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der Regierung zu „Making Tax Digital“ (MTD) wird ab April 2027 eine neue Einstiegsschwelle von 30.000 £ für MTD gelten jüngsten Ankündigung . Ab dem 6. April 2026 gilt zunächst eine höhere Schwelle von 50.000 £. Die schrittweise Einführung von MTD für die Einkommensteuer-Selbstveranlagung (MTD ITSA) ab April 2026 ist zwar zu begrüßen, wirft aber Fragen auf, mit denen sich die britische Steuerbehörde HMRC in den kommenden Jahren auseinandersetzen muss.
Die Regierung kündigte an, nun den Bedarf kleinerer Unternehmen, insbesondere solcher mit einem Umsatz unter 30.000 £, zu überprüfen. Auf Grundlage dieser Überprüfung wird die Regierung entscheiden, wie die Einführung von MTD nach April 2027 fortgesetzt werden soll.
Neben unserer Tätigkeit im HMRC-Beratungsgremium für Vermieter im Rahmen von MTD hat UK Landlord Tax die HMRC bei der Umsetzung beraten. Unsere Einschätzung war, dass die HMRC noch lange nicht bereit für die Einführung von MTD im April 2024 war. Nach eindringlichen Warnungen aus verschiedensten Quellen war die Ankündigung, die Einführung mit angepassten Kriterien bis 2026 zu verschieben, endlich ein erfreuliches Zeichen dafür, dass man erkannt hat, dass es sinnvoll sein könnte, auf die Bedürfnisse derjenigen zu hören, die direkt mit der Verwaltung zu tun haben.
Vermieter mit ein oder zwei Immobilien aufzufordern, ihre Einnahmen und Ausgaben vierteljährlich zu melden, war unserer Meinung nach – und der vieler anderer Institutionen – völlig übertrieben. Die Umsatzgrenze von 10.000 £ war viel zu niedrig angesetzt, und das scheint nun endlich eingesehen worden zu sein. Weder Vermieter noch, soweit wir das beurteilen konnten, die britische Steuerbehörde (HMRC) profitierten davon. Nun bietet sich der HMRC die Gelegenheit, sich sinnvoll einzubringen. Die Digitalisierung ist ein Bereich, den wir unterstützen möchten, und wir sehen die Vorteile sowohl für die HMRC als auch für Vermieter.
Hobbyunternehmen und kleinere Vermieter unterliegen nicht der MTD-Meldepflicht gemäß der neuen Einkommensgrenze von 30.000 £. Diese Gruppe dürfte am ehesten Schwierigkeiten bei der Einhaltung der MTD-Meldepflichten gegenüber der ITSA haben. Unternehmen, die digital melden können, sollten eingeladen werden, die Funktionsweise der vierteljährlichen Meldung zu testen. Erst wenn diese Unternehmen und Vermieter die MTD-Anforderungen erfüllen können, sollte die Eintrittsgrenze gesenkt werden, um auch die übrigen potenziell betroffenen Steuerzahler einzubeziehen.
Dieser Ansatz funktioniert, da MTD für die Mehrwertsteuer diesem Muster folgte. In diesem Fall gab es jedoch eine dreijährige Lücke zwischen dem Beitritt großer Unternehmen (mit einem Umsatz von über 85.000 £) zu MTD und der obligatorischen Registrierung von Mehrwertsteuerpflichtigen ab April 2022.
Das ICAEW wurde außerdem von der britischen Steuerbehörde HMRC darüber informiert, dass das MTD ITSA-Pilotprojekt für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht am 5. April endet, bis 2024 nicht zugänglich ist.
Die britische Steuerbehörde HMRC hat stets dementiert, dass die Einkommensteuerzahlungen im Rahmen der Selbstveranlagung auf vierteljährliche Zahlungen umgestellt werden, um sie mit den vierteljährlichen Meldungen im Rahmen von MTD ITSA (Managing Time Digital Income Security Administration) abzustimmen. Im Rahmen der Konsultation zur fristgerechten Zahlung wurde zwar vorgeschlagen, die Einkommensteuerzahlungen auf vierteljährliche Zahlungen umzustellen, die Regierung hat jedoch beschlossen, in der aktuellen Legislaturperiode keine Änderungen vorzunehmen.
Eine Verzögerung des MTD-ITSA-Fahrplans stand zwar auf vielen Weihnachtswunschlisten, doch es bleiben noch immer Fragen offen, darunter:
Aus welchen Gründen hat die britische Steuerbehörde HMRC die Bereitstellung kostenloser Software für Steuerzahler mit einfachen Steuerverhältnissen ausgeschlossen?
Wer ist für die Steuerberechnung verantwortlich und wer trägt die Strafen bei Fehlern? Haftet der Softwareanbieter oder der Kunde?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Fehler in den Quartalsberichten zu korrigieren?
Gibt es für Steuerzahler eine Möglichkeit, eine Befreiung von der MTD-Meldepflicht zu beantragen?
Was geschieht mit Steuerzahlern, die mehr als einen Steuerberater haben?
kontaktieren 0800 907 8633, per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular.
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Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA