Tage
Stunden
Minuten Min
Sek .
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Besitzen Sie eine möblierte Ferienwohnung, stehen Ihnen wichtige Steueränderungen bevor, die Ihre zukünftigen Erträge erheblich beeinflussen könnten. Im Frühjahrsbudget 2024 kündigte die Regierung an, dass die Regelung für möblierte Ferienwohnungen (FHL) ab April 2025 abgeschafft wird – womit eine Reihe langjähriger Steuervorteile wegfallen.
Wir unterstützen bereits viele unserer Kunden bei ihrer Zukunftsplanung. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten.
Ab dem 6. April 2025 (bzw. dem 1. April 2025 für Kapitalgesellschaften) werden Ferienwohnungen nicht mehr steuerlich begünstigt (Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer). Sie werden stattdessen nach denselben Regeln wie reguläre Mietobjekte besteuert.
Das bedeutet, dass eine Reihe günstiger Maßnahmen über Nacht wegfallen werden.
Für Immobilien, die auf den Namen einer Privatperson eingetragen sind, können Sie derzeit die Hypothekenzinsen vollständig von Ihren Ferienvermietungseinnahmen abziehen. Ab April 2025 wird dies auf den Grundsteuersatz von 20 % beschränkt, analog zu anderen privaten Vermietern. Für Steuerzahler mit höherem oder Spitzensteuersatz bedeutet dies eine deutliche Reduzierung der Steuerentlastung.
Derzeit unterliegt der Verkauf einer qualifizierten Ferienimmobilie dem 10%igen Kapitalertragsteuersatz gemäß BADR auf die ersten 1 Million Pfund an lebenslangen Gewinnen. Dies gilt ab dem 6. April 2025 nicht mehr. Stattdessen findet der reguläre Kapitalertragsteuersatz für Wohnimmobilien (derzeit auf 24 % gesenkt) Anwendung.
Es wird auch keine Möglichkeit geben, in neue Geschäftsanlagen übertragen
Sie können künftig keine Investitionszulagen mehr für Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Umbauten geltend machen. Künftig sind nur noch die Kosten für den Ersatz von Haushaltsgegenständen abzugsfähig.
Bestehende Kapitalabschreibungspools können weiterhin im Laufe der Zeit abgeschrieben werden, aber nach dem Ende der Regelung können keine neuen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Aktuell gelten Gewinne aus einer Ferienwohnung als „relevante Einkünfte“ für Rentenbeiträge. Ab April 2025 ist dies nicht mehr der Fall, was die Höhe Ihrer Rentenbeiträge und die Möglichkeit, Steuervorteile zu erhalten, einschränken kann.
Nach den aktuellen FHL-Regeln können Ehepaare ihr Einkommen unabhängig von der zugrunde liegenden Eigentümerstruktur auf die steuerlich günstigste Weise aufteilen.
Ab dem 6. April 2025 entfällt diese Flexibilität. Die Gewinne werden standardmäßig 50:50 aufgeteilt, es sei denn:
⚠️ Wichtig : Das Formular muss nach dem 5. April 2025 unterschrieben und bis zum 6. Mai 2025 eingegangen sein. HMRC akzeptiert keine rückdatierten Formulare.
Wenn Sie planen, Ihre Familienheimversicherung zu verkaufen oder an ein Familienmitglied zu übertragen, beachten Sie bitte die neuen Missbrauchsbekämpfungsregeln:
Die Situation jedes Vermieters ist anders, aber hier sind einige praktische Schritte, die Sie in Betracht ziehen sollten:
Die Änderungen der FHL-Steuer zählen zu den bedeutendsten Reformen der Grundsteuer seit Jahren. Es bleibt zwar noch Zeit zu handeln, doch das Zeitfenster schließt sich schnell. Eine frühzeitige Planung kann Ihnen erhebliche Steuern sparen und unerwünschte Folgen in der Zukunft vermeiden.
Wenn Sie eine individuelle Beratung darüber wünschen, wie sich diese Änderungen auf Sie auswirken und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, helfen wir Ihnen gerne.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit unserem Team und lassen Sie uns sicherstellen, dass Sie vor dem Stichtag im April 2025 optimal aufgestellt sind.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA