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Die kostenlose Einreichung der Unternehmenssteuererklärung ist beendet

Die kostenlose Abgabe der Unternehmenssteuererklärung ist beendet – Was Geschäftsführer wissen müssen

Der kostenlose Service zur Einreichung der Körperschaftsteuererklärung, der von Companies House und HMRC betrieben wurde, wurde am 31. März 2026 mit Wirkung zum 1. April 2026 eingestellt. Unternehmen müssen nun kommerzielle Software zur Einreichung ihrer Körperschaftsteuererklärungen verwenden, da das alte kostenlose System nicht mehr verfügbar ist.  

Diese Änderung betrifft alle britischen Unternehmen, einschließlich Immobiliengesellschaften und Zweckgesellschaften, die häufig von Vermietern genutzt werden. 

Warum wurde der Dienst eingestellt? 

Companies House  bestätigte, dass der Dienst eingestellt wurde, da er veraltet und nicht mehr mit modernen digitalen Standards, verschärften Anforderungen an die Körperschaftsteuer oder den jüngsten Änderungen des britischen Gesellschaftsrechts im Rahmen des Economic Crime and Corporate Transparency Act kompatibel sei.

Was bedeutet das in der Praxis? 

Seit dem 1. April 2026: 

  • Körperschaftsteuererklärungen müssen mithilfe kommerzieller Software eingereicht werden 
  • Es gibt keine kostenlose Möglichkeit zur Einreichung der HMRC-Erklärung 
  • Auch für geänderte oder erneut eingereichte Steuererklärungen ist Software erforderlich 
  • Jahresabschlüsse können weiterhin beim Companies House eingereicht werden, und zwar über:
    – Einen Buchhalter
    Software von
    Drittanbietern – WebFiling-Dienste
    – Papierform (sofern zulässig)
     

Verlust historischer Aufzeichnungen 

Alle im alten Online-Einreichungssystem gespeicherten Datensätze wurden nach dem 31. März 2026 gelöscht. 

Companies House hatte Geschäftsführern empfohlen, vor der Schließung mindestens drei Jahre an Jahresabschlüssen herunterzuladen. Diese Unterlagen sind über das alte System nicht mehr zugänglich und können nicht wiederhergestellt werden. 

Zuvor eingereichte Körperschaftsteuererklärungen können, sofern verfügbar, weiterhin über HMRC Online („Track your submissions“) abgerufen werden, indem sie im HTML-Format heruntergeladen werden. 

Änderungen jetzt vornehmen 

Nach der Schließung müssen Änderungen der Körperschaftsteuererklärung mithilfe kommerzieller Software oder durch Zusendung einer Papiererklärung an die HMRC vorgenommen werden; es gelten jedoch begrenzte Ausnahmen. 

Änderungen an eingereichten Jahresabschlüssen müssen per Software oder per Post eingereicht werden. Papierformulare werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, beispielsweise bei Einreichungen in walisischer Sprache oder wenn die britische Steuerbehörde (HMRC) einen triftigen Grund anerkennt. 

Brauchen Sie Hilfe? 

Wir von UK Landlord Tax erstellen bereits Steuererklärungen für Vermieter mit konformer Gewerbesoftware und übernehmen gerne auch neue Steuererklärungen und Änderungen für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute! 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website  GOV.UK.

Simon Thandi

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