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Ein Vermietungsgeschäft beginnt mit der Vermietung der ersten Immobilie. Alles, was vor der ersten Vermietung geschieht, gilt als Vorbereitung der Immobilie für die Vermietung und nicht als Teil der Vermietungstätigkeit. Folglich sind alle Kosten, die nach Beginn der Vermietung anfallen, korrekterweise dem Vermietungsgeschäft zuzurechnen.
In den meisten Fällen fallen Kosten vor der ersten Vermietung einer Immobilie an. Auch wenn das Vermietungsgeschäft zum Zeitpunkt des Anfalls dieser Kosten noch nicht begonnen hat, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese Kosten von den zukünftigen Mieteinnahmen abzuziehen.
Die Grundregeln lauten wie folgt:
Die Ausgaben stellen Einnahmen und keine Investitionen dar, z. B. sind die Kosten für den Kauf einer Immobilie oder die Verbesserung einer Immobilie nicht abzugsfähig.
Die Ausgaben müssen innerhalb der sieben Jahre vor Beginn des Vermietungsgeschäfts angefallen sein.
Eine vollständige Liste der Ausgabenarten finden Sie in unserem Leitfaden hier . Dies sind einige der häufigsten Posten, die unter Umständen geltend gemacht werden können:
Hypothekenzinsen : Für die gezahlten Zinsen auf Buy-to-Let-Hypotheken kann eine Steuerermäßigung von 20 % geltend gemacht werden. Diese 20 % gelten für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz, dem höheren Steuersatz und dem Spitzensteuersatz. Bei der Steuerermäßigung für möblierte Ferienwohnungen wird die Ermäßigung mit dem Grenzsteuersatz gewährt, d. h. 20/40/45 %.
Reparaturen und Instandhaltung : Wenn vor der Vermietung Reparaturen am Objekt erforderlich sind, ist dies zulässig, sofern die Arbeiten keine Verbesserung des Objekts darstellen.
Versicherungsprämien : Ein Vermieter muss möglicherweise eine Immobilie vor der Vermietung versichern, und diese Kosten können geltend gemacht werden, z. B. bei einer Gebäude- und Vermieterversicherung.
Maklergebühren : Es kann erforderlich sein, einen Makler mit der Mietersuche zu beauftragen. Diese Ausgaben sind mit den zukünftigen Mieteinnahmen verrechnet.
Grundsteuer und Nebenkosten : Vor der Vermietung einer Immobilie können dem Vermieter Kosten für Grundsteuer, Wasser und andere Nebenkosten entstehen. Diese Kosten sind abzugsfähig.
Werbekosten : Oft ist Werbung notwendig, um Mieter zu gewinnen. Diese Werbekosten sind erstattungsfähig.
Rechts- und Beratungskosten : Sämtliche Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit Mietverträgen oder Buchhaltungsarbeiten sind erstattungsfähig.
Es ist wichtig, alle Belege für die Ausgaben aufzubewahren, um gegebenenfalls einen ordnungsgemäßen Anspruch geltend machen und diesen der britischen Steuerbehörde (HMRC) detailliert darlegen zu können.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben, die vor dem Erhalt der ersten Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie angefallen sind, kann insbesondere für neue Vermieter ein komplexes Steuergebiet sein. Daher ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen und sicherzustellen, dass Ihr Antrag im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt (HMRC) stichhaltig ist.
Bitte kontaktieren Sie uns – UK Landlord Tax, um einen Anruf mit einem unserer Steuerberater zu vereinbaren und die absetzbaren Ausgaben zu besprechen.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
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