Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht: Was Sie wissen müssen

Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zur Förderung der Unternehmenstransparenz (Economic Crime and Corporate Transparency Act) durchläuft Companies House derzeit einen umfassenden Umstrukturierungsprozess. Einige Änderungen sollen ab März 2024 eingeführt werden, andere werden in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen, über die Sie Bescheid wissen sollten:

  • Zur Identitätsprüfung müssen alle neuen und bestehenden Direktoren, Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs) und diejenigen, die im Namen von Unternehmen Informationen einreichen, ihre Identität beim Companies House nachweisen.
  • Erweiterte Befugnisse zur Überprüfung fehlerhafter Informationen und zur Entfernung falscher, irreführender oder beleidigender Informationen, die bei ihnen eingereicht wurden.
  • Strengere Regeln für Firmennamen und eingetragene Geschäftsadressen
  • Neue rechtmäßige Zweckangaben

Was bedeuten diese Änderungen für Ihr Unternehmen?

Die oben genannten Änderungen werden einen erheblichen Einfluss auf Ihre Interaktion mit Companies House haben. Allerdings bringen diese Änderungen auch einige Vorteile mit sich, darunter mehr Vertrauen und Legitimität in die bei Companies House gespeicherten Informationen.

Es werden sich jedoch einige Herausforderungen aufgrund dieser Änderungen ergeben, darunter:

  • Identitätsprüfung beim Companies House und Bereitstellung zusätzlicher Informationen zur Unterstützung Ihrer Einreichungen.
  • Alle Anfragen und Aufforderungen von Companies House müssen umgehend bearbeitet werden.
  • Die Einhaltung neuer Regeln und die Folgen der Nichteinhaltung.

Wie können Sie sich auf diese Veränderungen vorbereiten?

  • Prüfen Sie, ob die bei Companies House gespeicherten Daten korrekt sind und den neuen Bestimmungen entsprechen.
    Sollten Sie Hilfe bei der Aktualisierung Ihrer Daten bei Companies House benötigen, kontaktieren Sie uns bitte – UK Landlord Tax.
  • Überprüfen Sie Ihre Ausweisdokumente, wie z. B. Ihren Reisepass oder Führerschein, und vergewissern Sie sich, dass sie gültig und aktuell sind.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine aktive und sichere E-Mail-Adresse und Telefonnummer verfügen, um Benachrichtigungen und Mitteilungen von Companies House zu erhalten.

Wenn Sie mehr über die bevorstehenden Änderungen erfahren möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link: Companies House (blog.gov.uk)

Sie können sich auch direkt an Companies House wenden, wenn Sie Bedenken haben, wie sich diese Änderungen auf Sie und Ihr Unternehmen auswirken werden.

Simon Thandi

Verwandte Blogbeiträge

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA