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Arten des Immobilieneigentums in Großbritannien

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Ob Sie Ihr erstes Eigenheim erwerben, in eine Immobilie zur Vermietung investieren oder Ihre Nachlassplanung vornehmen – ein grundlegendes Verständnis der Eigentumsverhältnisse ist unerlässlich. Die gewählte Eigentumsform beeinflusst alles, von der Steuerberechnung bis hin zu den Folgen des Todes eines Eigentümers.

In England und Wales gibt es drei Hauptarten von Immobilieneigentum, denen Sie begegnen werden:

  • Alleiniges Eigentum
  • Gemeinsames Eigentum (Gemeinschaftsmieter)
  • Gemeinsames Eigentum (Miteigentümer)

Lassen Sie uns im Detail erläutern, was die einzelnen Begriffe bedeuten und wie sie sich auf Ihre Rechte und Ihre steuerliche Situation auswirken.

Alleiniges Eigentum

Was es bedeutet

Alleineigentum bedeutet, dass die Immobilie vollständig einer einzelnen Person gehört – nur deren Name erscheint im Grundbuch. Sie hat die uneingeschränkte Kontrolle über die Immobilie und trägt die alleinige Verantwortung für alle damit verbundenen Kosten und Steuern.

Steuerliche Auswirkungen

  • Sämtliche Mieteinnahmen und Kapitalgewinne werden unter dem Namen dieser Person veranlagt.
  • Das Einkommen kann nicht mit dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner geteilt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
  • Bei einer Veräußerung liegt die Haftung für die Kapitalertragsteuer (CGT) ausschließlich beim Eigentümer.

Nachlass

Wenn der Alleineigentümer verstirbt, wird das Eigentum Teil seines Nachlasses und wird gemäß seinem Testament oder, falls kein Testament existiert, nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln verteilt.

Am besten geeignet für

  • Alleinstehende Käufer erwerben ein Haus zur persönlichen Nutzung.
  • Vermieter, die Immobilien in privater Hand besitzen.

 Gemeinsames Eigentum (Gemeinschaftsmieter)

Was es bedeutet

Bei einer Gesamthandseigentumsgemeinschaft besitzen zwei oder mehr Personen gemeinsam das gesamte Eigentum. Jede Person hat ein gleiches Recht am gesamten Eigentum und besitzt nicht nur einen bestimmten Anteil.

Hauptmerkmale

  • Stirbt ein Eigentümer, geht sein Anteil automatisch auf den/die überlebenden Eigentümer über.
  • Sie können Ihren Anteil am Eigentum nicht in Ihrem Testament an eine andere Person vererben.
  • Eigentum und Vorteile sind immer gleich – selbst wenn eine Partei finanziell mehr beigetragen hat.

Steuerliche Auswirkungen

  • Mieteinnahmen und Kapitalgewinne werden automatisch 50/50 (oder gleichmäßig zwischen den Eigentümern) aufgeteilt.
  • Sie können keine andere Einkommensaufteilung wählen – selbst wenn eine Partei mehr gezahlt hat
  • Beide Eigentümer sind gleichermaßen für die Meldung und Zahlung der fälligen Steuern verantwortlich.

Am besten geeignet für

  • Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die automatische Erbansprüche geltend machen möchten.
  • Gemeinsame Käufer, die Einfachheit und gleichberechtigtes Eigentum bevorzugen.

Gemeinsames Eigentum (Miteigentümer)

Was es bedeutet

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft besitzen zwei oder mehr Personen bestimmte Anteile an einer Immobilie – beispielsweise 60/40 oder 75/25. Jeder Anteil kann frei übertragen, verkauft oder testamentarisch vererbt werden.

Was geschieht beim Tod?

Stirbt ein Miteigentümer, geht sein Anteil nicht automatisch an den/die überlebenden Miteigentümer über. Stattdessen wird er Teil seines Nachlasses und wird gemäß seinem Testament oder den gesetzlichen Erbfolgeregeln verteilt.

Steuerliche Auswirkungen

  • Bei unverheirateten Eigentümern werden Einkommen und Kapitalgewinne entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt.
  • Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern wird das Einkommen standardmäßig als 50/50 behandelt, es sei denn, sie reichen eine Erklärung auf Formular 17 bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) ein, in der sie ihre tatsächlichen Eigentumsanteile bestätigen.
  • Kapitalgewinne werden stets nach dem wirtschaftlichen Eigentum aufgeteilt.

Warum das wichtig ist

Diese Struktur bietet mehr Flexibilität bei der Steuerplanung. So können Paare beispielsweise dem Partner mit dem niedrigeren Steuersatz einen größeren Anteil am Unternehmen zuweisen und dadurch die Einkommensteuereffizienz optimieren.

Am besten geeignet für

  • Paare oder Geschäftspartner, die gemeinsam eine Immobilie erwerben.
  • Investoren, die Eigentumsanteile für Steuer- oder Erbschaftsplanungen festlegen möchten.

Welche Eigentumsform ist steuerlich am günstigsten?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort – es kommt auf Ihre Situation an.

SzenarioDie wahrscheinlich effizienteste Option
EinzelinvestorAlleiniges Eigentum
Ehepaar mit gleichem EinkommenMiteigentümer
Ehepaar mit unterschiedlichen EinkommensniveausMiteigentümer (mit Erklärung nach Formular 17)
Zwei Freunde investieren gemeinsamMiteigentümer
Nachlassplanung mit ErbschaftszielenMiteigentümer

Für Vermieter bietet die Bruchteilsgemeinschaft oft die größte Flexibilität – so können Einkommen und Kapitalgewinne entsprechend dem Steuersatz jedes Eigentümers verteilt werden.

So ändern Sie die Eigentumsart

Sollte Ihre derzeitige Eigentümerstruktur nicht mehr Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie diese möglicherweise ändern.

Von der Gesamthandseigentümerschaft zur Bruchteilseigentümerschaft

  • Dieser Vorgang wird als „Aufhebung der gemeinsamen Eigentümerschaft“ bezeichnet
  • Hierfür ist die Einreichung des Formulars SEV beim britischen Grundbuchamt (HM Land Registry) erforderlich.
  • Sie können die Änderung auch ohne die Zustimmung des anderen Eigentümers vornehmen, aber es empfiehlt sich, vorher rechtlichen Rat einzuholen.

Von Miteigentümern zu Gesamthandseigentümern

  • Alle Miteigentümer müssen der Zusammenlegung ihrer Anteile zu einer einzigen gemeinsamen Eigentümerschaft zustimmen.
  • In der Regel ist eine TR1-Übertragungsurkunde erforderlich.
  • Der Hypothekengeber muss der Änderung zustimmen.

Ein Eigentümerwechsel kann sich auf die Steuerpflichten und Erbansprüche auswirken – daher wird empfohlen, vorab professionellen Rat einzuholen.

Und wie sieht es mit Schottland und Nordirland aus?

Das Eigentumsrecht unterscheidet sich außerhalb von England und Wales.

  • In Schottland werden die Begriffe „Gesamtmieter“ oder „Miteigentum“ nicht verwendet. Miteigentümer halten in der Regel Anteile pro indiviso, ähnlich wie Miteigentümer.
  • Nordirland folgt einem ähnlichen Rahmen wie England und Wales, aber überprüfen Sie vor dem Kauf immer die örtlichen Rechtsvorschriften.

Schnellvergleichstabelle

EigentumsartWem gehört es?EinkommensaufteilungErbregelnSteuerliche FlexibilitätTypische Verwendung
Alleiniges EigentumEine Person100%Gemäß Testament/gesetzlicher ErbfolgeKeinerEinzelkäufer
Gemeinsame EigentümerGleiche Anteile am gesamten Eigentum50/50 (oder gleich)Wird automatisch an den Überlebenden weitergegebenKeinerVerheiratet/eingetragene Lebenspartner
MiteigentümerDefinierte AktienBasierend auf der EigentumsaufteilungDie Anteile gehen über das TestamentHochInvestoren oder Paare mit Steuerplanungsbedarf

Schlussbetrachtung

Die Eigentumsform einer Immobilie kann erhebliche Auswirkungen auf Steuerplanung, Erbschaft und Verfügungsgewalt haben. Während die Gesamthandseigentumsform einfach und unter Paaren üblich ist, bietet die Bruchteilseigentumsform oft mehr Flexibilität für diejenigen, die Steuern sparen oder Vermögen auf bestimmte Weise an Erben weitergeben möchten.

Vor dem Kauf – oder der Änderung der Besitzverhältnisse – einer Immobilie ist es ratsam, sich von einem Spezialisten für Immobiliensteuern oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Struktur Ihre langfristigen Ziele unterstützt.

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