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Änderungen, die nichtansässige Vermietergesellschaften betreffen

Startseite » Änderungen, die Vermietergesellschaften betreffen, die nicht in den USA ansässig sind

Körperschaftsteuer

Ab dem 6. April 2020
müssen ausländische Vermietergesellschaften für das Steuerjahr 2020/21 und folgende ihre britischen Einkünfte im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung mittels der CT600-Erklärung melden. Der wesentliche Unterschied zum alten System besteht darin, dass neben der Körperschaftsteuererklärung (CT600) auch ein Jahresabschluss erstellt werden muss. Sowohl die Erklärung als auch der Jahresabschluss müssen elektronisch über eine kommerzielle iXBRL-Software eingereicht werden. Leider bietet die britische Steuerbehörde HMRC keine kostenlose Software für die Körperschaftsteuererklärung an.

Wenn die Mieteinnahmen am oder nach dem 6. April 2020 begannen, können sich Unternehmen nicht mehr im Rahmen des NRL-Programms registrieren und müssen sich direkt über folgenden Link zur Körperschaftsteuer anmelden: [Link zur Körperschaftsteueranmeldung]

Abgabe der CT600-Steuererklärung und Zahlungstermine für die Steuer

Das Formular CT600 muss ein Jahr nach dem Geschäftsjahresende online eingereicht werden.

Nach dem Körperschaftsteuersystem müssen alle an die britische Steuerbehörde HMRC zu entrichtenden Steuerverbindlichkeiten neun Monate und einen Tag nach dem Ende des Geschäftsjahres bezahlt werden.

Wenn beispielsweise das Geschäftsjahr am 5. April 2022 endet, wäre die Frist für die Einreichung der CT600-Erklärung der 5. April 2023 und die etwaige Steuerschuld wäre am 6. Januar 2023 beim britischen Finanzamt (HMRC) fällig.

Körperschaftsteuersätze

Die Körperschaftsteuer beträgt derzeit 19 %. Ab dem 1. April 2023 schlägt die Regierung vor, die Körperschaftsteuer auf die ersten 50.000 £ Gewinn mit 19 %, auf die nächsten 200.000 £ Gewinn mit 26,5 % und auf Gewinne über 250.000 £ mit 25 % zu erhöhen. Wenn Sie (oder mehrere von Ihnen) mehr als ein Unternehmen kontrollieren, werden die Steuersätze gleichmäßig auf die verbundenen Unternehmen aufgeteilt.

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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