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Keine Mieteinnahmen, aber trotzdem laufende Kosten

Es kann vorkommen, dass eine Immobilie zeitweise keine Mieteinnahmen generiert. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Immobilie erstmals zur Vermietung angeboten wird, bei einem Leerstand zwischen zwei Mietern oder wenn ein Mieter mit der Mietzahlung in Verzug gerät.

Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?

Unabhängig davon, ob Sie als Vermieter Mieteinnahmen erzielen, entstehen Ihnen weiterhin Kosten wie Hypothekenzinsen, Instandhaltung und Reparaturen, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge.

Nach den geltenden Steuervorschriften gelten alle Einkünfte aus Grundstücken und Immobilien in Großbritannien grundsätzlich als aus ein und demselben Vermietungsgeschäft stammend, mit Ausnahme von möblierten Ferienwohnungen und sofern die Eigentumsverhältnisse identisch sind.

Immobilien im Ausland werden separat behandelt und zählen nicht zum britischen Vermietungsgeschäft. Das bedeutet: Besitzen Sie zwei Mietobjekte, von denen eines keine Mieteinnahmen generiert, können Sie die Kosten für das eine Objekt mit den Einnahmen des anderen verrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Immobilie nicht gewerblich vermietet wird. Vermieten Sie beispielsweise eine Immobilie an Ihre Tochter zum halben üblichen Mietpreis, können Sie einen etwaigen Verlust nicht mit Gewinnen aus anderen Immobilien verrechnen. Der Verlust kann nur mit zukünftigen Gewinnen aus demselben Mietverhältnis verrechnet werden.

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Besitzen Sie mehr als eine gewerblich vermietete Immobilie?

Wenn eine dieser Immobilien leer steht, aber zur Vermietung angeboten wird, können Sie die während des Leerstands anfallenden Hypothekenzinsen, Nebenkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungskosten mit Ihren gesamten Mieteinnahmen aus allen Immobilien verrechnen, solange Sie einen Mieter suchen.

Solange die Ausgaben für die Vermietung Ihrer Immobilie anfallen, ist es unerheblich, ob die Einnahmen aus der betreffenden Immobilie nicht ausreichen. Das

bedeutet: Erwirtschaftet eine Immobilie in Ihrem Portfolio einen Verlust, wird dieser automatisch mit den Gewinnen anderer Immobilien im Portfolio verrechnet.
Person prüft Unterlagen zu Immobilienkosten mithilfe eines Taschenrechners und eines Hausmodells

Was passiert bei einem Gesamtverlust?

Normalerweise sind die Aussichten schlecht, wenn das Vermietungsgeschäft insgesamt Verluste erwirtschaftet. Nach den Regelungen zur Besteuerung von Mieteinnahmen werden Verluste in der Regel steuerlich vorgetragen und mit den ersten verfügbaren Gewinnen aus demselben Mietgeschäft verrechnet. Wenn Sie die Vermietung von Immobilien einstellen, gehen die Verluste verloren, selbst wenn Sie später wieder mit der Vermietung beginnen. Es gibt keine Möglichkeit, Verluste bei Beendigung des Mietgeschäfts steuerlich geltend zu machen.

In Ausnahmefällen können Verluste aufgrund von Abschreibungen auf Gewerbeimmobilien oder bestimmten landwirtschaftlichen Ausgaben mit anderen Einkünften verrechnet werden. Wenn durch die Inanspruchnahme von Abschreibungen ein Verlust entsteht, kann dieser mit den übrigen Einkünften des Vermieters verrechnet werden. In manchen Fällen führt dies zu einer Steuererstattung.

Für Hypothekenzinsen auf Wohnimmobilien (ausgenommen möblierte Ferienwohnungen) gelten Sonderregelungen: Die Finanzierungskosten werden nicht dem Verlust hinzugerechnet. Stattdessen werden die nicht genutzten Finanzierungskosten vorgetragen.

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Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA