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Für eine wachsende Zahl britischer Immobilienbesitzer und Vermieter bedeutet die steigende Immobilienwerte und die eingefrorenen Steuerfreibeträge, dass die Erbschaftsteuer nicht länger nur ein Problem für sehr Vermögende darstellt. Die eingefrorenen Freibeträge in Verbindung mit steigenden Vermögenswerten führen dazu, dass immer mehr Nachlässe der Erbschaftsteuer unterliegen. Für Einzelpersonen beträgt der Freibetrag 325.000 £ und ist bis April 2030 unverändert. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 175.000 £ für den Hauptwohnsitz, der bei der Vererbung eines Hauptwohnsitzes an direkte Nachkommen gilt und den Freibetrag potenziell auf 500.000 £ erhöht. Ehepaare können nicht genutzte Freibeträge übertragen, wodurch sich ein gemeinsamer Freibetrag von bis zu 1 Million £ ergibt.
Immer mehr Mandanten fragen sich daher, ob ein Umzug ins Ausland ihre Erbschaftsteuerbelastung in Großbritannien reduzieren könnte. Sollten also langjährige Einwohner Großbritanniens einen Umzug ins Ausland im Rahmen ihrer Erbschaftsteuerplanung in Betracht ziehen? Wir erläutern die wichtigsten Punkte verständlich und konzentrieren uns dabei auf das, was für britische Vermieter und Immobilieninvestoren wirklich relevant ist.
Kurz gesagt: Nein, nicht sofort.
Nach den britischen Vorschriften bleiben Sie, wenn Sie als langfristiger Einwohner Großbritanniens eingestuft werden, auf Ihr weltweites Vermögen weiterhin der britischen Erbschaftsteuer unterworfen, selbst wenn Sie ins Ausland ziehen.
Sie gelten im Allgemeinen als langjähriger Einwohner Großbritanniens, wenn Sie in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre in Großbritannien steuerlich ansässig waren. Dies ist ein häufiges Problem für Vermieter, die den Großteil ihres Berufslebens in Großbritannien verbracht und dort Immobilienportfolios aufgebaut haben, oft in Verbindung mit Familieninvestmentgesellschaften (Family Investment Companies, FICs).
Beachten Sie bitte, dass Sie nach Ihrem Umzug ins Ausland unter Umständen noch für 3 bis 10 Steuerjahre der britischen Erbschaftsteuer unterliegen, je nachdem, wie lange Sie zuvor in Großbritannien gelebt haben.
Doppelbesteuerungsabkommen können unter bestimmten Umständen nützlich sein. Vieles hängt davon ab, ob der Fokus auf dem Wohnsitz nach Common Law oder auf der steuerlichen Ansässigkeit in den jeweiligen Ländern liegt.
Immobilien in Großbritannien unterliegen weiterhin der britischen Erbschaftsteuer. Bestimmte Schenkungsstrategien können jedoch Schenkungen mit Vorbehaltsregelungen auslösen. Ein Umzug ins Ausland befreit nicht automatisch von der britischen Erbschaftsteuerpflicht. Immobilien in Großbritannien unterliegen weiterhin der britischen Erbschaftsteuer, unabhängig vom Wohnort.
Bei UK Landlord Tax arbeiten wir mit Immobilieninvestoren in ganz Großbritannien zusammen, um klare und gesetzeskonforme Erbschaftssteuerstrategien zu entwickeln.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA