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Kapitalertragsteuer und einziger oder Hauptwohnsitz

Beim Verkauf eines Eigenheims ist der erzielte Gewinn – vorbehaltlich bestimmter Regeln hinsichtlich Größe und Nutzung – in der Regel von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist in Abschnitt 222 des TCGA 1992 (Tax Cuts and Gas Act 1992) gesetzlich geregelt

Erleichterungen bei der Veräußerung von Privatwohnungen

  • Dieser Abschnitt gilt für einen Gewinn, der einer natürlichen Person zufließt, soweit er auf die Veräußerung eines Wohnhauses oder eines Teils eines Wohnhauses zurückzuführen ist, das zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Besitzzeit ihr einziger oder Hauptwohnsitz war oder ist.

In manchen Fällen kann Unklarheit darüber bestehen, ob eine bestimmte Wohnung der „einzige oder Hauptwohnsitz“ ist, z. B. wenn mehrere Wohnungen vorhanden sind. Wenn mehrere Immobilien unter § 222 fallen, kann die betreffende Person wählen, welche davon für die Zwecke der Steuererleichterung als einziger oder Hauptwohnsitz gelten soll. Die Frist für die Wahl einer bestimmten Immobilie beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem beide Immobilien die Voraussetzungen für die Steuererleichterung erfüllen. Die Wahl bleibt bis zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte gültig: dem Zeitpunkt, an dem sich die Wohnsituation der Person ändert, oder dem Zeitpunkt, ab dem eine Änderung der ursprünglichen Mitteilung Anwendung findet.

Außer in Fällen, in denen ein Wohnsitz vermutet wird – siehe unten:

  • S222(8) TCGA92, wenn eine Person derzeit in einer berufsbedingten Unterkunft wohnt, 
  • S223(3) TCGA92 während bestimmter Abwesenheitszeiten, 
  • S223ZA TCGA92 gilt für Veräußerungen ab dem 6. April 2020, wenn es zu einer Verzögerung beim Bezug des Wohnsitzes kommt. Veräußerungen vor diesem Datum werden gemäß ESC D49 behandelt
  • § 225B TCGA92, der die Übertragung des ehelichen Wohnsitzes oder eines Anteils daran an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner nach einer Trennung regelt, gilt für Veräußerungen ab dem 6. April 2009. Veräußerungen vor diesem Datum werden gemäß ESC D6 behandelt.

Es ist erforderlich, dass die Immobilie bewohnt ist. Liegt keine gültige Mitteilung vor, ermittelt die britische Steuerbehörde HMRC anhand der Sachlage, welche Immobilie der einzige oder Hauptwohnsitz ist. Das HMRC-Handbuch zur Kapitalertragsteuer (CGT) enthält eine hilfreiche Checkliste mit den Punkten, die bei der Feststellung der Nutzung berücksichtigt werden.

  • Wie sieht für jedes Wohnhaus der zeitliche Ablauf vom Erwerb bis zur Veräußerung aus? Wann wurde das Wohnhaus erstmals und zuletzt als Wohnsitz genutzt? Gegebenenfalls müssen auch Zeiträume vor der ersten oder nach der letzten Nutzung berücksichtigt werden, z. B. wenn die betreffende Person in einer anderen Immobilie wohnte.
  • Wenn die Person verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wo hat die Familie ihren Hauptwohnsitz? Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die zusammenleben, dürfen nur einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
  • Gibt es Wohnhäuser, die sich im Alleineigentum des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners befinden und ebenfalls berücksichtigt werden müssen?
  • Sind Größe und Lage des Wohnhauses entsprechend der Familiengröße und dem Lebensstil der Familie als Hauptwohnsitz geeignet?
  • Wie viele Zimmer gibt es?
  • Wie war es eingerichtet?
  • Falls die Person Kinder hat, wo sind diese zur Schule gegangen?
  • Wo befand sich der Arbeitsplatz der betreffenden Person? Wo befand sich der Arbeitsplatz ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners?
  • Wo war die Person bei einem Arzt/Zahnarzt registriert?
  • An welchem ​​Wohnsitz waren die betreffende Person und ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner zur Wahl angemeldet?
  • Welche Adresse wurde für die Korrespondenz verwendet?
  • Banken und Bausparkassen
  • Kreditkarten
  • Stromrechnungen
  • HMRC und andere Regierungsbehörden
  • An welcher Adresse war das Fahrzeug der Person zugelassen und versichert?
  • Welche Adresse war der Hauptwohnsitz für die Gemeindesteuer? Gab es Befreiungen von der Gemeindesteuer, beispielsweise weil das Wohnhaus unbewohnbar war oder es sich um einen Zweitwohnsitz handelte?
  • Lässt die Verbrauchsrechnung darauf schließen, dass das Objekt als Hauptwohnsitz der Person und ihrer Familie genutzt wurde?

Besitzt eine Einzelperson oder ein rechtmäßig verheiratetes Paar tatsächlich mehr als eine Immobilie, die als privater Wohnsitz gilt, so bietet die Möglichkeit, festzulegen, welche Immobilie der einzige oder Hauptwohnsitz im Sinne des Gesetzes über den privaten Wohnsitz ist, eine nützliche Planungsmöglichkeit.  

Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Feststellung Ihres Anspruchs auf die Steuerbefreiung für den privaten Wohnsitz benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – UK Landlord Tax

Simon Thandi

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