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Beim Verkauf eines Eigenheims ist der erzielte Gewinn – vorbehaltlich bestimmter Regeln hinsichtlich Größe und Nutzung – in der Regel von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist in Abschnitt 222 des TCGA 1992 (Tax Cuts and Gas Act 1992) gesetzlich geregelt
Erleichterungen bei der Veräußerung von Privatwohnungen
In manchen Fällen kann Unklarheit darüber bestehen, ob eine bestimmte Wohnung der „einzige oder Hauptwohnsitz“ ist, z. B. wenn mehrere Wohnungen vorhanden sind. Wenn mehrere Immobilien unter § 222 fallen, kann die betreffende Person wählen, welche davon für die Zwecke der Steuererleichterung als einziger oder Hauptwohnsitz gelten soll. Die Frist für die Wahl einer bestimmten Immobilie beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem beide Immobilien die Voraussetzungen für die Steuererleichterung erfüllen. Die Wahl bleibt bis zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte gültig: dem Zeitpunkt, an dem sich die Wohnsituation der Person ändert, oder dem Zeitpunkt, ab dem eine Änderung der ursprünglichen Mitteilung Anwendung findet.
Außer in Fällen, in denen ein Wohnsitz vermutet wird – siehe unten:
Es ist erforderlich, dass die Immobilie bewohnt ist. Liegt keine gültige Mitteilung vor, ermittelt die britische Steuerbehörde HMRC anhand der Sachlage, welche Immobilie der einzige oder Hauptwohnsitz ist. Das HMRC-Handbuch zur Kapitalertragsteuer (CGT) enthält eine hilfreiche Checkliste mit den Punkten, die bei der Feststellung der Nutzung berücksichtigt werden.
Besitzt eine Einzelperson oder ein rechtmäßig verheiratetes Paar tatsächlich mehr als eine Immobilie, die als privater Wohnsitz gilt, so bietet die Möglichkeit, festzulegen, welche Immobilie der einzige oder Hauptwohnsitz im Sinne des Gesetzes über den privaten Wohnsitz ist, eine nützliche Planungsmöglichkeit.
Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Feststellung Ihres Anspruchs auf die Steuerbefreiung für den privaten Wohnsitz benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – UK Landlord Tax
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA