Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Immobilien-Familieninvestmentgesellschaft und Erbschaftssteuer

Startseite » Immobilien-Familieninvestmentgesellschaft und Erbschaftssteuer

Wie eine GmbH helfen kann, Erbschaftssteuer zu sparen

Da der steuerpflichtige Wert Ihres Nachlasses reduziert werden kann, ist die fehlende Möglichkeit der Steuerbefreiung für Gewerbeimmobilien bei Wohnimmobilien ein großes Problem für Vermieter.

Bei der Wahl einer Familieninvestmentgesellschaft möchten Sie möglicherweise die Erbschaftsteuerbelastung Ihrer Anteile minimieren. Gleichzeitig möchten Sie vielleicht nicht zu viel vom aktuellen Unternehmenswert an die nächste Generation weitergeben und die bestehenden Dividendenzahlungen beibehalten.

Unter diesen Umständen könnte es sich lohnen, eine Form der Nachlassplanung mit sogenannten „Freezer-Aktien“ in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, den Wert Ihrer Aktien einzufrieren, sodass zukünftige Wertsteigerungen dem vorgesehenen Begünstigten – in der Regel der nächsten Generation – zugutekommen.

Dies wird erreicht, indem die Satzung des Unternehmens geändert wird, um die Aktien in zwei Klassen, A- und B-Aktien, aufzuteilen. Die A-Aktien berechtigen zu Dividenden und/oder Kapitalausschüttungen im Falle der Auflösung in Höhe des aktuellen Unternehmenswerts und verbleiben in Ihrem Besitz. Wichtig ist hierbei, dass Ihr aktueller Wert bei der Gründung des Unternehmens dem Nennwert Ihrer A-Aktien entspricht, also 1 £ pro Aktie, da das Unternehmen über keine weiteren Vermögenswerte verfügt.

Jegliches zukünftiges Wertwachstum des Unternehmens fließt in die B-Aktien, die Ihren Kindern oder gegebenenfalls einer Stiftung, die nachfolgenden Generationen zugutekommt, vermacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich aus dieser Planung keine Erbschaftsteuerfolgen. Die neue Aktienklasse B hat zunächst nur einen Nominalwert, da sie weder Stimmrechte noch Dividendenansprüche besitzt und keinen Kapitalwert über ihrem Nennwert hinaus aufweist.

Es hat keine wesentliche Wertübertragung stattgefunden, da der Wert der bestehenden Aktien nicht wesentlich gemindert wurde. Im Todesfall werden Sie nur mit dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Schaffung der beiden Aktienklassen besteuert.

Jeder Fall ist individuell, und wir empfehlen Ihnen dringend, sich professionell beraten zu lassen, um die Nutzung von Familieninvestmentgesellschaften und Freezer Shares vollständig zu verstehen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte – UK Landlord Tax.

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA