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Sind Sie in Großbritannien wohnhaft?
Das ist nicht mehr so einfach wie früher. Seit dem 6. April 2013 gilt ein gesetzlicher Wohnsitztest. Um festzustellen, ob Sie in Großbritannien ansässig sind, müssen Sie die automatischen Kriterien berücksichtigen:
Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Eine familiäre Verbindung haben
Eine familiäre Bindung besteht, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (es sei denn, Sie leben in dauerhafter Trennung), Ihr Partner (wenn Sie zusammenleben) oder Ihr Kind im Vereinigten Königreich lebt.
Verbindungen im Zusammenhang mit Unterkünften
Eine Unterkunftspflicht besteht, wenn Sie sich während des Steuerjahres ununterbrochen länger als 91 Tage im Vereinigten Königreich aufhalten und mindestens eine Nacht in Ihrem eigenen Zuhause oder mindestens 16 Nächte im Zuhause eines nahen Verwandten verbringen.
Eine Verbindung durch Beschäftigung
Arbeitsbedingte Bindungen gelten in der Regel für Personen, die in einem Steuerjahr mehr als drei Stunden am Tag und an mehr als 40 Tagen arbeiten.
Eine 90-tägige Bindung
Die 90-Tage-Regel gilt, wenn Sie sich in den beiden vorangegangenen Steuerjahren mehr als 90 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.
Bindung an ein Land (nur wenn Sie in früheren Steuerjahren in Großbritannien ansässig waren)
Eine Länderbindung liegt vor, wenn Sie sich im Steuerjahr an mehr Tagen um Mitternacht im Vereinigten Königreich aufgehalten haben als in jedem anderen Land.
Tage im Vereinigten Königreich verbracht Wohnsitz im Vereinigten Königreich in 1 Jahr Nicht Wohnsitz im Vereinigten Königreich
in den letzten 3 Jahren in einem der letzten 3 Jahre in einem der letzten 3 Jahre
16-45 4 N/A
46-90 3 4
91-120 2 3
über 120 1 2
Grundsätzlich können Sie für Einkommensteuerzwecke eine Aufteilung des Steuerjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie dauerhaft nach Großbritannien ziehen oder wegziehen oder wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um die in einem bestimmten Steuerjahr in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte und Gewinne zu ermitteln, werden alle bis zum Ausreisedatum und nach dem Rückkehrdatum erzielten Einkünfte und Kapitalgewinne Ihrem britischen Einkommen für den Zeitraum hinzugerechnet, in dem Sie nicht in Großbritannien ansässig waren.
Website der Regierung finden Sie in der Broschüre RDR3 einen 105-seitigen Leitfaden , der die oben gegebene kurze Zusammenfassung erweitert.
Britische und EU-Bürger erhalten auch im Ausland weiterhin ihre persönlichen Steuerfreibeträge. Je nach Staatsangehörigkeit und Wohnort unterliegen Sie möglicherweise dem Doppelbesteuerungsabkommen, wenn Sie sich in Großbritannien aufhalten.
Einwohner des Vereinigten Königreichs
Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich versteuern ihr gesamtes weltweites Einkommen und ihre Kapitalgewinne. Für Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich gelten Sonderregelungen (die hier nicht erläutert werden). In manchen Ländern ist ein Wohnsitz im Vereinigten Königreich nicht dasselbe wie ein fester Wohnsitz. Sie können Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich behalten, auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen, sofern Sie Ihren britischen Pass behalten, selbst wenn Sie ins Ausland ziehen.
Nichtansässiger im Vereinigten Königreich
Grundsätzlich werden Sie nur auf Einkünfte besteuert, die Sie im Vereinigten Königreich erzielen. Wenn Sie jedoch für die Krone arbeiten, sind Ihre Einkünfte im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, unabhängig davon, wo Sie sie erzielen. Bestimmte Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, was bedeutet, dass einige Ihrer im Vereinigten Königreich erzielten Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland und nicht im Vereinigten Königreich besteuert werden können.
Einkünfte aus Immobilien
Die Einkünfte aus einer Immobilie in Großbritannien werden in der Regel dort besteuert, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Mietzahlungen an nichtansässige Vermieter müssen von Mietern oder deren Maklern zum Grundsteuersatz abgezogen werden. Wenn Sie als Nichtansässiger weiterhin Bruttomieteinnahmen aus Großbritannien erhalten möchten, müssen Sie das Formular NRL1 ausfüllen und beim Nichtansässigenzentrum der britischen Steuerbehörde (HMRC) einreichen. Nach der Genehmigung benachrichtigt die HMRC Ihren Mieter oder Makler und genehmigt die Bruttomietzahlungen. Sie müssen weiterhin Steuern auf Ihre Mieteinnahmen in Großbritannien zahlen, können aber Ihre Liquidität besser planen.
In Großbritannien können andere Einkünfte je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzland weiterhin steuerpflichtig sein.
Wenn Sie in Großbritannien gearbeitet haben, haben Sie im Rahmen des PAYE-Systems Einkommensteuer gezahlt. Je nachdem, wann Sie Ihre Stelle in Großbritannien verlassen, haben Sie möglicherweise zu viel Steuern gezahlt. Mit dem Formular P85 können Sie bei Ihrem Wegzug aus Großbritannien eine Rückerstattung beantragen. Die Höhe Ihrer Rückerstattung richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Einkommen in Großbritannien nach Ihrem Wegzug (einschließlich Mieteinnahmen). Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise für jedes Jahr, in dem Sie Einkommen aus Großbritannien beziehen, eine Steuererklärung abgeben. Wichtig: Beiträge zur National Insurance (Sozialversicherung) werden nicht erstattet.
Wird eine Wohnimmobilie nach dem 5. April 2015 oder eine Gewerbeimmobilie nach dem 5. April 2019 veräußert, kann eine Kapitalertragsteuerpflicht entstehen.
SIE MÜSSEN INNERHALB VON 60 TAGEN NACH ABSCHLUSS DES VERKAUFS EINE RÜCKGABE ERREICHEN UND DIE STEUER FÜR DIE VERMIETE DER IMMOBILIE BEZAHLEN.
Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben. Sollten Sie innerhalb von fünf Jahren nach Großbritannien zurückkehren und dort andere Vermögenswerte veräußern, können Sie ebenfalls steuerpflichtig sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 0800 907 8633 , per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk oder über unser Online-Kontaktformular, um Ihren Status als Ansässiger oder Nichtansässiger zu überprüfen und zu bestätigen.
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA