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Ein aktueller Fall hat die Rechtslage bezüglich der Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz beim Neubau eines Hauses anstelle eines bestehenden Hauses in den Fokus gerückt. Im Fall HMRC gegen Gerald und Sarah Lee (2023) entschied das Upper Tribunal (UT) zugunsten der Lees (L) hinsichtlich der Höhe der Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz (PRR), die ihnen für den Kapitalgewinn aus dem Verkauf ihres Hauses zustand.
Die Kernfrage betraf die Auslegung des Begriffs „Besitzdauer“ im Hinblick auf die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum (PRR). Familie Lee hatte im Oktober 2010 ein Grundstück erworben, es abgerissen und an derselben Stelle ein neues Haus errichtet, das im März 2013 fertiggestellt wurde. Sie bewohnten das neue Haus bis zum Verkauf im Mai 2014 und erzielten dabei einen erheblichen Gewinn von 550.000 £. Familie Lee machte die Steuerbefreiung für den gesamten Gewinn geltend, während die britische Steuerbehörde HMRC argumentierte, dass die Steuerbefreiung auf den Zeitraum von März 2013 bis Mai 2014 beschränkt sein sollte, da das Haus nur in diesem Zeitraum existierte.
Das Gericht prüfte beide Argumente und fand widersprüchliche Beweise. Letztendlich entschied es jedoch zugunsten der Familie Lee und erklärte deren Auslegung des Begriffs „Besitzdauer“ für korrekt. Das Gericht stellte fest, dass die Besitzdauer für Zwecke der Grunderwerbsteuerbefreiung (PRR) mit der Bezugsfertigkeit einer Immobilie beginnt. Da die Familie Lee das neue Haus ab März 2013 bewohnte, war der gesamte Kapitalgewinn für die Grunderwerbsteuerbefreiung qualifiziert und somit nicht steuerpflichtig.
Dieses Urteil schafft einen Präzedenzfall für Personen, die ein Grundstück erwerben, darauf ein Wohnhaus errichten und es als Hauptwohnsitz nutzen. Laut UT beginnt die Eigentumsdauer für die Berechnung der PRR-Steuer mit der Bezugsfertigkeit des Grundstücks, wodurch der Zeitraum vor Baubeginn unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung legt nahe, dass bei einem Grundstückskauf und dem späteren Bau eines Wohnhauses die PRR-Eigentumsdauer mit der Bezugsfertigkeit des Grundstücks beginnt.
Wie oben dargestellt, kann dies ein komplexes Steuergebiet sein. Wenn Sie ein ähnliches Projekt planen, vergewissern Sie sich, dass Sie unter Ihren Umständen Anspruch auf die PRR-Förderung haben.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte – UK Landlord Tax
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
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