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Steuererklärung für Nichtansässige

Startseite » Steuererklärung für Nichtansässige

Auch wenn Sie nicht mehr in Großbritannien wohnen, müssen Sie unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, insbesondere wenn Sie Immobilien vermieten. Andernfalls können finanzielle Strafen drohen.

 

Grundsätzlich werden Sie nur auf Einkünfte besteuert, die Sie in Großbritannien erzielen.

Einkünfte aus einer Immobilie in Großbritannien werden in der Regel in Großbritannien besteuert, unabhängig davon, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Wohnsitzland haben Sie möglicherweise Anspruch auf den britischen persönlichen Steuerfreibetrag von 12.570 £ für die Jahre 2021/22 bis 2025/26. Als britischer Staatsbürger haben Sie automatisch Anspruch auf den britischen persönlichen Steuerfreibetrag, was bedeutet, dass auf Mieteinnahmen unter 12.570 £ in Großbritannien keine Steuern anfallen (vorausgesetzt, Sie haben keine weiteren Einkünfte aus Großbritannien).

Wenn Sie kein britischer Staatsbürger sind, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit der EU und einigen anderen Ländern, die Ihnen ebenfalls den britischen Steuerfreibetrag einräumen. Bitte kontaktieren Sie uns, wir prüfen gerne, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Mieter oder deren Makler sind verpflichtet, die Einkommensteuer vom Grundsteuersatz der an ausländische Vermieter gezahlten Miete einzubehalten. Wenn Sie weiterhin Bruttomieteinnahmen aus Großbritannien beziehen möchten, während Sie nicht in Großbritannien ansässig sind, müssen Sie das Formular NRL1 beim HMRC Centre for Non-Residents einreichen.

Die britische Steuerbehörde HMRC sollte dann die Auszahlung der Bruttomieten an Sie genehmigen und den Mieter oder Makler gegebenenfalls benachrichtigen. Ihre Mieteinnahmen bleiben zwar weiterhin in Großbritannien steuerpflichtig, dies wird jedoch Ihre Liquidität verbessern.

 

Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, sind Sie möglicherweise verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Wenn Sie Mieteinnahmen aus Großbritannien beziehen
  • Wenn Sie Geschäftsführer eines britischen Unternehmens sind
  • Wenn Sie in Großbritannien Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen
  • Wenn Sie nicht in Großbritannien wohnen, aber einen Teil oder Ihre gesamte Arbeit in Großbritannien verrichten
  • Wenn Sie Gewinne aus einer Partnerschaft in Großbritannien erhalten
  • Wenn Sie Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder der Veräußerung von Vermögenswerten in Großbritannien erzielen

Die Steuerregeln für Nichtansässige können recht komplex sein. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Verlassen Sie Großbritannien dauerhaft?

Seit dem 6. April 2013 gilt der gesetzliche Wohnsitztest.

Lesen Sie hierzu bitte unseren Artikel: Verlassen Sie Großbritannien dauerhaft?

 

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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