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Verkauf oder Bebauung eines Teils Ihres Hauses

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Ist das Ihre Position?

Sie wohnen in einem Haus mit einem großen Garten. Sie haben sich erkundigt und glauben, dass Sie einen Teil davon für die Immobilienentwicklung verkaufen können.

Wie Sie dabei vorgehen, kann den Unterschied ausmachen, ob Sie gar keine Steuern zahlen oder möglicherweise einen sehr hohen Steuerbetrag.

Beginnen wir mit dem, was SIE NICHT TUN SOLLTEN….

  1. Verkaufen Sie zuerst Ihr Haus, bevor Sie das Baugrundstück verkaufen
  2. Zäunen Sie das Baugrundstück ein oder trennen Sie es vom Rest Ihres Gartens, bevor Sie es verkaufen.
  3. Nutzen Sie das Baugrundstück unmittelbar vor dem Verkauf für jeden anderen Zweck als Ihre eigene private Wohnnutzung.
  4. Lassen Sie das Baugrundstück brachliegen.

Jede der oben genannten Maßnahmen führt zum Verlust der Steuerbefreiung für Ihren Hauptwohnsitz auf dem Baugrundstück. Überschreitet die Gesamtfläche Ihres Hauses und Gartens einen halben Hektar (ca. 1 1/4 Acres), sind Sie möglicherweise nicht mehr von der Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diesbezüglich professionell beraten zu lassen.

Hier ist, was SIE tun SOLLTEN….

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, die wir empfehlen würden.

  1. Sie könnten erwägen, das Grundstück einfach zu verkaufen, ohne gegen die oben beschriebenen Bestimmungen zu verstoßen. Der Verkauf unterliegt der gleichen Grundsatzbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum wie Ihr Haus selbst.
  1. Auch wenn das oben Genannte einfach und unkompliziert ist, erhalten Sie natürlich keine Gewinnbeteiligung an der Grundstücksentwicklung. Sie müssen dies daher gegen den Zeitaufwand und das Engagement abwägen, die eine Beteiligung an der Entwicklung zweifellos erfordern würde.

Wenn Sie sich für die Eigenentwicklung entscheiden, können Sie anschließend in die neue Immobilie einziehen und sie als Hauptwohnsitz angeben. Ein späterer Verkauf wäre dann steuerfrei. Ihr altes Haus können Sie bis zu neun Monate nach Ihrem Auszug bedenkenlos verkaufen und profitieren weiterhin von der Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz.

Ihr neues Haus sollte vollständig unter die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz fallen, sofern Sie innerhalb eines Jahres nach Baubeginn einziehen. Sie müssen das neue Haus tatsächlich als Ihren Hauptwohnsitz nutzen. Sollten Sie es unmittelbar nach dem Einzug oder kurz danach wieder verkaufen, könnte das Finanzamt den Gewinn als Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit einstufen, der dann der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt.

Wir können die Wichtigkeit der Inanspruchnahme professionellen Rats nicht genug betonen, wenn Sie ein Bauvorhaben dieser Art planen.

 

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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