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Ein Leitfaden für Vermieter zu den Handels- und Immobilienzulagen

Die Freibeträge von 1.000 £ für Gewerbe und Immobilien können eine einfache Möglichkeit sein, die Steuer auf geringe Einkünfte zu reduzieren – die Regeln sind jedoch komplexer, als viele annehmen. Ob Sie nur gelegentliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder bescheidene Mieteinnahmen erzielen: Wenn Sie die Funktionsweise dieser Freibeträge verstehen, können Sie die steuerlich günstigste Option wählen.

Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Regeln, Einschränkungen und praktischen Überlegungen für Vermieter.

Was sind die Freibeträge von 1.000 £?

Es gibt zwei separate Freibeträge von jeweils 1.000 £:
– den Handelsfreibetrag
– den Immobilienfreibetrag

Wenn Ihr Bruttoeinkommen aus einer der beiden Quellen 1.000 £ nicht übersteigt, müssen Sie sich nicht für die Selbstveranlagung registrieren und keine Steuern auf dieses Einkommen zahlen.

Sie können diese Behandlung ablehnen, wenn Sie einen Verlust geltend machen möchten. Diese Entscheidung muss bis zum ersten Jahrestag des 31. Januar nach Ende des Steuerjahres getroffen werden.

Übersteigt Ihr Einkommen 1.000 £, müssen Sie sich für die Selbstveranlagung anmelden und entscheiden, ob Sie den Freibetrag von 1.000 £ abziehen oder Ihre tatsächlich anrechenbaren Ausgaben geltend machen. Beides ist nicht möglich, und Sie dürfen den Freibetrag nicht nutzen, um einen Verlust zu erzeugen.

Jeder Freibetrag wird einzeln geltend gemacht und gilt für ein bestimmtes Steuerjahr.

Die Handelsvergütung erklärt

Der Gewerbefreibetrag gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sonstige Einkünfte. Sie können den Freibetrag auf verschiedene Einkunftsquellen aufteilen, jedoch kann nur ein Gewerbefreibetrag pro Jahr geltend gemacht werden.

Wenn Sie die Handelszulage nicht nutzen können

– Einkünfte aus einer Handelspartnerschaft
– Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern
– Wenn Sie bereits steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben
– Wenn Sie Einkünfte von Ihrem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber Ihres Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners erhalten
– Zahlungen von einer Kapitalgesellschaft, an der Sie beteiligt sind
– Einnahmen nach Beendigung der selbstständigen Tätigkeit
– SEISS-Zuschüsse

Einige Einnahmen aus Kryptowährungen können als sonstige Einkünfte behandelt werden, was bedeutet, dass die Handelsfreigrenze Anwendung finden kann.

Die Immobilienfreigrenze erklärt

Der Immobilienfreibetrag ermöglicht steuerfreie Einkünfte von bis zu 1.000 £ aus Immobilien im Vereinigten Königreich oder im Ausland. Sie können den Freibetrag auf Ihre verschiedenen Immobilieneinkünfte verteilen, jedoch nicht zur Erzeugung eines Verlustes nutzen.

Wenn Sie die Immobilienfreigrenze nicht nutzen können

– Einkünfte, für die die Zimmervermietungsbefreiung gilt
– Einkünfte aus Immobilienvermögen aus einer Personengesellschaft (es sei denn, es handelt sich um gemeinsames Eigentum außerhalb einer Personengesellschaft)
– Einkünfte, für die Sie eine Steuerermäßigung für nicht abzugsfähige Zinsen erhalten
– Ausschüttungen aus einem zugelassenen Investmentfonds oder REIT
– Einkünfte aus einer Kapitalgesellschaft, an der Sie beteiligt sind

Ausgenommen sind auch Angestellte und Geschäftsführer, die von ihrem Arbeitgeber Miete oder eine Homeoffice-Pauschale erhalten.

Aufzeichnungen sind nach wie vor wichtig

Auch wenn Ihr Einkommen unter dem Freibetrag von 1.000 Pfund liegt und keine Steuern anfallen, müssen Sie dennoch genaue Aufzeichnungen über die erhaltenen Einkünfte führen.

Sollten Sie die Pauschale geltend machen oder die Ausgaben abziehen?

Die Antwort hängt von Ihren Umständen ab. Für manche Vermieter ist die Pauschale von 1.000 £ ein klarer Vorteil. Für andere – insbesondere solche mit Hypothekenzinsbeschränkungen, gemischten Einkommensquellen oder bestimmten Unternehmensstrukturen – kann die Geltendmachung der tatsächlichen Ausgaben vorteilhafter sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Option steuerlich am günstigsten ist, kann Ihnen unser spezialisiertes Steuerteam für Vermieter bei der richtigen Entscheidung helfen.

Simon Thandi

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