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Die Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) ist eine Steuer, die beim Kauf oder Erwerb von Immobilien oder Grundstücken ab einem bestimmten Preis in England und Nordirland erhoben wird. Die Steuer ist anders, wenn sich die Immobilie oder das Grundstück in Schottland oder Wales befindet.
Bei Zweitwohnungen mit einem Wert von über 40.000 £ beträgt der Steuersatz 5 % über dem Standardsteuersatz. Erwirbt ein Nichtansässiger eine Immobilie ganz oder teilweise, wird ein zusätzlicher Aufschlag von 2 % auf den Gesamtwert der Immobilie über 40.000 £ erhoben.
Beim Kauf einer weiteren Immobilie fallen höhere Grunderwerbsteuersätze an. Sie zahlen zusätzlich 5 % über den Standard-Grunderwerbsteuersätzen, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen. Diese Erhöhungen gelten nicht für Immobilienkäufe unter 40.000 £ oder für den Kauf von Wohnwagen, Mobilheimen und Hausbooten.
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie erwägen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese FAQs zu lesen, um eine Antwort auf Ihre individuelle Situation zu finden. Sollten Sie danach immer noch keine Klarheit haben, gehen Sie bitte nicht von irgendetwas aus, sondern kontaktieren Sie uns, um sich über die Grunderwerbsteuer (SDLT) zu informieren, bevor Sie etwas unternehmen.
| Immobilien- oder Pachtprämie oder Übertragungswert | SDLT-Satz |
|---|---|
| Bis zu 125.000 £ | Null |
| Die nächsten 125.000 £ (der Teil von 125.001 £ bis 250.000 £) | 2% |
| Die nächsten 675.000 £ (der Teil von 250.001 £ bis 925.000 £) | 5% |
| Die nächsten 575.000 £ (der Teil von 925.001 £ bis 1,5 Millionen £) | 10% |
| Der Restbetrag (der Teil über 1,5 Millionen Pfund) | 12% |
Der höhere Stempelsteuersatz gilt nicht für Folgendes:
1. Die Immobilie hat einen Wert von unter 40.000 £.
2. Die Immobilie weist eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung auf (z. B. ein Geschäft und eine darüber liegende Wohnung).
Übertragung von Eigentum mit einer bestehenden Hypothek
Gemeinsame Eigentümer einer Immobilie können vereinbaren, dass einer von ihnen das Eigentum an der gemeinsam erworbenen Immobilie, einschließlich etwaiger bestehender Hypotheken, übernimmt. Übersteigt der zu übertragende Anteil der Hypothek zuzüglich einer etwaigen Gegenleistung 40.000 £, fällt Grunderwerbsteuer (SDLT) auf den Anteil der Hypothek an, der auf den zu übertragenden Immobilienanteil entfällt, selbst wenn kein Geld fließt. Der zusätzliche SDLT-Satz von 5 % wird nicht angewendet, wenn eine Person eine Immobilie von ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner erwirbt, sofern beide zusammenleben (sie müssen nicht in der zu übertragenden Immobilie wohnen).
Bei einer Schenkung einer Immobilie fällt keine Grunderwerbsteuer an, sofern keine bestehende Hypothek übernommen wird. Beträgt die Hypothek mehr als 40.000 £, kann Grunderwerbsteuer fällig werden.
Die entsprechenden Tarife für Schottland und Wales finden Sie im Folgenden.
Schottland – Grunderwerbsteuer – https://revenue.scot/taxes/land-buildings-transaction-tax
Wales – Grunderwerbsteuer – https://gov.wales/land-transaction-tax-calculator
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Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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