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Familieninvestmentgesellschaft, Erbschaftssteuer und Wertfestsetzung

Familieninvestmentgesellschaft (FIC)

Die Reduzierung der Erbschaftsteuer auf Wohnimmobilien ist für Vermieter ein wichtiges Anliegen. Durch die Nutzung einer Familieninvestmentgesellschaft lässt sich die Erbschaftsteuerbelastung Ihrer Anteile möglicherweise verringern. Gleichzeitig möchten Sie vielleicht nicht zu viel vom aktuellen Unternehmenswert an die nächste Generation weitergeben und die laufenden Dividendenzahlungen beibehalten.

Gefrierschrankanteile

Unter diesen Umständen könnte es sinnvoll sein, eine Form der Vermögensplanung mit sogenannten „Freezer-Aktien“ in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, den Wert Ihrer Aktien einzufrieren, sodass zukünftige Wertsteigerungen dem vorgesehenen Begünstigten – in der Regel der nächsten Generation – zugutekommen. Dies wird durch eine Änderung der Satzung des Unternehmens erreicht, die die Aktien in zwei Klassen, A- und B-Aktien, aufteilt. Die A-Aktien berechtigen Sie zu Dividenden und/oder Kapitalausschüttungen im Falle der Liquidation in Höhe des aktuellen Unternehmenswerts und verbleiben in Ihrem Besitz. Wichtig ist hierbei, dass Ihr aktueller Wert bei der Gründung des Unternehmens dem Nennwert Ihrer A-Aktien entspricht, also 1 £ pro Aktie, da das Unternehmen keine weiteren Vermögenswerte besitzt.

Erbschaftssteuer

Jegliches zukünftiges Wertwachstum des Unternehmens fließt in die B-Aktien, die Ihren Kindern oder gegebenenfalls einer Stiftung, die nachfolgenden Generationen zugutekommt, vermacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich aus dieser Planung keine Erbschaftsteuerfolgen. Die neue Aktienklasse B hat zunächst nur einen Nominalwert, da sie weder Stimmrechte noch Dividendenansprüche noch einen Kapitalwert über ihrem Nennwert hinaus besitzt. Es hat keine wesentliche Wertübertragung stattgefunden, da der Wert der bestehenden Aktien nicht wesentlich gemindert wurde. Im Todesfall werden Sie nur mit dem Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Schaffung der beiden Aktienklassen besteuert.

Lassen Sie sich qualifiziert beraten

Für viele Vermieter mit hohem Steuersatz ist die Nutzung einer Kapitalgesellschaft (Limited Company, FIC) in vielen Fällen die beste Lösung für den Besitz von Anlageimmobilien. Wenn Sie die Erbschaftssteuerplanung , um Ihr Immobilienvermögen für die nächste Generation zu sichern, bietet die FIC überzeugende Vorteile. Ihre individuellen Umstände werden selbstverständlich berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns daher unter 0800 907 8633 , per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann lesen Sie doch als Nächstes unseren Beitrag zu Steuervorteilen für Elektroautos oder zum Ehepartnerfreibetrag .

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