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Im Zusammenhang mit Einkünften aus der kurzfristigen Vermietung von Immobilien hat die britische Steuerbehörde HMRC kürzlich eine Briefkampagne gestartet, bei der ein Leserbrief an viele gerichtet wird (One to Many, OTM).
In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen der britischen Steuerbehörde (HMRC) darauf hindeuten, dass die betreffende Person möglicherweise Einkünfte aus kurzfristigen Vermietungen erzielt und diese der HMRC nicht gemeldet hat. Daher ist es möglich, dass sie Steuern auf diese Einkünfte schuldet. Aus diesem Grund wird sie gebeten, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens eine „Bescheinigung über ihre Steuersituation“ auszufüllen und das Kästchen anzukreuzen, das ihre aktuelle Steuersituation am besten beschreibt.
Die britische Steuerbehörde HMRC empfiehlt, dass Steuerzahler, die bisher nicht deklarierte Einkünfte haben, diese über den von HMRC bereitgestellten digitalen Offenlegungsdienst (DDS) offenlegen. Je nach den individuellen Umständen des Steuerzahlers können jedoch auch andere, geeignetere Vorgehensweisen infrage kommen, beispielsweise die Richtlinie 9 des Verhaltenskodex bei Betrugsverdacht.
Eine Kopie der Schreiben wurde auch an den Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen gesendet, sofern dieser einen solchen hat.
Hier finden Sie einen Entwurf des Schreibens der britischen Steuerbehörde HMRC, der Ihnen als Referenz dient (er wurde so angepasst, dass er nicht als exaktes Wortbeispiel zu verstehen ist):
Unseren Unterlagen zufolge haben Sie möglicherweise Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung von Immobilien erzielt, ohne uns dies mitzuteilen. Daraus könnte eine Steuerpflicht entstehen.
Was Sie jetzt tun müssen
Wir bitten Sie, die beigefügte Steuerbescheinigung auszufüllen und uns bis [Datum einfügen (30 Tage im Voraus)] zurückzusenden. So können wir Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten rechtzeitig unterstützen.
Wenn Sie Einkünfte haben, müssen Sie uns diese mitteilen
Bitte kreuzen Sie beim Ausfüllen des beigefügten Zertifikats das Kästchen neben Aussage 1 an. Bis zum oben genannten Datum müssen Sie das Zertifikat an die oben in diesem Schreiben angegebene Adresse senden.
Zusätzlich benötigen wir Ihre Mithilfe bei der Nutzung unseres Online-Dienstes zur digitalen Offenlegung, um uns mitzuteilen, dass Sie diese Einkünfte offenlegen müssen. Um auf den Offenlegungsdienst der britischen Steuerbehörde (HMRC) zuzugreifen, gehen Sie auf GOV.UK und suchen Sie nach „HMRC: Offenlegungsdienst“. Für den Zugriff auf das Government Gateway benötigen Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort. Falls Sie noch keine Benutzerkennung besitzen, müssen Sie eine erstellen. Gehen Sie dazu auf GOV.UK und suchen Sie nach „Für Online-Dienste registrieren“. Wählen Sie anschließend unter „Für Online-Dienste registrieren“ die Option „Für HMRC registrieren“.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung, sobald wir Ihre Steuerbescheinigung erhalten haben. Ab dem Datum des Empfangs dieser Bestätigung haben Sie 90 Tage Zeit, Ihre Steuerschuld zu berechnen und zu begleichen. Nutzen Sie hierfür bitte unseren digitalen Offenlegungsdienst. Weitere Informationen zur freiwilligen Offenlegung finden Sie auf GOV.UK unter dem Suchbegriff „freiwillige Offenlegung“.
Wenn Sie kein Einkommen haben, müssen Sie uns dies mitteilen
Bitte kreuzen Sie beim Ausfüllen des beigefügten Zertifikats entweder das Kästchen neben Aussage 2 oder Aussage 3 an. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie das Zertifikat bis zum oben genannten Datum an die oben angegebene Adresse senden.
Wenn Sie auf diesen Brief nicht antworten
Ihre Steuerangelegenheiten könnten Gegenstand einer Untersuchung durch uns sein. Es ist möglich, dass Sie Verzugszinsen und Strafgebühren zahlen müssen, wenn Sie uns Ihre Einkünfte nicht mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf GOV.UK unter dem Suchbegriff „Strafgebühren für verspätete Zahlungen und Harmonisierung der Zinsen“.
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf steuerfreie Zulagen
Durch Steuerfreibeträge können Sie möglicherweise Ihre Mieteinnahmen weniger oder gar nicht versteuern. Ob Sie Anspruch auf diese Freibeträge haben, können Sie auf GOV.UK prüfen, indem Sie nach „Steuerfreibeträge für Miet- und Gewerbeeinkünfte“ suchen.
Weitere Informationen
Da wir verstehen, dass Steuern ein komplexes Thema sein können, möchten wir sicherstellen, dass Sie alles richtig machen, damit wir Ihnen bestmöglich helfen können. Zögern Sie bitte nicht, uns über die Kontaktdaten oben in diesem Schreiben zu kontaktieren, falls Sie Unterstützung benötigen. Sollten wir aktuell eine Anfrage zu einer Ihrer Steuererklärungen bearbeiten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter und teilen Sie ihm mit, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Falls Sie einen professionellen Berater haben, haben wir diesen ebenfalls angeschrieben. Es kann hilfreich sein, Ihrem Steuerberater dieses Schreiben vorzulegen. Sollten Sie derzeit keinen Berater haben, empfiehlt es sich, professionellen Rat einzuholen.
Wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen
Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie gesundheitliche Probleme oder persönliche Umstände haben, die die Kommunikation mit uns erschweren könnten. Wir helfen Ihnen gerne, wo wir können. Weitere Informationen finden Sie auf GOV.UK unter dem Suchbegriff „Hilfe von HMRC bei Bedarf“.
Wichtige Informationen zur Kommunikation per E-Mail
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, beachten Sie bitte, dass E-Mail kein sicheres Kommunikationsmittel ist. Daher besteht das Risiko, dass per E-Mail gesendete Informationen verändert oder von Dritten gelesen werden, bevor sie uns erreichen. Bitte nutzen Sie E-Mail nur dann, um uns zu kontaktieren oder Informationen zu senden, wenn Sie sich der damit verbundenen Risiken bewusst sind. Klicken Sie nicht auf Links in E-Mails und geben Sie keine persönlichen Daten an, wenn Sie Zweifel an der Echtheit der E-Mail von HMRC haben. Sollten Sie vermuten, dass eine E-Mail nicht von uns stammt, leiten Sie diese bitte an unser Phishing-Team unter phishing@hmrc.gov.uk weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kampagnen und Projekte
Die folgenden zusätzlichen Informationen zur Kampagne wurden ebenfalls von HMRC bereitgestellt.
Wir hoffen, Sie fanden dieses Update informativ. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, könnten Sie als Nächstes auch an einem Artikel über die neue Steuerzeitbombe oder über Scharia-konforme Hypotheken .
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA