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Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Steuerberatung für Vermieter
mit einer, mehreren
oder mehr Immobilien.

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MENSCHEN, DIE IMMOBILIEN LIEBEN

Wem wir helfen

Vermieter von Einzelimmobilien

Wenn Sie zum ersten Mal, gelegentlich oder zufällig eine Wohnung oder ein Haus vermieten, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, um diese zusätzlichen Einnahmen dem Finanzamt (HMRC) zu melden. Unser Service für Vermieter-Steuererklärungen, bereits ab 175 £ zzgl. MwSt., gibt Ihnen die Gewissheit, dass alles korrekt und fristgerecht erledigt wird. Wir beantragen alle Ihnen zustehenden Steuervergünstigungen und Freibeträge.

Vermieter mit zwei oder mehr Immobilien

Immobilien sind faszinierend, und wer einmal Blut geleckt hat, verspürt oft den Drang, eine zweite, dritte oder noch mehr Immobilien zu erwerben. Wenn Sie sich verstärkt dem Thema Vermietung widmen, sprechen Sie mit uns über Steuerplanung, damit Ihre Anlageerträge vollständig der Einkommensteuer unterliegen. Wir beraten Sie auch gerne zu Erbschaftssteuer, Kapitalertragsteuer und allen anderen finanziellen Aspekten des Besitzes und der Verwaltung von Immobilien.

Nichtansässige Vermieter

Die Besteuerung von ausländischen Vermietern ist komplex, da das britische Steuerrecht mit dem anderer Länder interagiert und weiterhin Steuererklärungen in Papierform eingereicht werden müssen. Wenn Sie im Ausland leben, aber Immobilien in Großbritannien besitzen – sei es eine Wohnung oder ein Haus, das Sie während Ihrer Arbeit im Ausland vermieten, oder eine oder mehrere Immobilien, die Sie als ausländischer Investor in Großbritannien erworben haben –, übernehmen wir gerne Ihre Steuererklärung. Unsere Berater stehen Ihnen telefonisch, per Videokonferenz oder E-Mail zu einem für Sie passenden Zeitpunkt zur Verfügung.

Grundsteuer für
Kapitalgesellschaften

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (Ltd.) zur Verwaltung Ihres Immobilienportfolios gegründet haben, müssen Sie jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt (HMRC) einreichen. Wir können diese Erklärung nicht nur für Sie erstellen, sondern Sie auch steuerlich beraten und dabei alle verfügbaren Steuervorteile berücksichtigen, um Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

© UKLandlordTax.co.uk 2026

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Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA