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Eine Person gilt als im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie entweder während des Steuerjahres ins Vereinigte Königreich eingereist ist oder es dauerhaft verlassen hat. Gemäß dem Statutory Residency Test (SRT) kann jedoch eine Aufteilung des Steuerjahres erfolgen. Wenn eine Aufteilung des Steuerjahres möglich ist, wird das Steuerjahr in zwei Teile aufgeteilt:
Wenn eine Person Anspruch auf eine geteilte Behandlung im Laufe des Jahres hat, muss dies beantragt werden; die Person hat keine Wahl, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt acht Fälle, die für eine Person, die eine Steuerermäßigung für ein geteiltes Steuerjahr beantragt, in Frage kommen können. Fälle 1 bis 3 gelten für Personen, die das Vereinigte Königreich verlassen haben, Fälle 4 bis 8 für Personen, die in das Vereinigte Königreich eingereist sind. Damit ein Fall anerkannt wird, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein und alle Fälle müssen geprüft werden.
Um die Kriterien für Fall 1 zu erfüllen, muss eine Person im betreffenden Steuerjahr und im vorhergehenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Im darauffolgenden Steuerjahr darf sie ihren Wohnsitz nicht mehr im Vereinigten Königreich haben. Zudem müssen die Kriterien für eine Auslandstätigkeit während eines relevanten Zeitraums erfüllt sein.
Um die Kriterien für Fall 2 zu erfüllen, muss eine Person im betreffenden Steuerjahr und im vorangegangenen Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Sie muss außerdem einen Partner haben, dessen Umstände im betreffenden oder im vorangegangenen Steuerjahr unter Fall 1 fallen, und mit dem sie entweder im betreffenden oder im vorangegangenen Steuerjahr zeitweise im Vereinigten Königreich zusammengelebt hat.
Um die Kriterien für Fall 3 zu erfüllen, muss eine Person im betreffenden Steuerjahr und im vorhergehenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Im Steuerjahr nach dem Steuerjahr darf sie ihren Wohnsitz nicht mehr im Vereinigten Königreich haben. Die Person muss zu Beginn des Steuerjahres mindestens einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich besitzen und diesen im Laufe des Jahres für den Rest des Steuerjahres aufgeben. Nach dem Verlassen des Vereinigten Königreichs im Steuerjahr darf die Person weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich verbringen.
Um die Kriterien für Fall 4 zu erfüllen, muss eine Person im laufenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig sein und im vorangegangenen Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Sie darf die Voraussetzung des ausschließlichen Wohnsitzes zu Beginn des Steuerjahres nicht erfüllen, muss diese jedoch im Laufe des Steuerjahres erfüllen und dies bis zum Ende des Steuerjahres beibehalten.
Um die Kriterien für Fall 5 zu erfüllen, kann eine Person, die eine Vollzeitbeschäftigung im Vereinigten Königreich aufnimmt, für ein Steuerjahr eine geteilte Steuerbesteuerung erhalten. Sie muss im betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig sein und im vorhergehenden Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Der dritte automatische Test für das Vereinigte Königreich findet ebenfalls Anwendung.
Um die Kriterien für Fall 6 zu erfüllen, muss die betreffende Person im Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig sein und darf im vorhergehenden Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Die Kriterien für die Erwerbstätigkeit im Ausland im relevanten Zeitraum müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Um die Kriterien für Fall 7 zu erfüllen, muss eine Person im laufenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig und im vorangegangenen Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein. Sie muss außerdem einen Partner haben, dessen Umstände den Kriterien für Fall 6 entsprechen.
Um die Kriterien für Fall 8 zu erfüllen, muss eine Person im Steuerjahr in Großbritannien ansässig sein und im vorhergehenden Steuerjahr nicht in Großbritannien ansässig gewesen sein. Sie muss auch im folgenden Steuerjahr in Großbritannien ansässig sein, wobei es sich nicht um ein geteiltes Steuerjahr handeln darf. Sie darf zu Beginn des Steuerjahres keinen Wohnsitz in Großbritannien haben, muss aber im Laufe des Steuerjahres einen Wohnsitz in Großbritannien erwerben.
Wenn sich eine Person nicht mindestens ein ganzes Steuerjahr außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhält, kann bei einem Austritt aus dem Vereinigten Königreich keine Behandlung aufgrund einer Steuerjahresaufteilung in Anspruch genommen werden.
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