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Grunderwerbsteuer

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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) ist ein wichtiger Faktor für jeden, der in Großbritannien eine Immobilie erwirbt. Diese Steuer wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ab einem bestimmten Preisniveau fällig und kann je nach Wert und Art der Immobilie variieren.

Der Steuersatz ist progressiv, das heißt, je teurer die Immobilie ist, desto höher ist die zu zahlende Steuer. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Grunderwerbsteuersätze für den Kauf von Wohnimmobilien in England und Nordirland:

Kosten oder Übertragungswert der Immobilie oder des Pachtvertrags:SDLT-Satz     
Bis zu 40.000 £0%  
Bis zu 125.000 £ (wenn die Kosten über 40.000 £ liegen)0%     
Die nächsten 125.000 £ (der Teil von 125.001 £ bis 250.000 £)2%     
Die nächsten 675.000 £ (der Teil von 250.001 £ bis 925.000 £)5%     
Die nächsten 575.000 £ (der Teil von 925.001 £ bis 1,5 Millionen £)10%     
Der Restbetrag (der Teil über 1,5 Millionen Pfund)12%     
   

Höherer Grunderwerbsteuersatz für den Kauf zusätzlicher Wohnimmobilien

Was ist der 5%ige Stempelsteuerzuschlag und wer zahlt ihn?

England und Nordirland:

Der 5%ige Zuschlag auf die Grunderwerbsteuer kommt zusätzlich zu den bestehenden Grunderwerbsteuersätzen (siehe Tabelle oben) hinzu.
Diese zusätzliche Steuer gilt für alle Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, die in England und Nordirland zusätzliche Wohnimmobilien erwerben, beispielsweise Mietwohnungen oder Ferienhäuser. Die offiziellen Richtlinien finden Sie in der folgenden Datei.

Schottland und Wales haben die Steuern wie folgt dezentralisiert:

Schottland – Grunderwerbsteuer – https://revenue.scot/taxes/land-buildings-transaction-tax

Wales – Grunderwerbsteuer – https://gov.wales/land-transaction-tax-calculator

Zuschlag für die Grunderwerbsteuer für Nichtansässige

Personen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs und vom Vereinigten Königreich kontrollierte britische Unternehmen zahlen einen zusätzlichen Aufschlag von 2 % beim Kauf von Wohnimmobilien mit einem Wert von über 40.000 £. 

Als Nichtansässiger im Vereinigten Königreich gelten Sie, wenn Sie sich in den 183 Tagen vor dem Kaufdatum nicht im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Daher sind Sie zwar möglicherweise für Zwecke der Einkommensteuer dort ansässig, nicht aber für Zwecke der Grunderwerbsteuer.

Für weitere Informationen zu den oben genannten Punkten kontaktieren Sie uns bitte – UK Landlord Tax

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Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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