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Immobilien sind faszinierend, und wer einmal Blut geleckt hat, verspürt oft den Drang, eine zweite, dritte oder noch mehr Immobilien zu erwerben. Wenn Sie sich verstärkt dem Thema Vermietung widmen, sprechen Sie mit uns über Steuerplanung, damit Ihre Anlageerträge vollständig der Einkommensteuer unterliegen. Wir beraten Sie auch gerne zu Erbschaftssteuer, Kapitalertragsteuer und allen anderen finanziellen Aspekten des Besitzes und der Verwaltung von Immobilien.
Die Besteuerung von ausländischen Vermietern ist komplex, da das britische Steuerrecht mit dem anderer Länder interagiert und weiterhin Steuererklärungen in Papierform eingereicht werden müssen. Wenn Sie im Ausland leben, aber Immobilien in Großbritannien besitzen – sei es eine Wohnung oder ein Haus, das Sie während Ihrer Arbeit im Ausland vermieten, oder eine oder mehrere Immobilien, die Sie als ausländischer Investor in Großbritannien erworben haben –, übernehmen wir gerne Ihre Steuererklärung. Unsere Berater stehen Ihnen telefonisch, per Videokonferenz oder E-Mail zu einem für Sie passenden Zeitpunkt zur Verfügung.


Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (Ltd.) zur Verwaltung Ihres Immobilienportfolios gegründet haben, müssen Sie jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt (HMRC) einreichen. Wir können diese Erklärung nicht nur für Sie erstellen, sondern Sie auch steuerlich beraten und dabei alle verfügbaren Steuervorteile berücksichtigen, um Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA