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Das Register ausländischer Unternehmen trat im Vereinigten Königreich am 1. August 2022 durch den neuen Economic Crime (Transparency and Enforcement) Act 2022 in Kraft. Diese Gesetzgebung gilt für alle ausländischen Unternehmen, die im Vereinigten Königreich am oder nach dem 1. Januar 1999 in England und Wales und am oder nach dem 8. Dezember 2014 in Schottland Grundstücke oderImmobilien erworbenhaben .
Weitere Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
https://www.gov.uk/guidance/register-an-overseas-entity#what-the-register-of-overseas-entities-is
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich bis zum Januar31. 2023 . Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Ihnen Geldstrafen von bis zu 2.500 £ pro Tag oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Zudem unterliegen Sie Einschränkungen beim Kauf, Verkauf, der Übertragung, Vermietung oder Belastung von Immobilien oder Grundstücken in Großbritannien.
Vorgehensweise
Um eine ausländische Gesellschaft und deren wirtschaftlich Berechtigte zu registrieren, benötigen Sie Folgendes:
Die Erstregistrierung sollte von Ihnen selbst vorgenommen werden, der Verifizierungsprozess kann von einer der folgenden Stellen durchgeführt werden:
Nach der Registrierung erhält das ausländische Unternehmen eine eindeutige Overseas Entity ID, die es dem Grundbuchamt mitteilen muss, wenn es Immobilien oder Grundstücke im Vereinigten Königreich kauft, verkauft, überträgt, verpachtet oder belastet.
Ohne diese ausländische Unternehmensidentifikationsnummer ist es Ihnen zukünftig nicht mehr gestattet, Immobilien oder Grundstücke im Vereinigten Königreich zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen.
Laufende Anforderungen
Die ausländische Niederlassung muss ein Jahr nach ihrer Registrierung und danach jährlich eine Aktualisierung einreichen. Diese dient dazu, uns über etwaige Änderungen zu informieren oder die Richtigkeit der gespeicherten Informationen zu bestätigen. Die Aktualisierung muss spätestens 14 Tage nach dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. Sie kann auch früher eingereicht werden, falls Aktualisierungen erforderlich sind.
Dies gilt auch rückwirkend für ausländische Unternehmen, die Immobilien oder Grundstücke am oder nach diesem Datum erworben haben:
Anmeldefrist
Diese ausländischen Unternehmen müssen sich bis zum 31. Januar 2023 beim Companies House registrieren und uns mitteilen, wer ihre registrierungspflichtigen wirtschaftlich Berechtigten oder Geschäftsführer sind.
Strafen für verspätete Anmeldung
Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Ihnen eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder beides. Zudem werden Ihnen beim Kauf, Verkauf, der Übertragung, der Vermietung oder der Belastung von Immobilien oder Grundstücken in Großbritannien Einschränkungen auferlegt.
Companies House wird voraussichtlich ab dem 1. Februar 2023 eine Strafe von bis zu 2.500 £ pro Tag für alle Unternehmen verhängen, die ihre Registrierung nicht rechtzeitig abgeschlossen haben.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 01902 711370 oder per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk, falls Sie Fragen haben oder unsere fachkundige Unterstützung benötigen.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA