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Dubai hat sich zu einem äußerst beliebten Ziel für Briten entwickelt, die dort Karrierechancen, einen hohen Lebensstandard und natürlich ein günstiges Steuersystem suchen. Die VAE erheben keine Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer oder Erbschaftsteuer und zählen damit zu den attraktivsten Orten weltweit für Expats.
Ein Umzug nach Dubai entbindet Sie jedoch nicht automatisch von Ihren britischen Steuerpflichten. Wenn Sie Großbritannien dauerhaft oder für längere Zeit verlassen, müssen Sie sicherstellen, dass die britische Steuerbehörde (HMRC) ordnungsgemäß informiert ist und dass Sie die steuerlichen Regelungen für Ihr hier verbleibendes Einkommen und Vermögen verstehen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über Steuern in Dubai, Ihre steuerliche Situation in Großbritannien nach Ihrem Umzug und die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, falls Sie jemals zurückkehren möchten.
Einer der Hauptgründe für einen Umzug nach Dubai ist die fehlende Einkommensteuer. Ob angestellt oder selbstständig – in Dubai zahlen Sie keine Einkommensteuer auf Ihr Einkommen.
Allerdings gibt es noch einige andere Steuern und Gebühren, die zu beachten sind:
Obwohl Dubai oft als „steuerfrei“ bezeichnet wird, ist es genauer zu sagen, dass es keine Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer gibt.
Wenn Sie Großbritannien verlassen, ist es wichtig, die britische Steuerbehörde HMRC über Ihren Wohnsitzwechsel zu informieren:
In vielen Fällen kommen Sie möglicherweise auch für die sogenannte Split-Year-Behandlung in Frage, was bedeutet, dass Sie in Großbritannien nur auf einen Teil des Steuerjahres, bevor Sie das Land verlassen haben, Steuern auf Ihr weltweites Einkommen zahlen.
Sobald Sie gemäß dem Statutory Residence Test als nicht in Großbritannien ansässig gelten, zahlen Sie in Großbritannien nur noch Steuern auf Einkünfte aus britischen Quellen. Gängige Beispiele hierfür sind:
Einkünfte, die Sie in Dubai erzielen, werden in Großbritannien nicht besteuert, sofern Sie korrekt als Nichtansässiger eingestuft werden.
Für viele im Ausland lebende Briten stellt der Besitz von Immobilien in Großbritannien weiterhin ein wichtiges steuerliches Risiko dar:
Selbst wenn Sie Großbritannien verlassen, können Sie für Erbschaftssteuerzwecke weiterhin als in Großbritannien ansässig gelten.
Sie gelten als im Vereinigten Königreich ansässig, wenn:
Bei Wohnsitz im Vereinigten Königreich unterliegt Ihr weltweites Vermögen der britischen Erbschaftsteuer in Höhe von 40 % über dem Freibetrag (325.000 £).
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Großbritannien haben, unterliegen nur Ihre in Großbritannien befindlichen Vermögenswerte (wie Immobilien oder Bankkonten) der Erbschaftsteuer.
Der Verlust des Wohnsitzes im Ausland bedeutet nicht, dass man Großbritannien nicht mehr besuchen kann – es gibt jedoch Einschränkungen:
Bei Überschreitung der Tages-/Verbindungsgrenzen riskieren Sie, wieder in Großbritannien ansässig zu werden und auf Ihr weltweites Einkommen besteuert zu werden.
Kehrt man innerhalb von fünf Jahren nach der Ausreise nach Großbritannien zurück, können die Regelungen für vorübergehende Nichtansässigkeit Anwendung finden. Das bedeutet, dass bestimmte Gewinne oder Einkünfte, die man im Ausland während des Auslandsaufenthalts erzielt hat, bei der Rückkehr steuerpflichtig werden können.
Wenn Sie nach fünf Jahren zurückkehren, unterliegen Sie im Allgemeinen keiner britischen Besteuerung von Einkünften und Gewinnen, die Sie während Ihres Nichtansässigenaufenthalts in Dubai erzielt haben.
Bei UK Landlord Tax helfen wir Expats und Vermietern, ihre laufenden Verpflichtungen in Großbritannien zu verstehen, den Sufficient Ties Test zu bestehen und ihre Steuerangelegenheiten während ihres Auslandsaufenthalts effektiv zu planen.
Wenn Sie einen Umzug nach Dubai erwägen oder bereits im Ausland leben und Klarheit über Ihre Steuersituation in Großbritannien benötigen, rufen Sie uns unter 01902 711370 an oder senden Sie eine E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk, um fachkundige Beratung zu erhalten.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA