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Sie denken darüber nach, eine Partnerschaft zu gründen, um die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer vermieteten Immobilie zu sparen? Lassen Sie es lieber sein

Besitzen Sie ein bestehendes Immobilienportfolio, das Sie in eine GmbH einbringen möchten? Wurde Ihnen von diversen unseriösen Webseiten empfohlen, eine Personengesellschaft zu gründen und diese anschließend in eine GmbH umzuwandeln, um die Grunderwerbsteuer auf vermietete Immobilien zu sparen? Oder wurde Ihnen gesagt, Sie könnten das wirtschaftliche Eigentum an Ihren Immobilien auf eine GmbH übertragen und so die Grunderwerbsteuer umgehen? Hier sind die Gründe, warum Sie diese Wege nicht beschreiten sollten. Auch wenn sie im Hinblick auf die vermeintliche Grunderwerbsteuerersparnis verlockend erscheinen mögen: Tun Sie es nicht.

Abschnitt 75A FA 2003

Was ist das und warum ist es wichtig? Paragraph 75A wurde 2006 von der britischen Steuerbehörde HMRC eingeführt, um missbräuchliche SDLT-Modelle zu unterbinden. Diese Modelle beinhalten Transaktionen, bei denen künstliche Schritte eingefügt wurden, um einen SDLT-Vorteil zu erzielen. Beispielsweise können diese künstlichen Schritte zu einer oder mehreren Steuererleichterungen führen, die dem Steuerpflichtigen sonst nicht zustehen würden. Insbesondere Personengesellschaften wurden zur SDLT-Vermeidung missbraucht.

Nach einem kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof verhandelten Fall ( HMRC gegen Project Blue Limited), der zugunsten von HMRC entschieden wurde, aktualisierte HMRC im Januar 2020 seine Richtlinien im SDLT-Handbuch. Diese aktualisierten Richtlinien haben weitreichende Folgen für Vermieter. Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Das bedeutet in der Praxis, dass die britische Steuerbehörde HMRC jeden Versuch, die Grunderwerbsteuer (SDLT) künstlich zu senken – sei es durch die Gründung einer Personengesellschaft mit anschließender Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft (entweder sofort oder innerhalb weniger Jahre) oder durch die vollständige Vermeidung der SDLT, beispielsweise durch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Immobilien auf eine Kapitalgesellschaft –, wahrscheinlich anfechten und Paragraph 75A des Financial Act 2003 (FA 2003) anwenden wird. Im Erfolgsfall ist die volle SDLT zu entrichten, gegebenenfalls zuzüglich Strafen und Zinsen.

Wir gehen davon aus, dass die britische Steuerbehörde HMRC die Auffassung vertreten wird, dass Abschnitt 75A des Finanzgesetzes 2003 (FA 2003) Anwendung findet, wenn eine Übertragung in eine Personengesellschaft und anschließend wieder aus dieser erfolgt. Andernfalls würde dies gemäß den Sonderregelungen für Personengesellschaften keine Grunderwerbsteuer (SDLT) nach sich ziehen, es sei denn, es handelt sich um eine seit vielen Jahren bestehende und ordnungsgemäß geführte Personengesellschaft. Die Grunderwerbsteuer wäre auf den Verkehrswert der Immobilien zum Zeitpunkt der Übertragung aus der Personengesellschaft in die neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu entrichten, der voraussichtlich höher sein wird als der Verkehrswert der Immobilien zum Zeitpunkt ihrer Einbringung in die Personengesellschaft.

Die Bestimmung gilt unabhängig von der Absicht der Steuervermeidung, und unsere jüngsten Erfahrungen zeigen, dass die britische Steuerbehörde HMRC die Bestimmung weitreichend anwendet. Vermieter sollten daher vorsichtig sein, Maßnahmen zu ergreifen, die letztendlich dazu führen könnten, dass sie mehr Grunderwerbsteuer an HMRC zahlen, als wenn die Immobilien direkt an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne den Zwischenschritt einer Partnerschaft übertragen würden.

Sie möchten beim Kauf einer vermieteten Immobilie Grunderwerbsteuer sparen? 

Es gibt möglicherweise legitime Möglichkeiten, wie wir Ihnen beim Sparen von Grunderwerbsteuer helfen können. Im Gegensatz zu einigen Webseiten, die Methoden zum Sparen oder Vermeiden von Grunderwerbsteuer bewerben, bieten wir Ihnen jedoch ausschließlich verlässliche Beratung an, damit Sie sich keine Sorgen um zukünftige Nachforderungen des Finanzamts machen müssen. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, sich von einer vertrauenswürdigen Kanzlei beraten zu lassen, um die Unsicherheit bei Ihrer Transaktion zu vermeiden. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Immobiliensteuerberater, bevor Sie Schritte unternehmen, die zu einer höheren Grunderwerbsteuerbelastung als erwartet führen könnten.

Sprechen Sie noch heute mit einem unserer spezialisierten Immobiliensteuerberater, um einen Beratungstermin zu allen Fragen rund um Immobilien zu vereinbaren. Rufen Sie uns jetzt unter 01902 711370 oder 0800 907 8633 , schreiben Sie uns eine E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular .

Wenn Ihnen dieser Artikel über die Gründung einer Partnerschaft zur Einsparung von Stempelgebühren gefallen hat, schauen Sie sich doch auch unseren Beitrag über die Registrierung einer LTD-Gesellschaft zum Kauf von Immobilien oder zur Senkung der Kosten für den Kauf von Mietobjekten .

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