Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Große Steueränderungen für möblierte Ferienwohnungen stehen bevor – Was Sie wissen müssen

Besitzen Sie eine möblierte Ferienwohnung, stehen Ihnen wichtige Steueränderungen bevor, die Ihre zukünftigen Erträge erheblich beeinflussen könnten. Im Frühjahrsbudget 2024 kündigte die Regierung an, dass die Regelung für möblierte Ferienwohnungen (FHL) ab April 2025 abgeschafft wird – womit eine Reihe langjähriger Steuervorteile wegfallen.

Wir unterstützen bereits viele unserer Kunden bei ihrer Zukunftsplanung. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten.

Was ändert sich?

Ab dem 6. April 2025 (bzw. dem 1. April 2025 für Kapitalgesellschaften) werden Ferienwohnungen nicht mehr steuerlich begünstigt (Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer). Sie werden stattdessen nach denselben Regeln wie reguläre Mietobjekte besteuert.

Das bedeutet, dass eine Reihe günstiger Maßnahmen über Nacht wegfallen werden.

Wichtige Steuervorteile werden abgeschafft

  • Entlastung bei Hypothekenzinsen

Für Immobilien, die auf den Namen einer Privatperson eingetragen sind, können Sie derzeit die Hypothekenzinsen vollständig von Ihren Ferienvermietungseinnahmen abziehen. Ab April 2025 wird dies auf den Grundsteuersatz von 20 % beschränkt, analog zu anderen privaten Vermietern. Für Steuerzahler mit höherem oder Spitzensteuersatz bedeutet dies eine deutliche Reduzierung der Steuerentlastung.

  • Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (BADR)

Derzeit unterliegt der Verkauf einer qualifizierten Ferienimmobilie dem 10%igen Kapitalertragsteuersatz gemäß BADR auf die ersten 1 Million Pfund an lebenslangen Gewinnen. Dies gilt ab dem 6. April 2025 nicht mehr. Stattdessen findet der reguläre Kapitalertragsteuersatz für Wohnimmobilien (derzeit auf 24 % gesenkt) Anwendung.

Es wird auch keine Möglichkeit geben, in neue Geschäftsanlagen übertragen

  • Kapitalzulagen

Sie können künftig keine Investitionszulagen mehr für Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Umbauten geltend machen. Künftig sind nur noch die Kosten für den Ersatz von Haushaltsgegenständen abzugsfähig.

Bestehende Kapitalabschreibungspools können weiterhin im Laufe der Zeit abgeschrieben werden, aber nach dem Ende der Regelung können keine neuen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

  • Berechtigung zur Rentenbeitragszahlung

Aktuell gelten Gewinne aus einer Ferienwohnung als „relevante Einkünfte“ für Rentenbeiträge. Ab April 2025 ist dies nicht mehr der Fall, was die Höhe Ihrer Rentenbeiträge und die Möglichkeit, Steuervorteile zu erhalten, einschränken kann.

Gemeinsames Eigentum: Änderungen bei der Gewinnverteilung

Nach den aktuellen FHL-Regeln können Ehepaare ihr Einkommen unabhängig von der zugrunde liegenden Eigentümerstruktur auf die steuerlich günstigste Weise aufteilen.

Ab dem 6. April 2025 entfällt diese Flexibilität. Die Gewinne werden standardmäßig 50:50 aufgeteilt, es sei denn:

  • Sie besitzen die Immobilie zu ungleichen Anteilen, und
  • Sie reichen das Formular 17 innerhalb von 60 Tagen nach der Unterzeichnung bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) ein, zusammen mit Nachweisen (z. B. einer Treuhanderklärung), aus denen die Aufteilung des Eigentums hervorgeht.

⚠️ Wichtig : Das Formular muss nach dem 5. April 2025 unterschrieben und bis zum 6. Mai 2025 eingegangen sein. HMRC akzeptiert keine rückdatierten Formulare.

Regeln gegen das Vorwegnehmen

Wenn Sie planen, Ihre Familienheimversicherung zu verkaufen oder an ein Familienmitglied zu übertragen, beachten Sie bitte die neuen Missbrauchsbekämpfungsregeln:

  • Verträge, die nach dem 6. März 2024 , aber erst nach dem 5. April 2025 , können nicht von den Erleichterungen gemäß BADR, Rollover oder Holdover profitieren, insbesondere wenn es sich um eine Transaktion zwischen verbundenen Parteien handelt.

Was sollten Sie jetzt tun?

Die Situation jedes Vermieters ist anders, aber hier sind einige praktische Schritte, die Sie in Betracht ziehen sollten:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie noch als FHL (Ferienwohnung) in Frage kommt
    . Um sich zu qualifizieren, muss die Immobilie folgende Kriterien erfüllen:
  • Mindestens 210 Tage im Jahr zur Vermietung verfügbar, und
  • Tatsächlich sollte es mindestens 105 dieser Tage dauern.
  • Erwägen Sie Kapitalverbesserungen vor April 2025.
    Wenn Sie geplant hatten, Ihre Immobilie zu modernisieren, könnten Sie durch Investitionen jetzt von Kapitalvergünstigungen profitieren, bevor die Frist abläuft.
  • Planen Sie Ihren Ausstieg sorgfältig.
    Wenn Sie darüber nachdenken, die Immobilie zu verkaufen oder zu verschenken, kann es steuerlich günstiger sein, dies vor dem Stichtag im April 2025 zu tun – insbesondere wenn Sie die BADR- oder Rollover-Entlastung in Anspruch nehmen möchten.
  • Lassen Sie sich zu Ihrer Eigentümerstruktur beraten.
    Sprechen Sie mit uns über die Aktualisierung Ihrer Eigentumsanteile oder die Einrichtung einer Treuhandvereinbarung, wenn Sie die Einkommensverteilung künftig regeln möchten. Wir kümmern uns auch um die fristgerechte Einreichung des Formulars 17 beim Finanzamt.

Die Änderungen der FHL-Steuer zählen zu den bedeutendsten Reformen der Grundsteuer seit Jahren. Es bleibt zwar noch Zeit zu handeln, doch das Zeitfenster schließt sich schnell. Eine frühzeitige Planung kann Ihnen erhebliche Steuern sparen und unerwünschte Folgen in der Zukunft vermeiden.

Wenn Sie eine individuelle Beratung darüber wünschen, wie sich diese Änderungen auf Sie auswirken und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, helfen wir Ihnen gerne.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit unserem Team und lassen Sie uns sicherstellen, dass Sie vor dem Stichtag im April 2025 optimal aufgestellt sind.

Simon Thandi

Verwandte Blogbeiträge

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA