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Wer darüber nachdenkt, bestehende Mietobjekte in eine GmbH zu übertragen, sollte dies lesen.
Überblick über die Position für Vermieter
Eine berüchtigte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit einem leider schlechten Ruf, der ihr in der Steuerbranche vorauseilt, wurde von Dan Neidle von Tax Policy Associates eingehend untersucht. Leser erinnern sich vielleicht, dass Dan Neidle die Steuertricks von Nadim Zahawi aufdeckte, die zu dessen Rücktritt führten.
Dan Neidle hat ausführlich darüber geschrieben, wie Property 118 seiner Ansicht nach Kunden mit einem Steuermodell getäuscht hat, das die Übertragung bestehender Immobilien in eine Limited Company mit geringen oder gar keinen Vorab-Steuerkosten vorsah. Anstatt die Steuerlast der Kunden zu senken, hat dieses Modell die fällige Steuer für die meisten dieser Vermieter, denen diese Beratung – oder besser gesagt: der falsche Verkauf – verkauft wurde, tatsächlich verdoppelt.
Wir weisen unsere Mandanten seit Jahren darauf hin, dass aggressive Steuervermeidung dieser Art offensichtliche Steuersparmodelle darstellt, die von den Anti-Steuervermeidungsgesetzen der britischen Steuerbehörde (HMRC) klar und einfach aufgedeckt werden können. Wir mussten buchstäblich Hunderte von Vermietern davor warnen, sich von diesen verlockenden, aber unrealistischen Steuersparmöglichkeiten täuschen zu lassen.
Leider kommt diese Nachricht für viele Mandanten, die solche Systeme umgesetzt haben, zu spät. Sie müssen nun mit hohen Steuernachzahlungen von der britischen Steuerbehörde HMRC rechnen, da diese Informationen ans Licht gekommen sind.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die britische Steuerbehörde HMRC alle diese Mandanten und die von ihnen erteilte Beratung genauer unter die Lupe nehmen wird – nicht nur in Bezug auf dieses Steuermodell, sondern auch auf die anderen Steuermodelle, die diese Firma beworben hat. Obwohl die Beratung fehlerhaft war und von sogenannten Steuerberatern stammte (offenbar arbeitet in dieser Firma kein einziger Steuerexperte), werden die Vermieter die Steuern, Strafen und Zinsen tragen müssen, die sich aus einer möglichen HMRC-Prüfung ergeben.
Wir haben unten die Links zu den von einem Dritten aufgedeckten Informationen über das Steuermodell eingefügt, um Vermieter davor zu schützen, von solchen Steuermodellen getäuscht zu werden, und um weitere Informationen über die Einzelheiten dieses speziellen Steuermodells bereitzustellen.
https://www.accountingweb.co.uk/tax/business-tax/landlords-double-tax-bills-by-taking-poor-advice
https://www.taxpolicy.org.uk/2023/09/13/property118/
Wir haben unten auch Links zu unseren früheren Blogbeiträgen bereitgestellt, in denen wir unsere Mandanten darauf hinweisen, dass Vorsicht geboten ist bei der Beratung durch diese Firma und viele andere ähnliche Firmen, die leider einen aggressiven Ansatz in der Steuerberatung verfolgen, was unschuldige Mandanten am Ende erhebliche Summen an Steuern, Strafen und Zinsen kostet, wenn die britische Steuerbehörde HMRC schließlich anklopft.
https://uklandlordtax.co.uk/stamp-duty-on-transfer-property-partnership/
https://uklandlordtax.co.uk/stamp-duty-on-buy-to-let-property/
Wenn Sie ein Kunde sind, der an diesem Steuerprogramm teilgenommen hat, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten, um Ihre Situation zu klären, bevor die britische Steuerbehörde HMRC eine Untersuchung einleitet.
Vermieter, die eine aggressive Steuersparstrategie verfolgen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir zwar Ihr Bestreben, Steuern so weit wie möglich zu sparen – insbesondere seit Einführung von Paragraph 24 –, Sie jedoch vor leichtsinnigen Maßnahmen warnen sollten, die uns als Vermietern zusätzliche finanzielle Einbußen durch das Finanzamt bescheren könnten. Sollten Vermieter zudem des Hypothekenbetrugs überführt werden, riskieren sie den Verlust ihrer Mietobjekte und zukünftige Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme.
Die Einzelheiten dieses Steuersystems
Ohne auf Einzelheiten einzugehen, da die beiden oben verlinkten Dokumente bereits ausführliche Informationen enthalten, können wir bestätigen, dass wir der Ansicht sind, dass dieses Steuermodell eindeutig unter die Missbrauchsbekämpfungsgesetzgebung der britischen Steuerbehörde (HMRC) fällt.
Erstens gehen wir nicht davon aus, dass die britische Steuerbehörde HMRC die Incorporation Relief als anwendbar anerkennen wird. Dies bedeutet, dass bei der Übertragung von Immobilien an die Limited Company Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird und nicht, wie vom Steuermodell suggeriert, vollständig vermieden werden kann. Dies wird für Vermieter, die dieses Modell zur Vermeidung der KESt genutzt haben, erhebliche Probleme verursachen. Die KESt ist einer der größten Kostenfaktoren, die dieses Steuermodell vergeblich zu umgehen versucht.
Wir glauben, dass die Nutzung des Trusts selbst dazu führen wird, dass die Kunden unwissentlich einen Hypothekenbetrug begehen, indem sie gegen die Bedingungen ihrer aktuellen Buy-to-Let-Hypothek verstoßen.
Wir sind außerdem der Ansicht, dass die Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) auch bei Nutzung einer Personengesellschaft in voller Höhe zu entrichten ist. Bei einer Personengesellschaft handelt es sich üblicherweise um eine Partnerschaft zwischen Verwandten, beispielsweise Ehepaaren, und es gibt kaum oder gar keine Dokumente, die deren Bestehen belegen. Insbesondere nicht seit dem ersten Erwerb der Immobilien, was das Risiko erhöht, dass die britische Steuerbehörde (HMRC) dies von vornherein nicht als echte Personengesellschaft anerkennt und somit jegliche SDLT-Befreiung bei der Gründung einer Personengesellschaft verweigert.
Hinzu kommt die allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift S75A SDLT, weshalb wir nicht glauben, dass ein solches Vorhaben jemals die bei der Einbringung der Immobilien in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung fällige Grunderwerbsteuer vermeiden kann.
Die Kombination aus erheblichen Kapitalertragssteuer- und Grunderwerbsteuerkosten führt in der Regel dazu, dass eine Übertragung der Immobilien auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die meisten Vermieter wirtschaftlich nicht rentabel ist, obwohl es Ausnahmen geben kann.
Dieses spezielle Steuermodell hätte der britischen Steuerbehörde HMRC als solches gemeldet werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist. Sollte die HMRC diese Möglichkeit verfolgen, könnte das Unternehmen, das dieses Steuermodell beworben hat, mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Pfund belegt werden.
Was können wir tun, um zu helfen?
Wenn Sie ein Kunde sind, der an diesem Steuerprogramm teilgenommen hat, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten, damit Sie Ihre Situation bereinigen können, bevor die britische Steuerbehörde HMRC eine Untersuchung einleitet.
Wenn Sie als Vermieter die Möglichkeit erwägen, Ihre Immobilien in eine Limited Company (GmbH) zu übertragen, und Sie mit uns darüber sprechen möchten, wie wir Sie dabei – sofern wirtschaftlich sinnvoll – auf legalem Wege unterstützen können, kontaktieren Sie bitte das Team von UK Landlord Tax unter 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA