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Sind Sie ein Vermieter, der nicht im selben Haus wohnt?

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Sind Sie in Großbritannien wohnhaft?

 

Das ist nicht mehr so ​​einfach wie früher. Seit dem 6. April 2013 gilt ein gesetzlicher Wohnsitztest. Um festzustellen, ob Sie in Großbritannien ansässig sind, müssen Sie die automatischen Kriterien berücksichtigen:

Der  automatische Auslandstest :

 

Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. In einem oder mehreren der drei vorangegangenen Steuerjahre haben Sie sich während des jeweiligen Steuerjahres weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten; oder
  1. Sie waren in den drei vorangegangenen Steuerjahren nicht im Vereinigten Königreich ansässig und haben sich im Steuerjahr weniger als 46 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten; oder
  2. Während des Steuerjahres arbeiten Sie im Ausland in Vollzeit ohne nennenswerte Unterbrechungen, halten sich weniger als 91 Tage in Großbritannien auf und arbeiten an weniger als 31 Tagen weniger als 3 Stunden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Sie werden für das betreffende Steuerjahr automatisch als nicht im Vereinigten Königreich ansässig behandelt.

 

Der automatische UK-Test:

 

Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich beträgt mehr als 183 Tage im Steuerjahr; oder
  2. Während eines Steuerjahres, wenn Sie sich länger als 90 Tage im Vereinigten Königreich aufhalten, sich mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage in dieser Wohnung aufhalten und 91 aufeinanderfolgende Tage lang keinen Wohnsitz im Ausland haben (wovon einige Tage in diesen Zeitraum fallen), oder wenn Sie zwar einen Wohnsitz haben, sich aber nicht länger als 30 Tage darin aufhalten; oder
  3. Während eines beliebigen Zeitraums von 365 Tagen ohne nennenswerte Unterbrechungen (mindestens 31 Tage) arbeiten Sie in Großbritannien an mehr als 75 % dieser Arbeitstage in Vollzeit (über 3 Stunden pro Tag).
Sie werden automatisch als Einwohner des Vereinigten Königreichs betrachtet.

 

Falls Sie keines der automatischen Testkriterien erfüllen, werden folgende Verbindungen zum Vereinigten Königreich berücksichtigt:

 

Eine familiäre Verbindung haben

Eine familiäre Bindung besteht, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (es sei denn, Sie leben in dauerhafter Trennung), Ihr Partner (wenn Sie zusammenleben) oder Ihr Kind im Vereinigten Königreich lebt.

 

Verbindungen im Zusammenhang mit Unterkünften

Eine Unterkunftspflicht besteht, wenn Sie sich während des Steuerjahres ununterbrochen länger als 91 Tage im Vereinigten Königreich aufhalten und mindestens eine Nacht in Ihrem eigenen Zuhause oder mindestens 16 Nächte im Zuhause eines nahen Verwandten verbringen.

 

Eine Verbindung durch Beschäftigung

Arbeitsbedingte Bindungen gelten in der Regel für Personen, die in einem Steuerjahr mehr als drei Stunden am Tag und an mehr als 40 Tagen arbeiten.

 

Eine 90-tägige Bindung

Die 90-Tage-Regel gilt, wenn Sie sich in den beiden vorangegangenen Steuerjahren mehr als 90 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.

 

Bindung an ein Land (nur wenn Sie in früheren Steuerjahren in Großbritannien ansässig waren)

Eine Länderbindung liegt vor, wenn Sie sich im Steuerjahr an mehr Tagen um Mitternacht im Vereinigten Königreich aufgehalten haben als in jedem anderen Land.

 

Wenn die oben genannten automatischen Tests nicht erfüllt sind, werden Sie als Einwohner des Vereinigten Königreichs behandelt, wenn eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:

Tage im Vereinigten Königreich verbracht Wohnsitz im Vereinigten Königreich in 1 Jahr Nicht Wohnsitz im Vereinigten Königreich
in den letzten 3 Jahren in einem der letzten 3 Jahre in einem der letzten 3 Jahre

16-45 4 N/A

46-90                                        3                                     4

91-120                                      2                                    3

über 120 1 2

 

Werden die oben genannten automatischen Kriterien nicht erfüllt und erreichen Sie nicht die erforderliche Anzahl an Aufenthalten in Großbritannien, gelten Sie für das betreffende Steuerjahr als nicht in Großbritannien ansässig. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen und Unterstützung bei der Klärung Ihres Wohnsitzstatus zu erhalten.

 

Was geschieht in dem Jahr, in dem Sie weggehen oder zurückkehren?

 

Grundsätzlich können Sie für Einkommensteuerzwecke eine Aufteilung des Steuerjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie dauerhaft nach Großbritannien ziehen oder wegziehen oder wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um die in einem bestimmten Steuerjahr in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte und Gewinne zu ermitteln, werden alle bis zum Ausreisedatum und nach dem Rückkehrdatum erzielten Einkünfte und Kapitalgewinne Ihrem britischen Einkommen für den Zeitraum hinzugerechnet, in dem Sie nicht in Großbritannien ansässig waren.

Website der Regierung finden Sie in der Broschüre RDR3 einen 105-seitigen Leitfaden , der die oben gegebene kurze Zusammenfassung erweitert.

 

Vergessen Sie nicht, dem Finanzamt Bescheid zu geben, wenn Sie wegziehen

Britische und EU-Bürger erhalten auch im Ausland weiterhin ihre persönlichen Steuerfreibeträge. Je nach Staatsangehörigkeit und Wohnort unterliegen Sie möglicherweise dem Doppelbesteuerungsabkommen, wenn Sie sich in Großbritannien aufhalten.

 

Was genau wird besteuert?

 

Einwohner des Vereinigten Königreichs

Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich versteuern ihr gesamtes weltweites Einkommen und ihre Kapitalgewinne. Für Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich gelten Sonderregelungen (die hier nicht erläutert werden). In manchen Ländern ist ein Wohnsitz im Vereinigten Königreich nicht dasselbe wie ein fester Wohnsitz. Sie können Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich behalten, auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen, sofern Sie Ihren britischen Pass behalten, selbst wenn Sie ins Ausland ziehen.

 

Nichtansässiger im Vereinigten Königreich

Grundsätzlich werden Sie nur auf Einkünfte besteuert, die Sie im Vereinigten Königreich erzielen. Wenn Sie jedoch für die Krone arbeiten, sind Ihre Einkünfte im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, unabhängig davon, wo Sie sie erzielen. Bestimmte Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, was bedeutet, dass einige Ihrer im Vereinigten Königreich erzielten Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland und nicht im Vereinigten Königreich besteuert werden können.

 

Einkünfte aus Immobilien

Die Einkünfte aus einer Immobilie in Großbritannien werden in der Regel dort besteuert, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Mietzahlungen an nichtansässige Vermieter müssen von Mietern oder deren Maklern zum Grundsteuersatz abgezogen werden. Wenn Sie als Nichtansässiger weiterhin Bruttomieteinnahmen aus Großbritannien erhalten möchten, müssen Sie das Formular NRL1 ausfüllen und beim Nichtansässigenzentrum der britischen Steuerbehörde (HMRC) einreichen. Nach der Genehmigung benachrichtigt die HMRC Ihren Mieter oder Makler und genehmigt die Bruttomietzahlungen. Sie müssen weiterhin Steuern auf Ihre Mieteinnahmen in Großbritannien zahlen, können aber Ihre Liquidität besser planen.

 

Sonstige Einkünfte

 

In Großbritannien können andere Einkünfte je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzland weiterhin steuerpflichtig sein.

 

Einkommensteuererstattung bei Austritt

 

Wenn Sie in Großbritannien gearbeitet haben, haben Sie im Rahmen des PAYE-Systems Einkommensteuer gezahlt. Je nachdem, wann Sie Ihre Stelle in Großbritannien verlassen, haben Sie möglicherweise zu viel Steuern gezahlt. Mit dem Formular P85 können Sie bei Ihrem Wegzug aus Großbritannien eine Rückerstattung beantragen. Die Höhe Ihrer Rückerstattung richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Einkommen in Großbritannien nach Ihrem Wegzug (einschließlich Mieteinnahmen). Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise für jedes Jahr, in dem Sie Einkommen aus Großbritannien beziehen, eine Steuererklärung abgeben. Wichtig: Beiträge zur National Insurance (Sozialversicherung) werden nicht erstattet.

 

Kapitalgewinne

 

Wird eine Wohnimmobilie nach dem 5. April 2015 oder eine Gewerbeimmobilie nach dem 5. April 2019 veräußert, kann eine Kapitalertragsteuerpflicht entstehen.

SIE MÜSSEN INNERHALB VON 60 TAGEN NACH ABSCHLUSS DES VERKAUFS EINE RÜCKGABE ERREICHEN UND DIE STEUER FÜR DIE VERMIETE DER IMMOBILIE BEZAHLEN.

Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben. Sollten Sie innerhalb von fünf Jahren nach Großbritannien zurückkehren und dort andere Vermögenswerte veräußern, können Sie ebenfalls steuerpflichtig sein.

Es empfiehlt sich, sich über die steuerlichen Meldepflichten in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, zu informieren und gegebenenfalls einen lokalen Steuerberater zu konsultieren.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 0800 907 8633 , per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk oder über unser Online-Kontaktformular, um Ihren Status als Ansässiger oder Nichtansässiger zu überprüfen und zu bestätigen.

 

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
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Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA