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Endlich das Highlight. Der Moment, auf den wir alle gewartet haben. Der Finanzminister kündigte eine Senkung der Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Wohnimmobilien an. Immobiliengewinne, die im Vergleich zu anderen Vermögenswerten am höchsten besteuert werden, werden künftig mit 24 Prozent besteuert, statt wie bisher mit 28 Prozent für Besserverdienende.
Das sind doch wunderbare Zeiten, oder? Wir argumentieren seit Jahren, dass diese zusätzliche Besteuerung einen kontraproduktiven Einfluss auf den Markt hat und natürliche Aktienverkäufe behindert, wodurch Gelder gebunden werden, die andernfalls reinvestiert werden könnten. Das ist ein großer Sieg für den gesunden Menschenverstand.
Vielleicht. Vielleicht auch nicht.
Eine Senkung ist zweifellos zu begrüßen. Der Steuersatz für Gewinne aus Wohnimmobilien hätte niemals 40 Prozent höher sein dürfen als für andere steuerpflichtige Vermögenswerte. Die Reduzierung auf 24 Prozent ist zwar eine Verbesserung, aber nicht die ganze Lösung.
In den letzten Jahren hat die Regierung den jährlichen steuerfreien Gewinn, den eine Einzelperson erzielen kann, bevor die Kapitalertragsteuer greift, schrittweise gesenkt. Im Steuerjahr 2022/23 lag er bei 12.300 £, heute bei 6.000 £ und ab April sinkt er auf 3.000 £. Das bedeutet, dass ein Vermieter, der eine Immobilie veräußert und einen Gewinn erzielt, selbst bei einem Kapitalertragsteuersatz von 28 Prozent voraussichtlich immer noch mehr Steuern von 24 Prozent zahlen wird als noch vor zwei Jahren.
Zum Beispiel:
Terry verkauft im Jahr 2022 eine Immobilie und erzielt dabei einen Gewinn von 10.000 £.
Da er einem höheren Steuersatz unterliegt, zahlt er 28 Prozent auf alle steuerpflichtigen Gewinne.
Ihm steht ein Steuerfreibetrag von 12.300 £ zu. Daher unterliegt sein Gewinn keiner Kapitalertragsteuer.
June hingegen verkauft im April 2024 eine Immobilie und erzielt dabei denselben Gewinn von 10.000 Pfund.
Als Steuerzahlerin mit höherem Steuersatz muss sie nun 24 Prozent auf alle steuerpflichtigen Gewinne zahlen.
Sie hat einen Steuerfreibetrag von 3.000 £, daher fällt auf 7.000 £ ihres Gewinns Kapitalertragsteuer an. Ihre Kapitalertragsteuer beträgt somit 1.680 £.
Eine Steuersenkung von 4 Prozent führt zu einer vierstelligen Steuererhöhung.
Lediglich Immobiliengewinne über 67.000 £ unterliegen nach April 2024 einer geringeren Kapitalertragsteuer als noch vor zwei Jahren. Selbst dann ist der Vorteil bestenfalls geringfügig. Bei Fragen zu den steuerlichen Auswirkungenbitte – UK Landlord Tax.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA