Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Was Sie über die Abschaffung der möblierten Ferienwohnungsvermietung wissen müssen

Die Schatzkanzlerin Rachael Reeves kündigte gestern in ihrer Erklärung vor dem Unterhaus die folgenden Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Steuererleichterung für möblierte Ferienwohnungen an.

Aktuelle Regeln

Die derzeitigen Regelungen bieten steuerliche Vorteile für möblierte Ferienwohnungen im Vergleich zu anderen Immobilienunternehmen in im Wesentlichen vier Schlüsselbereichen:

  • Befreiung von den Finanzierungskostenbeschränkungen (die die Darlehenszinsen für andere Vermieter auf den Grundsteuersatz beschränken)
  • vorteilhaftere Abschreibungsregeln
  • Zugang zu Steuererleichterungen auf steuerpflichtige Gewinne aus dem Handel mit betrieblichen Vermögenswerten
  • Berücksichtigung als relevante britische Einkünfte bei der Berechnung der maximalen Rentenbefreiung

Um als möblierte Ferienwohnung zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss für 210 Tage zur Kurzzeitvermietung an die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und tatsächlich mindestens 105 Tage pro Steuerjahr vermietet sein
  • Sollte nicht für eine Langzeitvermietung von mehr als 31 Tagen über längere Zeiträume genutzt werden

Die Unterscheidung für möblierte Ferienwohnungen wurde 1984 eingeführt und bot eine andere und vorteilhaftere steuerliche Behandlung für Kurzzeitvermietungen im Bereich der Immobilieninvestitionen

Detaillierter Vorschlag

Gültigkeitsdatum

Die Maßnahme tritt in Kraft:

  • Für die Einkommensteuer und die Kapitalertragsteuer gilt dies ab dem 6. April 2025
  • Ab dem 1. April 2025 für die Körperschaftsteuer und für die Körperschaftsteuer auf steuerpflichtige Gewinne

Aktuelles Recht

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Steuervorschriften für möblierte Ferienwohnungen sind in folgendem Dokument enthalten:

  • Teil 3 des Einkommensteuergesetzes (Handels- und sonstige Einkünfte) 2005
  • Teil 4 des Körperschaftsteuergesetzes 2009
  • Teil 7 (insbesondere die Abschnitte 241 und 241A) des Gesetzes über die Besteuerung von Kapitalgewinnen von 1992 und das Gesetz über Kapitalzulagen von 2001

Vorgeschlagene Änderungen 

Diese Änderung beseitigt die Steuervorteile, die Vermieter von möblierten Ferienwohnungen derzeit gegenüber anderen Immobilienunternehmen in vier Schlüsselbereichen genießen:

  • Die Anwendung der Finanzierungskostenbegrenzungsregeln, sodass die Darlehenszinsen auf den Grundsteuersatz für die Einkommensteuer beschränkt werden
  • Aufhebung der Kapitalabzugsregeln für neue Ausgaben und Zulassung der Steuererleichterung für den Ersatz von Haushaltsgegenständen
  • Entzug des Zugangs zu Steuererleichterungen auf steuerpflichtige Gewinne aus dem Handel mit betrieblichen Vermögenswerten
  • Dieses Einkommen wird bei der Berechnung des maximalen Rentenfreibetrags nicht mehr zu den relevanten britischen Einkünften gezählt

Nach Aufhebung der Regelung werden ehemals möblierte Ferienwohnungen Teil des britischen oder ausländischen Immobiliengeschäfts der betreffenden Person und unterliegen den gleichen Regeln wie nicht möblierte Ferienwohnungen.

Es gelten folgende spezifische Übergangsregeln:

  • Unternehmen mit Ferienwohnungen haben keinen Anspruch mehr auf die günstigere Behandlung bei den Investitionszulagen, sondern können stattdessen – analog zu anderen Immobilienunternehmen . Verfügt ein bestehendes Ferienwohnungsunternehmen über einen laufenden Investitionszulagenpool, kann es weiterhin Abschreibungen auf diesen Pool geltend machen. Alle neuen Ausgaben, die am oder nach dem Stichtag anfallen, müssen gemäß den Regelungen für Immobilienunternehmen berücksichtigt werden.

 

  • Nach den geltenden Bestimmungen können Verluste aus einem FHL-Immobiliengeschäft nur vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen desselben FHL-Geschäfts verrechnet werden. Nach den Änderungen werden ehemalige FHL-Immobilien je nach Sachlage Teil des britischen oder ausländischen Immobiliengeschäfts der betreffenden Person sein. Dieses Immobiliengeschäft umfasst dann die zusammengefassten Gewinne und Verluste aller Immobilien dieses Geschäfts

 

  • Personen können nach Aufhebung der Regelung Verluste aus ihrem FHL-Geschäft vortragen – Verluste aus diesem FHL-Geschäft dürfen vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus dem britischen oder ausländischen Immobiliengeschäft verrechnet werden

 

  • Nach den geltenden Bestimmungen sind FHL-Immobilien für die Übertragung von Steuererleichterungen , die Veräußerungserleichterung für Betriebsvermögen , die Schenkungserleichterung, die Erleichterung für Darlehen an Händler und die Befreiungen für Veräußerungen durch Unternehmen mit bedeutenden Beteiligungen berechtigt – nach den Änderungen entfällt die Berechtigung für die Erleichterungen – sofern die Kriterien für die Erleichterung jedoch Bedingungen enthalten, die in einem zukünftigen Jahr gelten, bleiben diese spezifischen Regeln unberührt, wenn die FHL-Bedingungen vor der Aufhebung erfüllt sind.

 

  • Im Hinblick auf die Steuererleichterung bei der Veräußerung von Betriebsvermögen gilt: Sind die Voraussetzungen für die Steuererleichterung im Zusammenhang mit einem Unternehmen, das vor dem Inkrafttreten der Regelung eingestellt wurde, erfüllt, kann die Steuererleichterung auch für eine Veräußerung gelten, die innerhalb des üblichen 3-Jahres-Zeitraums nach der Einstellung erfolgt

 

  • Es gibt außerdem eine Regelung gegen die Vorwegnahme von Steuervorteilen – diese soll verhindern, dass durch die Verwendung bedingungsloser Verträge ein Steuervorteil zur Erlangung einer Kapitalertragssteuerbefreiung nach den geltenden FHL-Regeln erlangt wird – diese Regelung gilt ab dem 6. März 2024

 

Wenn Sie eine Immobilie über Airbnb oder ähnliche Plattformen vermieten, ist die richtige Steuerberatung unerlässlich. Kontaktieren Sie uns – UK Landlord Tax – um ein Gespräch mit unserem Steuerberaterteam zu vereinbaren und zu besprechen, wie Sie die oben genannten Änderungen bei Ihrer Planung berücksichtigen können.

Simon Thandi

Verwandte Blogbeiträge

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA