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Erläuterung der Anmeldeanforderungen für Kapitalgesellschaften

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Körperschaftsteuererklärung

 

Die Körperschaftsteuererklärung CT600 muss 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Wenn das Geschäftsjahr also am 31. Januar 2022 endet, muss die CT600 bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.

Die Körperschaftsteuer ist neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Ein Geschäftsjahr für Steuerzwecke darf maximal zwölf Monate umfassen. Ist das Geschäftsjahr eines Unternehmens länger als zwölf Monate, ergeben sich zwei Steuerperioden mit jeweils einem früheren Fälligkeits- und Zahlungstermin.

Für die Einreichung des Formulars CT600 bei der britischen Steuerbehörde HMRC fallen keine Gebühren an, bei verspäteter Einreichung wird jedoch eine Strafe fällig.

 

Zeit nach Ihrem StichtagStrafe
1 Tag £100
3 Monateweitere 100 Pfund
6 MonateDie britische Steuerbehörde HMRC schätzt Ihre Körperschaftsteuer und erhebt eine Strafe von 10 % auf alle nicht gezahlten Steuern
12 Monateweitere 10 % aller nicht gezahlten Steuern

Bestätigungserklärung

Eine Bestätigungserklärung (die die jährliche Meldung ersetzt) ​​wird jährlich beim Companies House eingereicht und muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Jahrestag der Gründung des Unternehmens eingereicht werden. Wenn das Unternehmen also am 18. Dezember 2020 gegründet wurde, ist der Stichtag für die nächste Bestätigungserklärung der 18. Dezember 2022 und sie ist bis zum 15. Januar 2023 fällig.

Was eine Bestätigungserklärung beinhaltet:

  • Angaben zu den Geschäftsführern und dem/der Unternehmenssekretär/in, falls vorhanden
  • Was Ihr Unternehmen tut – einschließlich seiner Standard-Industrie-Klassifikationscodes (SIC-Codes)
  • die Art des Unternehmens, z. B. privat oder öffentlich
  • die eingetragene Firmenadresse
  • Der „einzige alternative Inspektionsort“ (SAIL) – die Adresse, an der Aufzeichnungen aufbewahrt werden, wenn diese nicht
    an der registrierten Adresse
  • Aktionäre und Aktienbeteiligungen
  • Angaben zu den kontrollierenden Parteien

Für die Einreichung dieses Formulars beim Companies House wird eine Gebühr von 13 £ (online) bzw. 40 £ (Papierversion) erhoben.
Es fallen keine Verspätungsgebühren an, jedoch kann bei wiederholter verspäteter Einreichung eine Geldstrafe von bis zu 5.000 £ verhängt werden.

Konten

Dem Companies House müssen Jahresabschlüsse vorgelegt werden, die nicht den vollständigen Jahresabschluss (gesetzliche Jahresabschlüsse) enthalten. Dieser umfasst die Bilanz sowie alle Anmerkungen. Die Jahresabschlüsse sind in der Regel innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Im ersten Geschäftsjahr beträgt die Frist jedoch 18 Monate nach der Gründung, sofern diese früher erfolgt.

Für die Einreichung der Jahresabschlüsse beim Companies House fallen keine Gebühren an, bei verspäteter Einreichung wird jedoch eine Strafe fällig.

150 £ bei einem Monat Verspätung,
375 £ bei 1–3 Monaten Verspätung,
750 £ bei 3–6 Monaten Verspätung,
1.500 £ bei mehr als 6 Monaten Verspätung

Die Strafe verdoppelt sich, wenn die Jahresabschlüsse in zwei aufeinanderfolgenden Jahren verspätet eingereicht werden.

 

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