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Zusammenfassend gilt: Wenn Sie sich in einem Steuerjahr 183 Tage oder länger im Vereinigten Königreich aufhalten, gelten Sie als ansässig im Vereinigten Königreich. Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Steuerjahr im Vereinigten Königreich auf und erfüllen Sie eines der drei automatischen Kriterien für Auslandsaufenthalte, gelten Sie ansässig im Vereinigten Königreich. Erfüllen Sie keines der automatischen Kriterien für Auslandsaufenthalte, aber eines der automatischen Kriterien für das Vereinigte Königreich oder das Kriterium der ausreichenden Verbindungen, gelten Sie als im Vereinigten Königreich ansässig. Andernfalls gelten Sie nicht als im Vereinigten Königreich ansässig.
Zunächst müssen Sie die automatischen Tests in der folgenden Reihenfolge durchführen, um festzustellen, ob Sie in Großbritannien ansässig sind oder nicht:
Der erste automatische Test in Großbritannien:
Sie verbringen im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Großbritannien.
Sie werden automatisch als in Großbritannien ansässig behandelt und sollten keinen der unten aufgeführten Tests in Betracht ziehen.
Die drei automatischen Auslandstests:
Wenn:
1. Sie waren in einem oder mehreren der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig und verbringen im laufenden Steuerjahr weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich; oder
2. Sie waren in keinem der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig und verbringen im laufenden Steuerjahr weniger als 46 Tage im Vereinigten Königreich; oder
3. Sie arbeiten im Ausland in Vollzeit ohne nennenswerte Unterbrechungen während des Steuerjahres. Es müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, darunter eine ausreichende Anzahl an Arbeitsstunden im Ausland, ein Aufenthalt von weniger als 91 Tagen im Vereinigten Königreich und eine Arbeitszeit von weniger als 31 Tagen im Vereinigten Königreich.
Sie werden automatisch als nicht in Großbritannien ansässig behandelt und sollten keinen der unten aufgeführten Tests in Betracht ziehen.
Die beiden anderen automatischen Tests in Großbritannien:
Wenn:
2. Sie haben einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen, halten sich während eines Steuerjahres an mindestens 30 verschiedenen Tagen in diesem Wohnsitz auf und es gibt einen Zeitraum von 91 aufeinanderfolgenden Tagen (von denen einige in dieses Steuerjahr fallen), in dem Sie keinen Wohnsitz im Ausland haben, oder Sie haben zwar einen Wohnsitz im Ausland, halten sich aber nicht länger als 30 Tage in einem einzigen Wohnsitz im Ausland auf; oder
Sie werden automatisch als Einwohner Großbritanniens behandelt und sollten keinen der unten aufgeführten Tests in Betracht ziehen.
Wenn Sie keinen der automatischen Tests erfüllen, werden folgende Verbindungen zum Vereinigten Königreich berücksichtigt:
Eine familiäre Bindung besteht
, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (es sei denn, Sie leben in dauerhafter Trennung), Ihr Partner (wenn Sie zusammenleben) oder Ihr Kind (wenn es unter 18 Jahre alt ist) seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat.
Eine Unterkunftsbindung besteht
, wenn Sie im Vereinigten Königreich über eine Unterkunft verfügen, die Ihnen während des Steuerjahres für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 91 Tagen zur Verfügung steht, und Sie eine oder mehrere Nächte in Ihrem eigenen Zuhause oder 16 oder mehr Nächte im Zuhause eines nahen Verwandten verbringen.
Eine berufliche Bindung
Normalerweise besteht eine berufliche Bindung, wenn Sie im Vereinigten Königreich an mindestens 40 Tagen im Steuerjahr mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten.
Eine 90-Tage-Bindung
Wenn Sie in einem oder beiden der vorangegangenen Steuerjahre mehr als 90 Tage im Vereinigten Königreich verbracht haben, dann gilt für Sie die 90-Tage-Bindung.
Eine Länderbindung (nur wenn Sie in einem oder mehreren der vorangegangenen Steuerjahre in Großbritannien ansässig waren)
Wenn Sie sich im Steuerjahr an mehr Tagen um Mitternacht in Großbritannien aufgehalten haben als in jedem anderen Land, dann besteht eine Länderbindung.
Sofern die oben genannten automatischen Kriterien nicht erfüllt sind, werden Sie im Steuerjahr als im Vereinigten Königreich ansässig behandelt, wenn Sie mindestens die folgende Anzahl an Verbindungen haben:
| Tage, die im laufenden Steuerjahr in Großbritannien verbracht wurden | Einwohner des Vereinigten Königreichs in einem der letzten drei Jahre | Nicht im Vereinigten Königreich ansässig in drei der vorangegangenen Steuerjahre |
| 16-45 | 4 | N / A |
| 46-90 | 3 | Alle 4 |
| 91-120 | 2 | 3 |
| Über 120 | 1 | 2 |
Wenn die automatischen Tests nicht anwendbar sind und Sie die Voraussetzungen für eine Anbindung an das Vereinigte Königreich nicht erfüllen, werden Sie für das betreffende Steuerjahr als nicht im Vereinigten Königreich ansässig behandelt.
Was geschieht in dem Jahr, in dem Sie weggehen oder zurückkehren?
Sofern Sie entweder dauerhaft nach Großbritannien ziehen oder das Vereinigte Königreich verlassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie die steuerliche Aufteilung Ihres Steuerjahres in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Ihr gesamtes Einkommen und Ihre Kapitalgewinne bis zum Datum Ihrer Ausreise bzw. nach Ihrer Rückkehr Ihrem britischen Einkommen für den Zeitraum hinzugerechnet werden, in dem Sie nicht in Großbritannien ansässig waren, als Sie das Einkommen und die Gewinne erzielten, die im betreffenden Steuerjahr in Großbritannien steuerpflichtig sind.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung; weitere Hinweise finden Sie in RDR3, das hier.
Vergessen Sie nicht, dem Finanzamt Bescheid zu geben, wenn Sie gehen.
Als britischer oder EU-Bürger erhalten Sie Ihre persönlichen Steuerfreibeträge auch im Ausland. Andere Steuerzahler haben unter Umständen ebenfalls Anspruch auf diese Freibeträge, insbesondere wenn sie in dem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien ab.
Was wird also besteuert?
Einwohner des Vereinigten Königreichs
Eine in Großbritannien ansässige Person zahlt Steuern auf ihr gesamtes weltweites Einkommen und alle Kapitalgewinne. Für Personen ohne Wohnsitz in Großbritannien gelten Sonderregelungen (die hier nicht behandelt werden). Der Wohnsitz ist komplex, und ein Wohnsitz in einem Land bedeutet nicht automatisch einen Wohnsitz in diesem Land. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Großbritannien haben und ins Ausland ziehen, aber Ihren britischen Pass behalten, behalten Sie wahrscheinlich Ihren Wohnsitz in Großbritannien, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Nichtansässiger im Vereinigten Königreich
Grundsätzlich werden Sie nur auf Einkünfte besteuert, die Sie im Vereinigten Königreich erzielen. Die wichtigste Ausnahme besteht, wenn Sie für die Krone arbeiten; in diesem Fall sind Ihre Einkünfte im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, unabhängig davon, wo sie erzielt werden. Es bestehen Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern, was bedeutet, dass bestimmte Einkünfte aus dem Vereinigten Königreich in Ihrem Wohnsitzland besteuert werden können, im Vereinigten Königreich jedoch nicht.
Einkünfte aus Immobilien
Einkünfte aus einer Immobilie in Großbritannien werden in der Regel dort besteuert, unabhängig von Ihrem Wohnsitz.
Mieter oder Makler sind verpflichtet, die Einkommensteuer (Grundsteuer) von den an ausländische Vermieter gezahlten Mieten einzubehalten. Wenn Sie weiterhin Bruttomieteinnahmen aus Großbritannien erhalten möchten, während Sie nicht in Großbritannien ansässig sind, reichen Sie bitte das Formular NRL1 beim HMRC Centre for Non-Residents ein. Die HMRC genehmigt Ihnen dann die Bruttomietzahlungen und benachrichtigt gegebenenfalls den Mieter oder Makler. Ihre Mieteinnahmen bleiben weiterhin in Großbritannien steuerpflichtig, dies kann jedoch Ihre Liquidität verbessern. Die Immobilieneinkünfte können auch in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sein.
erhaltene Bankzinsen
Sie müssen die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben, können aber möglicherweise eine doppelte Steuerentlastung in Anspruch nehmen, sodass in Großbritannien unter Umständen weniger oder gar keine Steuern anfallen. Die Zinsen können in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sein.
Sonstige Einkünfte
Andere im Vereinigten Königreich erzielte Einkünfte können je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzland weiterhin im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sein.
Einkommensteuererstattung bei Austritt
Wenn Sie in Großbritannien angestellt waren, haben Sie möglicherweise zu viel Lohnsteuer (PAYE) gezahlt, je nachdem, wann Sie Ihre Stelle in Großbritannien verlassen. Unter Umständen können Sie bei Ihrem Wegzug aus Großbritannien mit dem Formular P85 eine Rückerstattung beantragen. Sie müssen die Einkünfte angeben, die Sie nach Ihrem Wegzug voraussichtlich in Großbritannien erzielen werden (einschließlich Mieteinnahmen). Diese werden bei der Berechnung Ihrer Rückerstattung berücksichtigt. Alternativ kann die britische Steuerbehörde (HMRC) Sie auffordern, für jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen. Beiträge zur Sozialversicherung (National Insurance) werden nicht erstattet.
Kapitalertragssteuer auf Grundstücke und Gebäude, die innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss fällig wird
Bei der Veräußerung von Grundstücken oder Gebäuden ist eine Online-Steuererklärung abzugeben und die anfallende Kapitalertragsteuer innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Transaktion zu entrichten. Für in Großbritannien ansässige Steuerzahler, bei denen ein Kapitalgewinn und die Kapitalertragsteuer ausschließlich für Wohnimmobilien anfallen, gilt ebenfalls eine Online-Steuererklärung, und die Steuer ist innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Transaktion zu entrichten. Die Steuererklärung ist unabhängig davon abzugeben, ob Sie eine Selbstveranlagung abgeben oder nicht. Wenn Sie eine Selbstveranlagung abgeben, kann innerhalb von 60 Tagen nach deren Abgabe eine angemessene Schätzung gezahlt und bei der Einreichung der Steuererklärung für das betreffende Jahr eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.
Im Allgemeinen wird auf die Veräußerung anderer Vermögenswerte keine Kapitalertragsteuer erhoben, es sei denn, Sie kehren innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Ausreise nach Großbritannien zurück.
Sie sollten sich über die Steuererklärungspflichten in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, informieren und gegebenenfalls einen lokalen Steuerberater konsultieren.
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