vereinigten Königreich veranlagt, und es kann eine Anrechnung der ausländischen Steuer geltend gemacht werden. Diese Anrechnung wird als Anrechnung ausländischer Steuern bezeichnet, und Sie müssen im Vereinigten Königreich ansässig sein, um sie geltend machen zu können. Alternativ können Sie die gezahlte ausländische Steuer möglicherweise als Betriebsausgabe geltend machen. Normalerweise sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowohl im Land ihrer Entstehung als auch im Land des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen steuerpflichtig. Beispiel: Vereinfacht ausgedrückt kann die Anrechnung ausländischer Steuern oft als der niedrigere der beiden folgenden Beträge geltend gemacht werden:
  • Der Betrag der im Ausland gezahlten Steuern auf das Einkommen
  • Die Höhe der im Vereinigten Königreich auf das ausländische Einkommen fälligen Steuern
Nehmen wir an, Joe vermietet eine Immobilie in Spanien. Nach Umrechnung der Euro in Pfund Sterling beträgt sein Bruttoeinkommen 15.000 £ und seine Ausgaben 3.000 £. Auf den Gewinn zahlt Joe in Spanien 2.280 £ Steuern. Er ist in Großbritannien ansässig und angestellt und unterliegt dort einem Steuersatz von 40 %. Joe muss dieses Einkommen in seiner britischen Steuererklärung angeben, kann aber eine Anrechnung ausländischer Steuern geltend machen, um eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu vermeiden. Joes Mieteinnahmen betragen 12.000 £ und werden in Großbritannien mit 40 % besteuert – insgesamt 4.800 £. Die bereits in Spanien gezahlte Steuer ist niedriger als dieser Betrag und kann daher als Steuergutschrift geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die in Großbritannien auf seine spanischen Mieteinnahmen fällige Steuer 4.800 £ minus 2.280 £, also 2.520 £, beträgt. Weitere Anwendungen der DTA Wie bereits erwähnt, unterliegen Einwohner des Vereinigten Königreichs der Steuerpflicht auf ihr weltweites Einkommen – beispielsweise auf Arbeitsentgelt, Dividenden oder Kapitalgewinne. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs, die Einkünfte aus dem Vereinigten Königreich beziehen, unterliegen hingegen der britischen Steuerpflicht auf diese Einkünfte, sofern diese nicht gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerbefreit sind. Obwohl die meisten Doppelbesteuerungsabkommen Ähnlichkeiten aufweisen, gibt es je nach Land Unterschiede. Viele Abkommen befreien beispielsweise Renten von der Steuer, aber manche Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen es dem Vereinigten Königreich, bestimmte staatliche Renten im Vereinigten Königreich zu besteuern. Doppelbesteuerungsabkommen können sehr komplex sein. Wir empfehlen Ihnen, sich mit unserem Buchhaltungsteam in Verbindung zu setzen und gleichzeitig einen Steuerberater in Ihrem Wohnsitzland oder dem Land, in dem Sie Einkünfte erzielen, hinzuzuziehen. Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen: Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, die mit dem Vereinigten Königreich Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte und Bedingungen der einzelnen Abkommen unterscheiden können
AlbanienZypernIsraelMongoleiSlowenien
AlgerienTschechische RepublikItalienMontenegroSalomonen
Antigua und BarbudaDänemarkElfenbeinküsteMontserratSpanien
ArgentinienÄgyptenJamaikaMarokkoSri Lanka
ArmenienEstlandJapanNamibiaSudan
AustralienÄthiopienJerseyNiederlandeSwasiland
ÖsterreichFalklandinselnJordanienNeuseelandSchweden
AserbaidschanFäröerKasachstanNigeriaSchweiz
BahrainFidschiKeniaNorwegenTaiwan
BangladeschFinnlandKiribatiOmanTadschikistan
BarbadosFrankreichKoreaPakistanThailand
WeißrusslandGambiaKosovoPanamaTrinidad und Tobago
BelgienGeorgiaKuwaitPapua-NeuguineaTunesien
BelizeDeutschlandLettlandPhilippinenTruthahn
BolivienGhanaLesothoPolenTurkmenistan
Bosnien-HerzegowinaGriechenlandLibyenPortugalTuvalu
BotswanaGrenadaLiechtensteinKatarVAE
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