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Neue Richtlinien für die Vermietung von Wohnungen in Wales

Der neueste Beitrag in unserer Artikelserie über aktuelle Entwicklungen auf dem britischen Mietmarkt ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus den Aktualisierungen der NRLA für Wales.

Über umgewandelte Verträge

Die NRLA hat ihre Richtlinien für umgewandelte Verträge deutlich erweitert. Ein umgewandelter Vertrag ist ein Vertrag, der vor dem 1. Dezember 2022 als befristeter Mietvertrag (AST) oder eine andere Art von Mietverhältnis abgeschlossen wurde. Diese Verträge beinhalten eine Reihe geänderter Regeln und Anforderungen, um einige Rechte und Pflichten aus dem vorherigen Mietverhältnis zu erhalten.

Für den ersten umgewandelten periodischen Vertrag gilt bis zum 31. Mai 2023 eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Monaten; 

Während der festen Laufzeit des ersten umgewandelten Vertrags kann eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden 

In diesem Rechtsgebiet gibt es aufgrund der Komplexität des Umwandlungsprozesses und der späten Änderungen der umgewandelten Vertragsgesetzgebung durch die walisische Regierung eine Reihe offener Fragen.  

Um diese Probleme für Vermieter zu lösen, hat die NRLA sie alle der walisischen Regierung vorgelegt. Die NRLA rät Vermietern, mit der Bekanntgabe geänderter Mietbedingungen bis kurz vor dem 31. Mai 2023 zu warten. 

Mieterhöhungen in Wales 

Die NRLA hat ihrer Website außerdem eine neue Seite hinzugefügt, die das Verfahren für Mieterhöhungen gemäß dem walisischen Mietgesetz (Renting (Homes) Wales Act) erläutert. Dort werden verschiedene Themen behandelt, unter anderem, wie die Miete erhöht werden kann, bis zu welcher Höhe die Miete erhöht werden darf und inwiefern sich das Verfahren für Vertragsmieter unterscheidet, die vor Ende 2022 eingezogen sind.

Folgende Hinweise finden Sie hier:

https://www.nrla.org.uk/resources/wales/rent-increases-in-wales 

Im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen Plaid Cymru und Labour prüft die walisische Regierung weiterhin eine Form der Mietpreisbindung, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass in den nächsten Jahren ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, falls überhaupt ein Gesetz verabschiedet werden soll. 

Unterdessen trifft sich die NRLA weiterhin regelmäßig mit der walisischen Regierung, um zu argumentieren, dass Mietpreisbindungen das Angebot für Vertragsmieter verringern und letztendlich zu höheren Mieten führen werden, da Vermieter gezwungen sein werden, die Mieten zu erhöhen, um sich vor wirtschaftlichen Schocks zu schützen, wenn Mietpreisbindungen eingeführt werden. 

Besitzanspruch in Wales 

Anfang Februar verloren die meisten bestehenden Kündigungen nach Paragraph 21 in Wales ihre Rechtskraft. Wenn die Kündigung nach Paragraph 21 vor dem 1. Dezember ablief, hatten Vermieter zwei Monate Zeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. 

Die NRLA wird in Kürze ihre Leitlinien zur Räumungsklage im Rahmen eines Mietvertrags veröffentlichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die derzeitigen Gerichtsformulare nicht auf dem neuesten Stand sind und die Gerichte sich ebenso wie die Vermieter mit der Anwendung dieser neuen Gesetzgebung vertraut machen müssen.  

Schulungsanforderungen 

Wer in Wales eine Immobilie ohne Makler vermietet oder Immobilien im Auftrag Dritter verwaltet, benötigt eine Lizenz und muss regelmäßig geschult werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird die Lizenz entzogen und die Immobilie darf nicht mehr vermietet werden.

Die walisische Regierung hat die NRLA darüber informiert, dass viele Vermieter, die ihre Lizenzen aktualisieren müssen, dies noch nicht getan haben. Die Nichtteilnahme an der erforderlichen Schulung bis zum 28. Februar 2023 kann zum Verlust der RSW-Lizenz führen. 

Wenn Sie Vermieter von Immobilien in Wales sind und weitere Fragen dazu haben, wie sich diese Aktualisierungen auf Sie auswirken, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Wenn Sie dieses Update informativ fanden, lesen Sie doch als Nächstes den Kauf von Immobilien über eine Kapitalgesellschaft oder unseren Artikel über die Meldung der Kapitalertragsteuer

Simon Thandi

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