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Was ist die Erbschaftssteuer?

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Erbschaftssteuer

 

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Nachlass (Vermögen, Geld und Besitztümer) einer verstorbenen Person erhoben wird.

Derzeit liegt der Freibetrag für die Erbschaftsteuer bei 325.000 £ und ist seit 2009/10 unverändert. Die Regierung hat angekündigt, dass dieser Freibetrag bis 2025/26 bestehen bleibt. Übersteigt der Wert eines Nachlasses 325.000 £, wird in der Regel eine Steuer von 40 % auf den Betrag über dem Freibetrag erhoben.

Allerdings können sich Steuersatz und Freibetrag je nach den individuellen Umständen ändern, und es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Person die Erbschaftssteuer reduzieren oder ganz vermeiden kann.

Die Erbschaftsteuer kann ein komplexes Steuergebiet sein. Wenn Ihr Nettovermögen die Freibeträge für die Erbschaftsteuer übersteigt oder Sie befürchten, dass dies in den kommenden Jahren der Fall sein wird, empfehlen wir Ihnen dringend, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Heutzutage kann bereits eine einzelne Immobilie, insbesondere in Südengland, die Freibeträge für die Erbschaftsteuer leicht überschreiten. Für Vermieter ist dies noch wahrscheinlicher.

Je länger man wartet, desto weniger Zeit bleibt natürlich für die Planung.

 

Wie hoch sind die Freibeträge für die Erbschaftssteuer?

Es gibt zwei.

  1. Nullsatzband    0  – £325,000
  1. Wohnsitz Nullsatzband

Der Freibetrag für den Wohnsitz ist eine zusätzliche Steuergrenze, die Anwendung findet, wenn ein Wohnsitz an einen direkten Nachkommen wie die Kinder (einschließlich Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) oder Enkelkinder vererbt wird. Der Freibetrag für den Wohnsitz entspricht dem niedrigeren Wert aus dem Wert des Anteils des Verstorbenen am Wohnsitz und 175.000 £. Beträgt der Nachlasswert mehr als 2 Millionen £, verringert sich der Freibetrag für den Wohnsitz um 1 £ für je 2 £, um die der Nachlasswert 2 Millionen £ übersteigt.

Der zusätzliche Freibetrag gilt zusätzlich zum regulären Freibetrag und kommt nur im Todesfall zur Verfügung. Um für die zusätzliche Befreiung in Frage zu kommen, muss die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Besitzzeit des Verstorbenen dessen privater Wohnsitz gewesen sein.

Ein Ehepaar könnte daher einen Freibetrag von bis zu 1.000.000 £ haben.

 

Spenden an wohltätige Zwecke

Werden mehr als 10 % des Nachlasses an wohltätige Zwecke gespendet, reduziert sich der Steuersatz von 40 % auf 36 %.

 

Todesfälle innerhalb von 7 Jahren, potenziell steuerbefreite Vermögensübertragungen (PET) und Schenkungen

Wenn Sie Ihr Haus verschenken und anschließend für weitere sieben Jahre darin wohnen, fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an. Sollten Sie jedoch weiterhin in der Immobilie wohnen, müssen Sie dem neuen Eigentümer die ortsübliche Miete zahlen, Ihren Anteil an den Nebenkosten übernehmen und mindestens sieben Jahre dort wohnen.

Miete muss nicht gezahlt werden, wenn Sie nur einen Teil Ihres Eigentums verschenken und die neuen Eigentümer ebenfalls in dem Objekt wohnen.

Verstirbt eine Person innerhalb von sieben Jahren nach Schenkungen, die den jährlichen Freibetrag und den Nullsteuersatz von 325.000 £ übersteigen, kann Erbschaftsteuer anfallen. Schenkungen, die drei bis sieben Jahre vor dem Tod getätigt wurden, werden nach einer gestaffelten Steuerregelung, der sogenannten „Taper Relief“, besteuert.

Jahre zwischen Geschenk und TodSteuer bezahlt
weniger als 340%
3 bis 432%
4 bis 524%
5 bis 616%
6 bis 78%
7 oder mehr0%

 

Schenkungen zu Lebzeiten verbrauchen den Freibetrag vor Vermächtnissen im Testament, daher würde eine Staffelung der Steuererleichterung nur dann Anwendung finden, wenn die Schenkungen zu Lebzeiten mehr als 325.000 £ betragen.

Personen, denen Sie Geschenke machen, müssen Erbschaftssteuer zahlen, wenn Sie in den 7 Jahren vor Ihrem Tod mehr als 325.000 Pfund verschenken.

Viele Schenkungen zu Lebzeiten sind potenziell steuerbefreit. Diese fallen nach sieben Jahren nicht mehr unter die Erbschaftsteuer. Schenkungen zu Lebzeiten einer Einzelperson an eine der folgenden Stellen sind in der Regel potenziell steuerbefreit:

  • Eine andere Person
  • Ein bloßes Vertrauen
  • Ein Behindertenfonds

Allerdings sind Übertragungen an einen Trust in der Regel steuerpflichtige Übertragungen und werden daher zu Lebzeitsteuersätzen besteuert, wenn sie insgesamt 325.000 £ übersteigen.

 

Kleine Geschenke und steuerbefreite Geschenke

Für kleinere Schenkungen (unter 250 £ pro Person und Jahr), wie beispielsweise Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke, fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer an. Sie können außerdem insgesamt 3.000 £ pro Steuerjahr verschenken. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge aus dem Vorjahr können nur ins Folgejahr übertragen werden. Weitere Freibeträge gelten für Hochzeitsgeschenke (1.000 £ bis 5.000 £, abhängig von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Paar) und regelmäßige Schenkungen aus dem nach Abzug aller Ausgaben (einschließlich Steuern und Urlaubskosten) verbleibenden Einkommen.

Diese werden als „steuerfreie Schenkungen“ bezeichnet. Schenkungen zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern unterliegen in der Regel ebenfalls keiner Erbschaftsteuer, sofern diese ihren ständigen Wohnsitz in Großbritannien haben. Als Schenkung gilt alles, was einen Wert hat, wie beispielsweise Geld, Immobilien oder Besitztümer, oder auch ein Wertverlust bei der Übertragung. Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus unter Wert an Ihr Kind verkaufen, gilt die Wertdifferenz als Schenkung.

 

Die Ausnahme für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Alle Vermögensübertragungen, die direkt an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner erfolgen, sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit, es sei denn, Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat seinen Wohnsitz nicht im Vereinigten Königreich. Dies gilt sowohl für Übertragungen im Todesfall als auch für Übertragungen zu Lebzeiten. Hat Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner jedoch keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich, gelten andere Regeln, und die Steuerbefreiung für Übertragungen ist auf den Freibetrag beschränkt.

 

 

 

Ausnahmen

  • Überweisungen an im Vereinigten Königreich ansässige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Überweisungen an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs, die unter den Nullsatz fallen
  • Übertragungen, die unter die allgemeine oder lebenslange Freigrenze fallen
  • Jegliche Übertragungen, die nicht zu einer Wertsteigerung des Nachlasses des Empfängers führen
  • Wertübertragungen, die durch Änderungen des Aktienkapitals, des Darlehenskapitals oder anderer Rechte in den meisten privaten Unternehmen verursacht werden
  • Eine Wertübertragung an einen behinderten Trust, die keine Übertragung von Vermögen in den Trust beinhaltet
  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen oder politische Parteien.

 

Weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Schutz Ihres Vermögens durch eine Familieninvestmentgesellschaft finden Sie in diesem Leitfaden kontaktieren Sie uns bitte – UK Landlord Tax.

 

 

 

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