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Es dürften zahlreiche Steuerzahler geben, die Schreiben bezüglich ihrer Beteiligung an Hybrid-LLPs erhalten haben und nun unsicher sind, wie es weitergehen soll, insbesondere angesichts der von der britischen Steuerbehörde
HMRC gesetzten Frist zum 31. Januar 2024 für die Meldung der Teilnehmer. Während der Anbieter der in den Fokus gerückten Planungslösung, Less Tax for Landlords, seinen Kunden Sicherheit vermitteln wird
, werden einige Teilnehmer die Vereinbarungen einfach auflösen wollen. Diese Teilnehmer werden sich fragen, welche Kosten für den Ausstieg aus der
Planung und die Abwicklung mit der HMRC anfallen könnten.
Der erste Schritt besteht darin, die voraussichtlichen Steuervorteile zu ermitteln, die sich aus der Planung ergeben:
Vermeidung von Einschränkungen bei der Hypothekenzinsentlastung für Steuerzahler mit hohem Einkommen.
Niedrigere Steuersätze auf Gewinne
Niedrigere Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe.
Niedrigere Erbschaftsteuer auf Immobilien in einem Nachlass.
Die nächste Analyse besteht also darin, zu entscheiden, welche der vier oben genannten Steuervorteile auf eine oder mehrere Personen zutreffen, die die Hybrid-LLP-Planung genutzt haben:
1. Wurde eine Hypothekenzinsbefreiung beantragt und falls ja, ergab sich dadurch ein Steuervorteil?
2. Führte die Einbeziehung eines Unternehmens als Gesellschafter in die LLP zu einer geringeren Gewinnsteuer?
3. Wurde seit der Gründung der Struktur Vermögen verkauft und führte die Neubewertung zu einer geringeren Kapitalertragsteuerbelastung?
4. Ist eine Person verstorben und führte die anschließende Beantragung einer Befreiung von der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen zu einer geringeren Erbschaftsteuerbelastung?
Es ist wahrscheinlich, dass in den meisten Fällen die Punkte 1 und 2 zutreffen und seltener die Punkte 3 und 4. Nachdem
die Teilnehmer (oder ihre Berater) ihre Absicht mitgeteilt haben, die Verbindlichkeiten auf der Grundlage zu begleichen, dass die Hybrid-LLP-Planung nicht funktioniert, benötigen sie eine grobe Vorstellung von der Höhe der voraussichtlichen Verbindlichkeiten. Unklar ist derzeit, ob hohe Vergleichszahlungen – beispielsweise über 100.000 £ –
als Betrug gelten könnten und ob Berater daher die Nutzung der Vertragsoffenlegungseinrichtung/des Verhaltenskodex 9 in Betracht ziehen sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die britische Steuerbehörde HMRC noch an
der Regelung der Fälle zu arbeiten und ist offen für Vorschläge von Steuerzahlern und ihren Beratern.
Es ist klar, dass der potenzielle Betrugsaspekt überwacht und gegebenenfalls angemessen behandelt werden muss, da sich unser Verständnis der Vorgehensweise der britischen Steuerbehörde (HMRC) bei der Beilegung von Steuerfällen weiterentwickelt. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Fähigkeit der Steuerzahler, die Vergleichszahlungen zu leisten. Gemäß der üblichen Praxis der HMRC wird diese zunächst die Bestandteile des Vergleichs (Steuern, Zinsen und Strafen) ermitteln und anschließend die Zahlungsmodalitäten besprechen.
Ratenzahlungen können zwar eine Möglichkeit zur Begleichung von Steuerschulden gegenüber der britischen Steuerbehörde (HMRC) sein, die HMRC erwartet jedoch in erster Linie, dass Steuerzahler alle Möglichkeiten zur Begleichung des fälligen Betrags ausschöpfen, bevor sie einer Zahlungsaufschubvereinbarung zustimmen. Dies schließt den Verkauf von Immobilien und/oder die Aufnahme von Krediten ein.
Jede Einigung wird voraussichtlich eine Anrechnung der von einem Gesellschafter der LLP gezahlten Steuern beinhalten. Für diejenigen, die eine Einigung anstreben und die Planung abschließen möchten, gibt es einen klaren Weg, der jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden sein wird. Alternativ kann man daran festhalten, dass die Planung wirksam ist und ihre Ziele erreicht. Dies wird zweifellos mehrere Jahre der Ungewissheit mit sich bringen.
Falls Sie weitere Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk oder telefonisch unter 01902 711370.Ein erstes Kennenlerngespräch ist selbstverständlich kostenlos.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
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UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
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