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Da die Frist für die Selbstveranlagung am 31. Januar immer näher rückt, ist es ratsam, die Fristen für Anfragen der britischen Steuerbehörde (HMRC) erneut zu prüfen. Diese gesetzlichen Fristen sind sowohl für Steuerzahler als auch für die HMRC von entscheidender Bedeutung, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen
Für Privatpersonen sind die entsprechenden Fristen in Abschnitt 9A des Steuerverwaltungsgesetzes von 1970 festgelegt.
Für Personengesellschaften ist der Paragraph 12AC des Taxes Management Act 1970 maßgeblich.
Unternehmen hingegen müssen auf Anhang 18 Absatz 24 des Finanzgesetzes von 1998 verweisen.
Grundsätzlich beträgt die Frist für die Einleitung einer Prüfung durch die britische Steuerbehörde HMRC zwölf Monate ab dem Datum der Steuererklärung. Wird die Steuererklärung jedoch verspätet eingereicht oder geändert, verlängert sich diese Frist bis zum Quartalstag nach dem Jahrestag der Einreichung, also bis zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli oder 31. Oktober.
Wenn Sie beispielsweise Ihre Einkommensteuererklärung für 2023 am 30. November 2023 beim britischen Finanzamt (HMRC) einreichen, bleibt die Prüfungsfrist bis zum 29. November 2024 geöffnet. Wird die Erklärung für 2023 verspätet eingereicht, beispielsweise am 1. März 2025, verlängert sich die Prüfungsfrist bis zum 31. März 2025, was dem Quartalstag nach dem Einreichungsdatum am 30. April 2024 entspricht.
Hier setzt die Kampagne „Vermietete Immobilien“ an. Wenn Sie Mieteinnahmen aus Immobilien erzielen und diese nicht korrekt oder fristgerecht angegeben haben, riskieren Sie eine Steuerprüfung durch das Finanzamt. Die Kampagne bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Mieteinnahmen zu korrigieren und das Risiko von Strafen oder Zinsen zu minimieren. Für Personen mit solchen Einkünften ist es unerlässlich, diese Regelungen zu kennen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Steuergesetze sicherzustellen und so mögliche Steuerprüfungen und deren Folgen zu vermeiden.
Wenn die britische Steuerbehörde HMRC eine Untersuchung einleitet, muss sie die Rechtsgrundlage dafür klar darlegen. Zwar erfolgen manche Untersuchungen stichprobenartig und ohne konkrete Bedenken, die meisten basieren jedoch auf vorab festgelegten Auswahlkriterien. In solchen Fällen legt die HMRC möglicherweise nicht die genaue Art ihrer Bedenken offen. Für Steuerzahler ist es unerlässlich zu wissen, dass die HMRC über umfangreiche Daten und Informationen verfügt. Da die Connect Systems der HMRC rund 55 Milliarden Datenpunkte enthalten, darunter Informationen aus Quellen wie Kredit- und Debitkartenkonten, dem Grundbuchamt, Airbnb, Immobilienportalen, Google Street View, Grundsteuerunterlagen und dem Wählerverzeichnis, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie Zugriff auf relevante Informationen hat.
Die Liste ist nicht vollständig, da zahlreiche weitere Quellen zu ihrem umfassenden Wissen beitragen. Wenn Sie ein Anfrageschreiben von der britischen Steuerbehörde (HMRC) erhalten, bedeutet dies, dass ihr Informationen vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Steuererklärung aufkommen lassen. Obwohl gelegentlich Fehler entdeckt werden können, sind die Mitarbeiter der HMRC in der Regel gut informiert.
Der Untersuchungsrahmen der britischen Steuerbehörde HMRC ist fest etabliert und wird durch Compliance-Prüfungen gemäß Anhang 36 des Finanzgesetzes ergänzt. Auch wenn die Grenzen zwischen Untersuchungen und Prüfungen mitunter fließend sein können, trägt die Konsultation der einschlägigen Rechtsvorschriften dazu bei, sicherzustellen, dass die HMRC im Rahmen ihrer Befugnisse handelt.
Bevor Sie Ihre Steuererklärung unterschreiben und einreichen, sollten Sie daher unbedingt innehalten und deren Vollständigkeit überprüfen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, eine zweite Meinung einzuholen. Andernfalls könnten sich langwierige Nachforschungen ergeben, die unter Umständen zu Zinsen und Strafen für nicht deklarierte Steuerschulden führen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 01902 711370 oder per E-Mail unter enquiries@uklandlordtax.co.uk, falls Sie Fragen haben oder unsere fachkundige Unterstützung benötigen.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
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UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
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